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Ein Unfall auf dem Zebrastreifen kann schwere Schäden verursachen
Fußgänger zählen zu den meist gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Sie sind weitestgehend ungeschützt, können gerade in der dunklen Jahreszeit häufig nur schwer erkannt werden, verschwinden schnell im toten Winkel – und unterschätzen all das oftmals selbst.
Um diese Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, sind ihnen unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen worden, um sicher über die Straße zu kommen. Neben der Ampel ist hier vor allem der Fußgängerüberweg zu nennen – umgangssprachlich auch liebevoll „Zebrastreifen“ genannt.
Was geschieht, wenn Sie als Autofahrer bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen einen Fußgänger oder Radfahrer verletzen? Sind Sie als Autofahrer immer automatisch schuld an dem Schadensereignis?
FAQ: Unfall am Zebrastreifen
Nicht selten lässt sich ein solcher Verkehrsunfall auf einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zurückführen. So haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer am Zebrastreifen Vorrang. Wollen Radfahrer auch von diesem Vorrecht profitieren, müssen diese absteigen.
Die Vorschriften zum Verkehrsunfall besagen, dass die Polizei bei jedem Personenschaden gerufen werden muss.
Informationen zur Schuldfrage finden Sie hier.
Im Video: Was ist beim Zeichen 293 zu beachten?
Unfall auf dem Zebrastreifen – Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich an Regeln halten
Grundsätzlich sollen die Fußgängerüberwege das sichere Überqueren der Straße ermöglichen. Dabei haben Fußgänger gegenüber dem Verkehr auf der kreuzenden Straße Vorrang. Einzig Schienenfahrzeuge sind an diese Vorrangpflicht nicht gebunden.
Nach § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fußgänger hiernach deutlich machen, dass sie an der entsprechenden Stelle auch tatsächlich die Fahrbahn queren wollen. Fahrer von Auto, Motorrad und Co. sind erst dann dazu verpflichtet, langsam an den Überweg heranzufahren und wenn nötig zu halten, damit die Fußgänger den Zebrastreifen sicher überqueren können.
Viel schlimmer: Gerade die schnellen Biker sind für Autofahrer nur schwer rechtzeitig auszumachen. Da die meisten Radfahrer wie selbstverständlich davon ausgehen, dass sie den Fußgängerüberweg ebenso benutzen dürfen, fahren sie meist ohne zu halten oder zu schauen auf den Überweg zu. Dass es in solch einer Situation nicht zu einem Unfall auf dem Zebrastreifen kommt, hat meist eher mit Glück zu tun.
Wer trägt die Schuld?
Aus den obigen Ausführungen ergibt sich vor allem eines: Autofahrer sind nicht automatisch allein dafür verantwortlich, wenn es zu einem Unfall an einem Zebrastreifen – ob mit Fußgänger oder Radler – kommt. Den weniger geschützten Verkehrsteilnehmern kann zumindest stets eine Mitschuld zugewiesen werden.
Wenn ein Fußgänger etwa erst gar keine Anstalten macht, den Überweg zu nutzen und in eine andere Richtung abdreht, sich dann aber kurzerhand umentschließt und auf den Fußgängerüberweg tritt oder ein Radler schnell über die Straße pesen will, kann der Fahrer im Auto oftmals nicht allein für die Schäden zur Verantwortung gezogen werden.
Hiernach richtet sich dann auch die Regulierung der Schäden. Geschädigte nach einem am Zebrastreifen entstandenen Unfall können sich stets an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers richten. Das bedeutet im Falle einer Teilschuld aber auch, dass selbst der Autofahrer sich an die Versicherung von Radler oder Fußgänger wenden könnte, um einen Teil seiner Schäden ausgleichen zu lassen.
Zudem können sich auf Seiten des Fußgängers oder Radlers auch Ansprüche auf Schmerzensgeld entsprechend der Teilschuld verringern.