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Reise ins Land der Magyaren
Ungarn mit dem Auto zu erkunden, bietet sich nicht nur für Freunde des ehemaligen österreichisch-ungarischen Kaiserreichs an. Das Land in Ostmitteleuropa hat mit Budapest, Pécs und weiteren Großstädten beliebte Urlaubsziele und zudem ein zunehmend besser ausgebautes Straßennetz.
Doch wie bei jedem anderen Bußgeldbescheid aus dem Ausland sollte auch hier die erste Devise sein, ebendiesen durch die Beachtung der Verkehrsregeln in Ungarn zu vermeiden. Der folgende Ratgeber klärt Sie über die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Ungarn auf und was Verstöße für Bußgelder nach sich ziehen können.
Bußgeldkatalog in Ungarn (Auszug)
Verkehrsverstoß | Bußgeld |
---|---|
Alkohol am Steuer | bis 340 Euro (bis 0,5 Promille) ab 1.000 Euro (ab 0,5 Promille) |
Parkverstöße | bis 340 Euro |
Handy am Steuer | ab 355 Euro |
Rotlichtverstöße | ab 170 Euro |
20 km/h zu schnell | ab 100 Euro |
über 50 km/h zu schnell | ab 200 Euro |
Missachtung der Gurtpflicht | ab 35 Euro |
FAQ: Verkehrsregeln in Ungarn
Welches Tempolimit auf welcher Straße in Ungarn eingehalten werden muss, lesen Sie hier.
Nein, auf ungarischen Straßen ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Die Promillegrenze liegt bei 0,0.
Diese Tabelle zeigt, wie teuer Verkehrsverstöße auf ungarischen Straßen sein können.
Ungarn-Urlaub? Vignette nicht vergessen!
Die Autobahn in Ungarn ist nur durch Abgabe einer Straßenbenutzungsgebühr legal. Die Vignette kann an verschiedenen Ausgabestellen im Land erhalten oder auch vor der Reise nach elektronischer Bestellung zugesendet werden. Die Vignettenpflicht gilt den Verkehrsregeln in Ungarn nach vor allem für Streckenabschnitte auf Autobahnen und Schnellstraßen.
In Ungarn ist die Autobahn durch ein grünes M gekennzeichnet (M1, M2 usw.). Bei Nichtbesitz bzw. Fehlen der Vignette kann in Ungarn ein Bußgeld von etwa 860 Euro erhoben werden.
Strafzettel aus Ungarn vermeiden, Geschwindigkeit einhalten
Selbstredend steht auch in den Verkehrsregeln von Ungarn eine Höchstgeschwindigkeit je nach Straße, die eingehalten werden muss. Diese liegt:
- innerorts bei 50/km/h,
- außerorts bei 90 km/h,
- auf Schnellstraßen bei 110 km/h,
- auf Autobahnen bei 130 km/h.
Für Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht liegt das Tempolimit in Ungarn weiter unten. 70 km/h dürfen außerorts und auf Schnellstraßen gefahren werden. Auf der Autobahn ist in Ungarn eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h erlaubt.
Zéró! Die Promillegrenze in Ungarn ist gar keine
Polen oder Norwegen sind Beispiele für Länder, die mit 0,2 eine verhältnismäßig niedrige Promillegrenze in ihren Verkehrsregeln stehen haben. Ungarn unterbietet das, indem es eine „Grenze“ von 0,0 in seine Verkehrsvorschriften setzt. In Ungarn sollte auf die Kombination von Alkohol und Teilnahme am Straßenverkehr daher im besten Fall gänzlich verzichtet werden.
Das Null-Toleranz-Verhalten der Verkehrsregeln in Ungarn gilt übrigens für jede Art illegaler Substanzen, die das Fahrverhalten negativ beeinflussen können.
Weitere Verkehrsregeln in Ungarn, die Sie kennen sollten
In Ungarn gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber und das ganze Jahr lang eine Lichtpflicht. Außerdem gilt ein Überholverbot in Kurven und auf Kreuzungen. Weniger wichtig für das Autofahren in Ungarn, wohl aber für Ein- und Ausreise ist der Hinweis, dass Reservekraftstoff nicht ein- und nicht ausgeführt werden darf.
Apropos Einreise: In Ungarn besteht zwar keine generelle Winterreifenpflicht, dennoch kann es situativ dazukommen, dass Winterreifen oder auch Schneeketten angeordnet werden. Befindet sich ein Autofahrer im Zeitabschnitt einer solchen Anordnung an der Grenze und hat keine Schneeketten im Kofferraum, kann auch die Einreise verweigert werden. Bei der Benutzung von Schneeketten darf in Ungarn die Geschwindigkeit nicht über 50 km/h liegen.
Es gilt außerorts auf Autobahnen und auf Schnellstraßen zudem eine Warnwestenpflicht. Die Verkehrsregeln in Ungarn sehen vor, dass bei Dunkelheit jeder Insasse eines Fahrzeugs im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeuges eine Warnweste trägt. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer müssen bei schlechter Sicht mit Warnweste unterwegs sein.
Parkkrallen und Abschleppservice – Falschparker haben schlechte Karten
Die gelben Markierungen am Fahrbahnrand sehen laut Verkehrsregeln in Ungarn ein absolutes Halteverbot vor. Die Abschleppgefahr für parkende Fahrzeuge ist hier besonders hoch. In den Großstädten Ungarns, wie Budapest, sind viele Parkzonen unterschiedlich gebührenpflichtig. Falschparker können hier mit einer Parkkralle bzw. Radklemme so lange blockiert werden, bis das Bußgeld bezahlt ist.
Immer wieder kommt es in Ungarn zu Fahrverboten aufgrund von Smog-Alarm. Zuletzt wurde 2017 in Budapest ein generelles Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit niedriger Umwelteinstufung verhängt. Das betraf rund 30 Prozent aller in der Stadt zugelassenen Kfz. Die Betroffenen durften an diesem Tag kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Als Fahrkarten galten die Zulassungspapiere.
Was ist bei einem Bußgeld in Ungarn bzgl. der Vollstreckung zu beachten?
Auf verschiedenen Wegen können Bußgelder in Ungarn eingezogen werden. Zum einen sind aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens die deutschen Beamten zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten wurde. Ein Bußgeld muss daher auch in Deutschland gezahlt werden. Die ungarischen Autobahngesellschaften beauftragen zudem in Deutschland ansässige Inkassobüros, die in Kombination mit hohen Mahngebühren das Bußgeld eintreiben.
Wird ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Ungarn direkt geahndet, haben die Polizeibeamten das Recht, das Fahrzeug der Betroffenen so lange zu beschlagnahmen, bis das fällige Bußgeld bezahlt wurde.
Achtung Abzocke.
Eine Einreise nach Ungarn mit dem Auto ist ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Wir haben für unseren VW-Bus T4 (fälschlicherweise) eine PKW-Vignette (< 3,5 Tonnen, bis zu 7 Sitze, passt eigentlich) erworben. Wir hätten aber eine 10 € teurere D2 Vignette kaufen sollen, o.k. ein Fehler nicht im Kleingedruckten geschaut….
2 Monate nach der 3-tägigen Reise durch Ungarn:
Das Inkasso-Büro schickt eine Rechnung 3 Tage die Autobahn benutzt, für jeden Tag Strafe+Gebühr je 102 € (300, 00 €) sofort bezahlbar, wenn nicht drohen ca. 500,00 € bzw. ein Gerichtsverfahren. Ich darf gar nicht dran denken ob man evtl. noch eine Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen hat oder mal falsch geparkt hat?
Wir bemühen uns wirklich immer!! alle Regeln im Straßenverkehr penibel einzuhalten, aber das gelingt halt nicht immer.
Ungarn werden wir auf jeden Fall nicht mehr betreten.
Muss ich eine Strafe bezahlen wenn ich im Oktober erwischt worden bin.
Alles ist in Ungarn passiert.