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Wird ein Gutachter von einer Versicherungnach einem Autonfall zur Verfügung gestellt, sind viele Unfallopfer grundsätzlich skeptisch. Schließlich arbeitet ein solcher Kfz-Sachverständiger für die Versicherung und könnte deshalb die Interesse seines Arbeitgebers im Auge behalten.
In wie vielen Fällen eine solche Praxis tatsächlich der Fall ist, lässt sich schwer sagen, denn dafür müssten fehlerhafte Gutachten erst einmal auffallen. Trotzdem sollten Versicherungsgutachter nicht automatisch verteufelt und über einen Kamm geschoren werden.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen über Versicherungsgutachter. Dabei wird auch einer Frage auf den diesem Grund gegangen, die sich viele Geschädigte stellen: Muss ich den Gutachter von einer Versicherung akzeptieren?
FAQ: Versicherungsgutachter
Häufig bietet die Versicherung des Unfallverursachers die Bestellung eines Sachverständigen an. Solche Versicherungsgutachter sind allerdings nicht unumstritten, denn nicht selten wird von den Geschädigten an ihrer Objektivität und somit auch an den Gutachten gezweifelt.
Diese Informationen finden Sie hier.
Nein, laut Gesetz haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter.
Welche Qualifikation muss ein Kfz-Gutachter von einer Versicherung vorweisen?
Eine Versicherung zieht einen Gutachter zu Rate, wann spezielle Fachkenntnisse notwendig sind. Also zum Beispiel für die Einschätzung der Reparaturkosten nach einem Auffahrunfall oder bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach ärztlichen Kunstfehlern.
Grundsätzlich sollte sich ein Sachverständiger, der für eine Versicherung arbeitet, durch eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung auszeichnen. Für ein Gutachten nach einem Autounfall sollte der Gutachter also einen Titel als Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur aufweisen.
Ein Indiz für eine besondere Sachkenntnis, Zuverlässigkeit und Integrität kann die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ sein. Denn diese Gutachter haben einen Eid abgelegt, mit dem sie versichern, ihre Aufgaben stets gewissenhaft und weisungsfrei auszuüben.
Wer am Ende aber mit der Erstellung von einem Gutachten beauftragt wird, also als Versicherungsgutachter tätig ist, hängt von unternehmerischen Entscheidungen ab.
Arbeitet ein Schadensgutachter von einer Versicherung gegen die Geschädigten?
Für viele Unfallbeteiligte scheint es zwar nur schwer vorstellbar, aber auch die Versicherungen haben ein Interesse an qualitativ hochwertigen und objektiven Gutachten. Schließlich führen offensichtliche Gefälligkeitsgutachten in der Regel zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gehen die Geschädigten von einem parteiischen Versicherungsgutachter aus, bedeutet dies meist teure außergerichtliche Einigungen oder langwierige gerichtliche Rechtsstreite.
Muss der Versicherungsgutachter in Anspruch genommen werden?
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az. IV ZR 281/14) steht einem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall ein neutraler Sachverständiger zu. Ein Mitarbeiter der Versicherung des Unfallgegners muss also nicht akzeptiert werden.
Doch welche Merkmale sollte ein unabhängiger Sachverständiger aufweisen? Die nachfolgende Auflistung zeigt ein paar Indizien, die für einen objektiven und kompetenten Versicheurngsgutachter sprechen:
- öffentlich bestellt
- Diplom-Ingenieur oder Kfz-Meister
- vereidigt oder zertifiziert
- Mitglied in einem unabhängigen Berufsverband
Ich wusste noch gar nicht, dass ein KFZ-Sachverständiger meist ein Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist. Ich suche gerade einen Experten um meinen Unfallschaden zu bewerten. Aber in meinem Dorf finde ich keinen.