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Für jeden Beteiligten eine eigene Karte
Beim Einsatz von digitalen Tachographen zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten lassen sich insgesamt vier verschiedene Fahrtenschreiberkarten unterscheiden: Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarte. Die Unternehmenskarte ist – wie die Bezeichnung schon vermuten lässt – für Firmen gedacht und dient vor allem dazu, die Informationen des Kontrollgerätes in regelmäßigen Abständen auszulesen und zu sichern.
Doch wer kann einen Antrag für die Unternehmenskarte stellen? Welche Unterlagen verlangt die zuständige Behörde im Zuge dessen? Welche Kosten gehen mit der Ausstellung einher? Und welche Informationen werden auf einer solchen Fahrtenschreiberkarte verzeichnet? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Unternehmenskarte
Mit dieser lassen sich die Daten des digitalen Tachographen herunterladen und Ausdrucke erstellen.
Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema haben wir hier zusammengefasst.
Welche Behörde für die Ausgabe zuständig ist, variiert je nach Bundesland. So kann es sich dabei unter anderem um die DEKRA, den TÜV, die jeweilige Gemeinde oder die Straßenverkehrsbehörde handeln.
Welchen Zweck erfüllt die Unternehmenskarte?
Wer innerhalb der Europäischen Union einen gewerblichen Gütertranssport durchführt, muss sich dabei die gesetzlichen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten beachten. Um für die Einhaltung der Vorgaben zu sorgen, muss daher jeder Fahrer mit seiner Fahrerkarte tätigkeitsbezogenen Daten sammeln.
Die Aufzeichnung, Speicherung und Ausgabe der Informationen erledigt dabei ein digitaler Tachograph. Wobei die Unternehmenskarte erst das Herunterladen und den Ausdruck der Daten ermöglicht, die vor allem für die Verwaltung des Fuhrparks sowie für Betriebskontrollen relevant sind.
Auf der Unternehmenskarte sind verschiedene Informationen aufgedruckt. Dazu gehören insbesondere der Name und die Anschrift der Firma, die Nummer der Karte, die Gültigkeitsdauer sowie die ausstellende Behörde.
Zudem lassen sich unter anderem folgende Daten mithilfe eines Computers oder dem Fahrtenschreiber von der Unternehmerkarte auslesen:
- Name und Adresse des Unternehmens
- Kartennummer
- Ausstellungsland, -behörde und -datum
- Gültigkeitsdauer
- Amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde
- Datum, Uhrzeit und Art der ausgeführten Aktivitäten (z. Bsp. Herunterladen)
Auch wenn die Unternehmenskarte zahlreiche Informationen verzeichnet, erfolgt auf dieser allerdings keine Speicherung von Daten, welche die Aktivitäten der Fahrer betreffen. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Fahrtenschreiberkarten um wichtige Dokumente, die es unbedingt vor Missbrauch zu schützen gilt. Aus diesem Grund müssen Sie auch schnellmöglich Meldung erstatten, wenn diese gestohlen wird oder einen Defekt aufweist.
Unternehmenskarte für Lkw beantragen: Was ist zu beachten?
Grundsätzlich können alle Unternehmen einen Antrag auf die Erteilung einer Unternehmenskarte stellen, die über ein gewerblich genutztes und mit einem digitalen Tachographen ausgestattetes Fahrzeug verfügen. Die Zuständigkeit der europäischen Länder ergibt sich dabei anhand des Kennzeichens.
Allerdings ist in Deutschland nicht nur eine einzige Behörde für die Ausgabe der Karten zuständig. Denn in den Bundesländern gibt es verschiedenen Regelungen, an welche Institution Sie sich wenden müssen, wenn Sie für die Unternehmerkarte einen Antrag stellen wollen. Dazu gehören unter anderem die DEKRA, der TÜV, die Gemeinden oder auch die Straßenverkehrsbehörde. Informieren Sie sich daher vor Ort, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Einheitliche Vorgaben gelten hingegen bei den benötigten Dokumenten. So verlangt der Gesetzgeber, bevor die Ausgabe einer Unternehmenskarte erfolgen kann, verschiedene Nachweise. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus § 9 Abs. 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV). Demnach sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis des Antragstellers
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- ggf. Vertretervollmacht
Die Fahrtenschreiberkarten besitzen nur eine begrenzte Gültigkeit. Bei der Unternehmenskarte beträgt diese fünf Jahre. Daher ist rechtzeitig ein Folgeantrag zu stellen. Diese ist frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor dem Ende der Gültigkeitsdauer möglich. Ist die Unternehmerkarte abgelaufen, erscheint eine Fehlermeldung auf dem Display des Kontrollgeräts. Die Karte ist somit unbrauchbar.
Was kostet eine Unternehmenskarte?
Wer einen Antrag für eine Unternehmenskarte stellt, muss nicht nur verschiedenen Unterlagen vorlegen, sondern auch die dafür anfallenden Gebühren bezahlen. Wie hoch die Kosten dabei ausfallen, kann je nach Bundesland variieren.
Denn prinzipiell setzt sich der Preis aus zwei Posten zusammen. Hierbei handelt es sich zum einen um die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhobene Gebühr in Höhe von 12 Euro und zum anderen um den Verwaltungsanteil. Auf wie viel Euro sich dieser bei der Unternehmenskarte beläuft, ergibt sich aus der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. In der Regel können Unternehmer allerdings von Kosten in Höhe von insgesamt 30 bis 50 Euro ausgehen.