Unfallgutachten – Wie hoch fällt der Schaden aus?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nach einem Verkehrsunfall gibt ein Gutachten Auskunft über das Ausmaß der Schäden.
Ist nach einem Unfall ein Gutachter nötig, fallen Kosten an.
Ist nach einem Unfall ein Gutachter nötig, fallen Kosten an.

Bei einem Unfall sitzt der Schock meist tief und viele Beteiligte sind erst einmal mit der Situation überfordert. In einem solchen Moment heißt es Ruhe bewahren und sich die vorgeschriebenen Verhaltensregeln bei einem Unfall ins Gedächtnis zu rufen: Unfallstelle sichern, falls nötig Polizei bzw. Notarzt informieren, Erste Hilfe leisten und unbedingt Kontakt- sowie Versicherungsdaten austauschen.

Außerdem ist es sinnvoll, die Schäden an den Fahrzeugen und mögliche Spuren auf der Fahrbahn zu dokumentieren. Diese private Beweissicherung kann zur Klärung des Unfallhergangs sowie der Schuldfrage beitragen und somit auch förderlich für eine spätere Schadensregulierung sein.

Wie hoch der Schaden an einem Fahrzeug tatsächlich ausfällt, ist für Laien oft nur schwer einzuschätzen. Aus diesem Grund wird in der Regel der Unfallschaden durch ein Gutachten ermittelt. Im nachfolgenden Ratgeber erklären wir, was ein Kfz-Gutachten bei einem Unfall beinhaltet, welche Qualifikationen ein Sachverständiger aufweisen sollte und wer für die Kosten aufkommen muss.

FAQ: Unfallgutachten

Wozu dient das Unfallgutachten?

Nach einem Verkehrsunfall gibt ein Gutachten Auskunft über das Ausmaß der Schäden. Es ist somit ein wichtiger Faktor für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Was wird bei diesem Gutachten alle untersucht?

Für ein Unfallgutachten erfolgt eine intensive Begutachtung des Kfz, sodass am Ende Aussagen zu möglichen Reparaturen und dem Restwert getroffen werden können.

Wie finde ich einen guten Sachverständigen?

Wichtige Kriterien haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?

Beim Unfallgutachten wird das Kfz umfassend untersucht.
Beim Unfallgutachten wird das Kfz umfassend untersucht.

Bevor Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls Ansprüche – wie zum Beispiel Schadensersatz oder Schmerzensgeld – erheben können, sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden nachzuweisen. Sie müssen also einen Nachweis für einen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung vorbringen.

Als Beweis verlangen Versicherungen in der Regel spezifische Gutachten. Für eine Forderung auf Schmerzensgeld benötigen Sie deshalb ein ärztliches Gutachten und für Schäden am Kfz wird ein Unfallgutachtenerwartet. Die Erkenntnisse aus den Gutachten bilden die Grundlage für die Zahlungen der Versicherung.

Bei Bagatellschäden – also wenn sich die Reparaturkosten auf maximal 750 Euro belaufen – wird in der Regel auf ein Unfallgutachten verzichtet. In diesen Fällen reicht der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt meist aus.

Das Gutachten bei einem Unfallschaden ist also vor allem dann notwendig, wenn hohe Reparaturkosten zu erwarten sind oder es sich um einen Totalschaden handelt.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Gutachten nach einem Unfall zusammen?

Unfallgutachten: Liegt ein Totalschaden vor oder lohnt sich eine Reparatur?
Unfallgutachten: Liegt ein Totalschaden vor oder lohnt sich eine Reparatur?

Für das Gutachten bei einem Unfallschaden wird das Fahrzeug umfassend begutachtet. Um den Wert des Unfallwagens zu bestimmen, reicht es nicht aus, nur die Schäden aufgrund des Zusammenstoßes zu bewerten. Denn das Gutachten enthält auch eine Einschätzung zum Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall.

In der Regel setzt sich ein Schadengutachten aus den nachfolgenden Bestandteilen zusammen:

  • Beschreibung und Auflistung der technischen Daten des Unfallwagens
  • Aufzählung der vorhandenen Sonderausstattung
  • Detaillierte Begutachtung aller unfallbedingten Schäden
  • Dokumentation der Beschädigungen durch Fotos
  • Angaben zu älteren Mängeln am Kfz
  • Einschätzung zu den notwendigen Reparaturen
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Einschätzung zur Dauer der Reparaturen
  • Angaben zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes vor dem Unfall
  • Ermittlung der Wertminderung durch den Verkehrsunfall
  • Berechnung des Restwertes vom Fahrzeug
  • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparaturen (Liegt möglicherweise ein Totalschaden vor?)
  • Aussage zur unfallbedingten Ausfallzeit vom Auto

Aus all diesen Informationen stellt der Unfallgutachter seine Einschätzung zusammen. Diese Unfallbegutachtung ist vor allem für die Versicherung des Unfallverursachers relevant, schließlich gibt sie den zu begleichenden Schaden an.

Welche Kriterien sollten einen Unfallgutachter auszeichnen?

Für ein Gutachten nach einem Unfall sollten Sie einen objektiven Sachverständigen beauftragen.
Für ein Gutachten nach einem Unfall sollten Sie einen objektiven Sachverständigen beauftragen.

Damit das Unfallgutachten von allen Parteien anerkannt wird und ggf. auch vor Gericht Bestand hat, sollte sich der Sachverständige durch Fachkenntnis und Objektivität auszeichnen. Allerdings sind diese Faktoren für Laien meist nur schwer einzuschätzen.

Neben selbstständigen Sachverständigenkönnen Sie auch die Dienste eines Versicherungsgutachters in Anspruch nehmen. Ebenso ist es möglich, ein Unfallgutachten beim TÜV oder der DEKRA in Auftrag zu geben. Für welche Option Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen selbst überlassen, denn grundsätzlich sollten alle Gutachter mit der gleichen, objektiven Arbeitsweise vorgehen.

Laut Definition handelt es sich bei einem Gutachter oder einem Sachverständigen um eine unparteiische und unabhängige Person, die ihr Fachwissen anderen zur Verfügung stellt. Dabei sollte er in der Lage sein, auch komplizierte und komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar zu erklären.

Wichtig! Die Berufsbezeichnungen Gutachter und Sachverständiger sind nicht geschützt. Grundsätzlich kann sich also jeder so bezeichnen und seine Dienste anbieten.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bei der Wahl eines Gutachter auf die nachfolgenden Kriterien zu achten:

  • öffentlich bestellt
  • vereidigt bzw. zertifiziert
  • Ausbildung zum Diplom-Ingenieur oder Kfz-Meister
  • Mitglied in einem unabhängigen Berufsverband

Als Geschädigter steht Ihnen ein neutraler Unfallgutachter zu, so hat es der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 281/14). Trotz der Möglichkeit einer freien Gutachterwahl, sollten Sie auf Gefälligkeitsgutachten von Bekannten und Verwandten verzichten. Diese haben vor Gericht in der Regel selten Bestand.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Logischerweise fallen für ein Gutachten nach einem Unfall Kosten an. In Relation zur Höhe des Schadens wird für die Begutachtung ein Prozentsatz veranschlagt. Dabei folgen die für ein Unfallgutachten anfallenden Kosten dem Grundsatz: Je höher der Schaden, desto geringer der Prozentsatz.

Verdeutlichen lässt sich die Berechnung der Gutachterkosten durch die folgende Tabelle, die als Orientierung für das Grundhonorar dient:

Schaden­höheGrund­honorar
500 €165 - 230 €
1.000 €245 - 310 €
2.500 €405 - 470 €
5.000 €573 - 657 €
10.000 €815 - 933 €
25.000,001.445 - 1.686 €

Zusätzlich zum Honorar des Sachverständigen fallen nach einem Autounfall für das Gutachten noch weitere Kosten an. Die sogenannten Nebenkosten setzen sich dabei unter anderem aus den Ausgaben für Telefonate, Fotografien, Porto oder die Anfahrt zusammen.

Laut einem Urteil des Amtsgerichts in Koblenz (Az. 13 C 799/98) sind Sie als Geschädigter nach einem Unfall nicht dazu verpflichtet, Vergleichsangebotefür ein Kfz-Unfallgutachten einzuholen. Schließlich können die Gebühren erst nach der Bestimmung der Schadenssumme ermittelt werden.

Wer muss für die Kosten von einem Unfallgutachten aufkommen?

Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für einen Unfallgutachter nicht übernommen.
Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für einen Unfallgutachter nicht übernommen.

Ist nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten notwendig, sind die Kosten dafür in der Regel durch den Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist somit die Klärung der Schuldfrage von großer Bedeutung.

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BHG) vom 22.07.2014 (AZ: VI ZR 357/13) sind die Kosten für ein Gutachten Bestandteil der Prozesskosten. Diese sind von der Partei zu tragen, die im Prozess unterliegt.

Allerdings existieren auch Ausnahmen, in denen die Kosten für ein Unfallgutachten nicht von der Versicherung übernommen werden. Dies ist, wie bereits zuvor erwähnt, zum Beispiel bei einem Bagatellschaden der Fall. Aber auch wenn beiden Unfallparteien eine Teilschuld zugesprochen wird, hat dies Auswirkungen. Dann folgt nämlich die Aufteilung der Sachverständigenkosten.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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