Unfallbericht: Wie Sie ein Unfallprotokoll richtig schreiben!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Ein Unfallprotokoll sollte im Auto für den Notfall griffbereit sein.
Ein Unfallprotokoll sollte im Auto für den Notfall griffbereit sein.
Ein Unfallprotokoll sollte im Auto für den Notfall griffbereit sein.

Ist ein Unfall passiert, stehen die Beteiligten häufig unter Schock. Nicht selten kommt es dabei vor, dass wichtige Dinge vergessen werden. Vor allem, wenn es um versicherungstechnische Faktoren geht, kann das schnell zum Ärger für Sie werden.

Das A und O nach einem Verkehrsunfall ist zunächst einmal, die Lage abzuklären: Sind alle Beteiligten unverletzt und gab es nur Blechschäden oder sollte besser ein Krankenwagen verständigt werden? In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren. Haben Sie sich kurz gefangen, ist es unabdingbar, die Unfallstelle ausreichend abzusichern. Unter Umständen sollten Sie auch Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Liegt ein Personenschaden vor, muss die Polizei verständigt werden. Diese ruft dann auch den Krankenwagen. Für das Verhalten bei einem Unfall gibt es also eine klare Vorgehensweise.

Danach ist es für alle Beteiligten besonders wichtig, ein Unfallprotokoll bzw. einen Unfallbericht zu schreiben. Doch wie gehen Sie dabei am besten vor? Welche Daten und Fakten sollte ein vollständiger Verkehrsunfallbericht unbedingt enthalten? Was ist wichtig für die Versicherung? All diese und weitere Fragen werden Ihnen in diesem Ratgeber beantwortet. Hier finden Sie auch eine Unfallprotokoll-Vorlage, welche Sie gern herunterladen und benutzen können.

Weitere Informationen zum Unfallbericht:

FAQ: Unfallbericht

Wozu dient der Unfallbericht?

In diesem Dokument werden alle wichtigen Informationen zu einem Unfall zusammengetragen.

Welche Informationen sind im Bericht enthalten?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Inhalt.

Wo erhalte ich den Europäischen Unfallbericht?

Einen kostenlosen Vordruck können Sie hier herunterladen.

Europäischer Unfallbericht: Welche Funktion hat er?

Einen Verkehrsunfallbericht zu schreiben, ist wichtig für die Versicherung und eventuelle Gerichtsverhandlungen.
Einen Verkehrsunfallbericht zu schreiben, ist wichtig für die Versicherung und eventuelle Gerichtsverhandlungen.

Ein Unfallbericht dient in erster Linie dazu, den gesamten Unfallhergang zu rekonstruieren. Auf Grundlage dieser Protokolle wird nämlich festgestellt, welche Streitpartei letztendlich Schuld am Unfall war. Damit wird auch die Frage geklärt, wessen Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Schwierig wird es allerdings, wenn sich beide Unfallgegner nicht einigen können. Hier ist es in jedem Fall angebracht, die Polizei zum Unfall hinzuzuziehen, auch wenn es nicht zu einem Personenschaden kam. Polizisten sind als außenstehendes Organ fähig dazu, die Funktion eines Streitschlichters einzunehmen und einen neutralen, objektiven europäischen Unfallbericht zu verfassen.

Achtung: Es kann nützlich sein, eine Vorlage für einen Unfallbericht im Handschuhfach parat zu haben. Dann müssen Sie im Ernstfall nicht lange suchen und sind gut vorbereitet.

Besonders schwierige Streitfälle landen häufig sogar vor Gericht. Hierfür ist ein detailliertes Unfallprotokoll essentiell. Zwar ist es nicht vorgeschrieben, dass Sie ein vorgefertigtes Formular für einen Unfallbericht verwenden, dennoch ist es bei dieser Variante sicherer, dass Sie keine wichtigen Angaben vergessen. Verfassen Sie das Protokoll selbst, kann schnell eine unbeabsichtigte Lücke entstehen.

Entscheiden Sie sich also für einen Unfallbericht als Vordruck, dann können Sie diesen entweder kostenfrei bei Ihrem Versicherer anfragen oder weiter unten in diesem Ratgeber schnell und problemlos herunterladen und als Vorlage verwenden.

Wie schreibt man einen Unfallbericht also richtig? Das wird Ihnen nachfolgend näher erläutert.

Was gehört alles in einen Unfallbericht?

Beim Unfallbogen für Ihr Kfz kann auch die Polizei helfen.

Beim Unfallbogen für Ihr Kfz kann auch die Polizei helfen.

Zunächst einmal sollte Ihnen klar sein, dass immer zwei Versionen von einem Unfallbericht angefertigt werden müssen – einmal je Streitpartei. Diese sollten natürlich trotzdem identisch sein und jeweils von beiden Beteiligten unterschrieben werden. Anderenfalls werden sie von den Versicherungen nicht anerkannt.

Mit einem EU-Unfallbericht sollen lediglich die Fakten und die Situation festgehalten werden. Subjektive Schuldzuweisungen sind hierbei fehl am Platz.

Wichtig: Beinhaltet ein angefertigter PKW-Unfallbericht Ihres Unfallgegners Schuldzuweisungen, sollten Sie diesen nicht unterschreiben. Damit kann ihn eine Versicherung nicht mehr verwenden.

Im Allgemeinen sollte ein vollständiger Unfallbericht die sogenannten „W-Fragen“ beantworten:

Unfallbericht: Ihr Auto sollte genau identifizierbar sein durch die Angaben im Protokoll.

Unfallbericht: Ihr Auto sollte genau identifizierbar sein durch die Angaben im Protokoll.

  • Wer war am Unfallgeschehen beteiligt? Es sollten alle Personen aufgelistet werden, die in irgendeiner Weise in den Unfall verwickelt wurden. In der Regel sind das alle Fahrzeuginsassen der Autos beider Streitpartner. Aber auch Zeugen des Unfalls sollten hier erwähnt werden. Vermerken Sie außerdem, wer der genannten Personen die Fahrer und wer die Fahrzeughalter sind.
  • Was genau ist passiert und zu Schaden gekommen? Damit sind vorwiegend die beteiligten Fahrzeuge gemeint, die in den Unfall verwickelt waren. Welche Schäden sind daran auszumachen? Unter Umständen können auch weitere Sachen hier von Wichtigkeit sein und genannt werden.
  • Wann geschah der Unfall? Hierfür sind ebenfalls genaue Angaben vonnöten. Damit sind sowohl das Datum und die exakte Uhrzeit des Unfalls gemeint. Das ist vor allem wichtig, damit Ihr Unfallgegner keinen Versicherungsbetrug begehen kann, indem er Schäden am Fahrzeug dem Unfall zuweist, die längst vorher am Auto zu finden waren.
  • Wo kam es zu dem Unfall? Ein europäisches Unfallprotokoll sollte zudem den Unfallort beinhalten. Das dient nicht nur der Vollständigkeit der W-Fragen, sondern auch der allgemeinen Unfallstatistik. So können beispielsweise bei vielen Unfällen am selben Ort präventive Maßnahmen eingeleitet werden, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.
  • Wie ist der Unfall entstanden? Hier sollte der Unfallhergang genauestens geschildert werden. In der Regel ist eine zusätzliche Unfallskizze von Vorteil. Von wo kamen die Fahrzeuge? Wohin waren sie unterwegs? Waren besondere Auffälligkeiten bemerkbar?

Wichtig: Wurden Gegenstände von Dritten beschädigt, müssen Sie die Polizei rufen!

Ist für den Unfallbericht die Polizei zwingend notwendig?

Es ist normal, dass die Gemüter in solch einer Situation schnell hochkochen. Um allerdings hier einen objektiven Unfallbericht zu bekommen, sollten Sie spätestens dann die Polizei hinzuziehen, wenn sich beide Streitparteien nicht einigen können.

Fertigt die Polizei eine Verkehrsunfallaufnahme an, gilt dieser als besonders gut verwendbar für Versicherungsstreitfragen. Ein Polizist weiß schließlich genau, worauf er achten und was er alles im Protokoll vermerken muss, damit dieses letzten Endes auch vollständig und brauchbar ist.

Auch die Polizei achtet hierbei auf die Einhaltung der W-Fragen. Der europäische Unfallbericht von Unfallbeteiligten sowie das Unfallprotokoll der Polizei sehen die genannten Fragen als grundlegend und zwingend notwendig an. In der Regel werden auch eventuell vorhandene besondere Witterungsverhältnisse berücksichtigt.

Was sollten Sie in einem Unfallbericht vermeiden?

So wie Sie einige Dinge unbedingt in ein Unfallprotokoll aufnehmen sollten, so gibt es auch solche, die Sie lieber weglassen sollten:

Ein Unfallbericht für einen Kfz-Unfall sollte alle W-Fragen beantworten.

Ein Unfallbericht für einen Kfz-Unfall sollte alle W-Fragen beantworten.

  • Zum einen sind das subjektive Bewertungen, denn diese spielen für die Bearbeitung beim Versicherer keine Rolle. Hierzu zählt vor allem, wer schuld war am Unfall.
  • Damit sind natürlich auch Mutmaßungen nicht angebracht: „Hätte, würde, könnte, sollte“ ist irrelevant und bringt niemandem etwas. Auch falsche Beschuldigungen oder Unterstellungen Ihres Unfallgegners sind unangebracht und würden die eh schon angespannte Situation nur noch unterstützen.
  • Des Weiteren sollten niemals Schuldanerkenntnisse über Ihre Lippen kommen. Diese sind weder schriftlich noch mündlich empfehlenswert.
  • Ist lediglich ein kleiner Blechschaden am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden, sollten Sie dies niemals durch eine Barzahlung ausgleichen. Sie haben im Nachhinein keinen Nachweis mehr darüber.
  • Ändern Sie nachträglich Ihren Unfallbericht, bringt Ihnen das leider zumeist auch keinen Vorteil. Schließlich achtet die Versicherung in der Regel darauf, dass beide Protokolle – also das von Ihnen und das von Ihrem Streitpartner – dasselbe aussagen.

Was zählt für den Versicherer

Reichen Sie den Unfallbericht bei Ihrer Versicherung ein, ist es vor allem wichtig, dass das Protokoll vollständig, nachvollziehbar und detailliert ist. Sie sollten den Unfallhergang schlüssig beschrieben haben.

Des Weiteren darf sowohl Ihre Unterschrift als auch die von Ihrem Unfallgegner auf dem Unfallbericht bzw. dem Formular dafür nicht fehlen.

Unterschreiben Sie Ihren Vordruck für den Unfallbericht und den Ihres Streitpartners nur dann, wenn Sie auch mit allen Details darauf einverstanden sind. Legen Sie niemals ein Schuldgeständnis ab! Dies könnte sich im Nachhinein negativ auf Sie in eventuell kommenden Gerichtsverhandlungen auswirken.

Mit der passenden Vorlage müssen Sie den Unfallbericht nur noch ausfüllen und nicht mehr selbst schreiben.

Mit der passenden Vorlage müssen Sie den Unfallbericht nur noch ausfüllen und nicht mehr selbst schreiben.

Das Entscheidende für Ihren Versicherer ist, wer die Schuld am Unfall trägt. Das ist schlussendlich ausschlaggebend dafür, welche Seite für die entstandenen Schäden aufkommt. Nur mit einer entsprechend nachvollziehbaren Schilderung des Unfalls kann diese Frage geklärt werden.

Dies ist im Regelfall nur durch einen umfangreichen Unfallbericht realisierbar. Dabei kommt es bei einer Schadensregulierung auch immer darauf an, welche Versicherungsform Sie besitzen. Es wird zwischen einer Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden.

Wann sollten Sie einen Unfallbericht nicht unterschreiben?

Unter Umständen kann es Ihnen versicherungstechnisch und rechtlich schaden, wenn Sie ein Verkehrsunfallbericht-Formular unterzeichnen, obwohl Ihre Meinung mit den Aussagen, die es enthält, nicht übereinstimmt. Auch wenn bestimmte Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, kann dies negative Auswirkungen für Sie haben.

Beachten Sie also folgende Situationen:

  1. Möchte Ihr Unfallgegner keinerlei Angaben in einem Unfallbericht machen, unterschreibt Ihr Protokoll nicht und zeigt sich gänzlich unkooperativ, besteht immer noch die Möglichkeit, die Polizei zu rufen. Einige Fahrer zeigen sich bei Anwesenheit der Beamten, bzw. wenn diese einen Unfallbericht verfassen, deutlich entgegenkommender.
  2. Weigert sich Ihr Unfallgegner weiterhin, Ihnen Auskunft über seine persönlichen Daten zu geben, dann können Sie mithilfe des Kennzeichens bei der Zentrale der Autoversicherer per Telefon das gesuchte Versicherungsunternehmen in Erfahrung bringen.
  3. Versucht Ihr Streitpartner Sie dazu zu überreden, seine Unfallbericht-Vorlage zu unterschreiben, obwohl diese schlichtweg falsche Schilderungen beinhaltet, sollten Sie darunter niemals Ihre Unterschrift setzen.

Nützlich zu wissen: In den meisten Fällen erklärt das Gericht Schuldzugeständnisse, die direkt nach dem betreffenden Unfall gemacht wurden, für nichtig. Denn aufgrund des Schocks sind viele Betroffene nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen bzw. die Situation richtig einzuschätzen.

Unfall im Ausland: Gelten dieselben Vorschriften?

Ein Kfz-Unfallbericht ist nur mit beiden Unterschriften gültig.

Ein Kfz-Unfallbericht ist nur mit beiden Unterschriften gültig.

Im europäischen Ausland ist der Ablauf nicht wesentlich zu unterscheiden von dem im Inland. Ein internationaler oder europäischer Unfallbericht ist mehrsprachig erhältlich. Dabei ist der Aufbau in jeder Sprache identisch.

Sind Sie also auf einer Dienstreise oder für einen Urlaub im Ausland unterwegs, dann sollte sich nicht nur ein europäischer Unfallbericht auf Deutsch, sondern auch einer in der jeweiligen Landessprache in Ihrem Auto befinden.

Kommt es zu einem Unfall, sollten Sie natürlich auch im Ausland einen entsprechenden Unfallbericht dazu schreiben. Solch ein Muster in der passenden Landessprache erleichtert Ihnen dabei die Kommunikation mit Ihrem Unfallgegner um einiges. Das macht ein mühsames Übersetzen mit dem Wörterbuch überflüssig.

Die Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel Unfallberichte in zahlreichen Sprachen an. Unter Umständen steht Ihnen auch auf der Homepage Ihrer Versicherung ein europäischer Unfallbericht mehrsprachig als Download zur Verfügung.

Unfallbericht: Ein passendes Muster

Um Ihnen die Problematik etwas anschaulicher näher zu bringen, sollte ein Unfallbericht durch Beispiele untermalt werden. Inhaltlich sollten im Protokoll sollten also immer folgende Punkte erwähnt werden:

  • Zeit und Ort des Unfalls
  • mögliche Verletzte
  • Sachschäden
  • vorhandene Zeugen
  • Name, Anschrift, Fahrzeug, Kennzeichen und Versicherer der beiden Unfallgegner
  • Angabe, wer der Fahrer und Halter des Autos ist
  • Schäden am Fahrzeug (am besten mit Skizze)

Um Ihnen außerdem einen Überblick zu geben, wie solch ein Unfallbericht zum Beispiel aussehen kann, finden Sie nachfolgende eine Vorlage kostenlos zum Herunterladen für Sie. Das Unfallprotokoll kann als PDF-Datei problemlos heruntergeladen werden. Bei Bedarf können Sie dieses selbstverständlich ausdrucken und für einen möglichen Unfall im Handschuhfach Ihres Autos platzieren.

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Jetzt das Muster für einen Unfallbericht herunterladen!
Muster Unfallbericht (.pdf)

Unfallberichte schreiben: Eine kurze Zusammenfassung

Wie schreibe ich einen Unfallbericht also korrekt? Worauf muss ich bei einem Unfallbericht achten? Was darf ich nicht vergessen und was ist eher unwichtig dafür? Nachfolgend sind die Antworten auf diese Fragen noch einmal kurz und knapp zusammengefasst:

Europäischer Unfallbericht: Diesen zu bestellen, ist zumeist über die jeweiligen Versicherer möglich.

Europäischer Unfallbericht: Diesen zu bestellen, ist zumeist über die jeweiligen Versicherer möglich.

  • Ist ein Unfall geschehen, können Sie daran nichts mehr ändern. Versuchen Sie also, ruhig zu bleiben. Anschuldigungen helfen niemandem weiter.
  • Bevor Sie mit dem Unfallbericht loslegen, sollten Sie abklären, ob es einen Personenschaden gibt. Falls ja, sollten Sie vorher unbedingt die Polizei bzw. einen Krankenwagen rufen.
  • Nutzen Sie im besten Fall ein vorgefertigtes Unfallprotokoll. Vorsorglich ist es deshalb ratsam, immer ein Formular im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs zu haben. Bestellen können Sie dieses zumeist bei Ihrem Versicherer.
  • Ein passendes Unfallprotokoll ist per Download auch in diesem Ratgeber erhältlich.
  • Steht Ihnen kein Formular zur Verfügung, können Sie natürlich auch selbst einen Unfallbericht verfassen.
  • Beim Ausfüllen bzw. Schreiben sollten Sie immer alle W-Fragen beantworten und auf alle Details, die wichtig sein könnten, achten.
  • Fertigen Sie gegebenenfalls eine passende Unfallskizze dazu an. Im Muster, welches Ihnen dieser Ratgeber zur Verfügung stellt, ist dafür bereits ausreichend Platz gelassen.
  • Kontrollieren Sie immer auch das Unfallprotokoll Ihres Streitpartners.
  • Können Sie sich mit Ihrem Unfallgegner nicht einigen, sollten Sie die Polizei für einen objektiven Unfallbericht hinzuholen.
  • Vergessen Sie die Unterschrift unter beiden Unfallberichten nicht.
  • Wichtig: Unterschreiben Sie niemals einen Unfallbericht, mit dem Sie nicht vollständig einverstanden sind. Kommt es unter Umständen zu Verhandlungen vor Gericht, kann dies negativ für Sie sein. Jedoch berücksichtigt ein Richter in der Regel den eventuellen Schockzustand des betreffenden Fahrers.
  • Halten Sie im besten Fall Schäden am Fahrzeug fotografisch fest.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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