Wie Sie einen Unfallbericht anfordern können
Ein Unfall ist schnell passiert. Doch ist niemand zu Schaden gekommen, sondern lediglich ein Blechschaden am Auto entstanden, sind die Sorgen um gesundheitliche Schäden schnell verflogen. Nun gilt es zu klären, wer schuld am Zusammenstoß war und welcher der Unfallbeteiligten letztendlich den Schaden bezahlen muss.
Um das zu klären, muss der Unfall im Regelfall genau rekonstruiert werden – und zwar durch einen Unfallbericht. Dieser beinhaltet entstandene Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen, die persönlichen und versicherungstechnischen Daten der Unfallbeteiligten, eine kurze, bewertungsfreie Schilderung des Unfalls sowie eine Unfallskizze und Fotos, welche die Unfallschilderung ergänzen.
Denn es ist besonders wichtig, dass die Versicherung alles genauestens nachvollziehen kann. Nur so kann die Schuldfrage geklärt werden. Sind sich beide Unfallgegner allerdings nicht einig, ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Diese fertigt dann einen objektiven Unfallbericht an. Doch wie können Sie im Nachhinein den Unfallbericht anfordern?
FAQ: Unfallbericht anfordern
Im Unfallbericht wird der Hergang des Unfalls festgehalten. Darüber hinaus enthält dieser die Kontaktinformationen der beteiligten.
Ja, diese Möglichkeit besteht, denn nicht selten verlangen die Versicherungen eine Dokumentation von allen Unfallbeteiligten.
Informationen zu den möglichen Szenarien finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Unfallbericht bei der Polizei anfordern: So geht’s!
Wie Sie einen Unfallbericht nachträglich anfordern können und inwiefern das überhaupt notwendig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und kann nicht pauschalisiert werden. In den meisten Fällen wird jedoch unterschieden zwischen Unfällen mit reinem Blechschaden und solchen, bei denen Personen zu Schaden kamen.
Folgende Szenarien sind möglich:
- Die Polizei händigt Ihnen den Unfallbericht direkt am Unfallort aus:
Einige Bundesländer haben die Regelung eingeführt, dass das Verfahren nach einem Verkehrsunfall vereinfacht werden kann. Besteht beispielsweise lediglich ein Sachschaden und ist die Schuldfrage bzw. Rechtslage eindeutig, händigt die Polizei oftmals einen Durchschlag des Unfallberichts vor Ort aus. Besonders positiv daran ist, dass alle Unfallbeteiligten unmittelbar nach der Beendigung der Unfallaufnahme alle Informationen besitzen, die bei der jeweiligen Versicherung zur Schadensregulierung eingereicht werden müssen. - Der Unfallbericht muss durch ein Akteneinsichtsverfahren angefordert werden:
Werden Personen bei einem Unfall verletzt oder ist die Rechts- bzw. Sachlage nicht eindeutig feststellbar, wird in der Regel ein sogenanntes qualifiziertes Verfahren eingeleitet. Hierbei ist der Verwaltungsaufwand jedoch relativ hoch und nimmt dadurch einige Zeit in Anspruch. Das wiederum zieht auch den Prozess der Schadensregulierung durch die Versicherung in die Länge. Vor Ort teilt Ihnen die Polizei Ihr persönliches Unfallaktenzeichen mit. Dieses benötigen Sie, wenn Sie spätere Auskunft auf dem Polizeirevier wünschen. - Der Unfallbericht muss gar nicht angefordert werden:
Wer nach einem Unfall schnell merkt, dass bloß ein kleiner Bagatellschaden entstanden ist, muss nicht zwingend die Polizei hinzuziehen. Ebenso müssen Sie bei der Polizei auch keinen Unfallbericht anfordern. Denn diesen können Sie in solch einem Fall auch selbst anfertigen. Am besten nutzen Sie dafür eine Vorlage, die Sie im besten Falle immer in Ihrem Handschuhfach verstaut haben. Achten Sie darauf, dass auch Ihr Unfallgegner einen etwa identischen Unfallbericht schreibt. Beide Exemplare müssen dann von Ihnen und Ihrem Streitpartner unterzeichnet werden. Nur dann werden sie von der Versicherung anerkannt.
Wenn die Versicherung den Unfallbericht verlangt
Dass eine Versicherung zur Bearbeitung der Schadensregulierung den Unfallbericht verlangt, ist nicht ungewöhnlich. Jedoch vergessen die Unfallbeteiligten diesen manchmal von sich aus einzureichen. In solchen Fällen kommt es dazu, dass Versicherungen den Unfallbericht nachträglich anfordern.
Vielen Dank für den interessanten Beitrag zum Thema Unfall. Nach einem Unfall gibt es ja immer so viele Dinge zu beachten und ich denke in einem solchen Fall ist es sicherlich immer hilfreich, wenn man sich an einen Rechtsanwalt wendet. Dieser kanne einem meist am besten weiterhelfen. Danke trotzdem für die Tipps, wie man einen Bericht bei der Polizei anfordert.