Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
Ob zu Karneval, an Halloween oder auf der Comic-Messe – viele Menschen haben Spaß daran sich zu kostümieren und lassen keine Gelegenheit dazu aus. Immerhin bietet es eine tolle Möglichkeit, für einen Tag in eine neue Rolle zu schlüpfen oder ein komplett verrücktes Outfit zusammenzustellen, dass sie sich niemals trauen würden im Alltag zu tragen.
Gehören Sie dazu, sollten Sie jedoch wissen, dass es auch bei Verkleidungen gesetzliche Vorschriften zu beachten gilt. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder möglicherweise sogar eine Straftat. Und die Sanktionen dafür können den Spaß am Verkleiden schnell verderben. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen und ob es verbotene Kostüme gibt.
FAQ: Verbotene Kostüme
Laut StGB liegt eine Straftat vor, wenn unbefugte Personen echte oder echt wirkende Uniformen tragen.
Nein, wer im Karneval zum Beispiel Kostüme mit Hakenkreuzen oder SS-Symbolen trägt, muss mit Sanktionen rechnen.
Was es bei Anscheinswaffen zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Welche Kostüme sind verboten?
Vorweg sei gesagt: Verbotene Kostüme gibt es in Deutschland streng genommen nicht. Egal welchen Gesetzestext Sie durchblättern, Sie werden nirgendwo eine Auflistung von Verkleidungen finden, die hierzulande nicht erlaubt sind.
Trotzdem müssen Sie bei Ihrer Kostümierung einiges beachten. Sehr nützlich ist z. B. einmal der Blick in den § 132a des Strafgesetzbuchs (StGB):
(1) Wer unbefugt […]
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten […] Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Echte aktuelle Uniformen, wie z. B. die von Polizisten, oder Nachbildungen, die kaum vom Original zu unterscheiden sind, können somit als „verbotene Kostüme“ betrachtet werden. Denn tragen Sie z. B. eine authentischen Polizeiuniform, könnten Sie in der Öffentlichkeit mit einem echten Polizisten verwechselt werden.
Vermeiden Sie verbotene Symbole!
Eigentlich ist weitgehend bekannt, dass bestimmte Symbole in Deutschland verboten sind, allen voran jene mit rechtsextremistischem Inhalt bzw. Hintergrund. Doch gerade zu Karneval werden solche Vorschriften gerne einmal außer acht gelassen und es finden sich Kostüme mit Hakenkreuzen, SS-Symbolen oder der Sieg-Rune.
Doch nur weil es sich um eine Verkleidung handelt, macht das die Verwendung derartiger Zeichen nicht weniger strafbar. Verbotene Kostüme sind deshalb auch solche, die gesetzeswidrige Symbolik verwenden. Wer diese trotzdem auf seiner Verkleidung trägt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Kostüme mit Waffen
Was wäre eine Verkleidung ohne die richtigen Accessoires? Schließlich steckt die Liebe im Detail. Doch wenn es um Waffen geht, ist weniger in dem Fall mehr. Denn egal ob Sie sich als Cowboy, Geheimagent oder Samurai verkleiden – eine echte Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen ist ebenso strafbar wie eine Attrappe, die täuschend echt wirkt. Diese fällt nämlich unter die sogenannten Anscheinswaffen. Und eine solche ist gemäß § 42a des Waffengesetzes (WaffG) verboten. Der Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.