Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verfolgungsverjährung
Behörden haben einen gesetzlich bestimmten Zeitraum, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verfolgen zu können. Ist dieser abgelaufen, setzt die Verjährung ein. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Verfolgung und somit Ahndung nicht mehr möglich. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen dieser Verjährungsfrist lesen Sie hier.
Wann diese Art der Verjährungsfrist einsetzt, hängt davon ab, ob eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Auch die Schwere der jeweiligen Tat hat Einfluss darauf, wann eine Verfolgungsverjährung einsetzt. Für bestimmte Taten gibt es zudem auch keine Verjährung. Welche Fristen wann gelten, können Sie den Tabellen hier entnehmen.
Sowohl eine Verfolgungsverjährung nach OWiG als auch eine Verfolgungsverjährung nach StGB kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden. Das Versenden eines Anhörungsbogens bei einer Ordnungswidrigkeit oder der Beginn von Ermittlungen in einer Straftat können dies bewirken. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Verjährungsfristen bei einer Ordnungswidrigkeit
Mögliche Geldbuße | Verjährungsfrist |
---|---|
bis 1.000 EUR | 6 Monate |
1.001 bis 2.500 EUR | 1 Jahr |
2.5001 bis 15.000 EUR | 2 Jahre |
mehr als 15.000 EUR | 3 Jahre |
Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß StVG | ab 3 Monate |
Strafverfolgungsverjährung
Strafmaß (Freiheitsstrafen) | Verjährungsfrist |
---|---|
bis zu einem Jahr | 3 Jahre |
zwischen 1 und 5 Jahren | 5 Jahre |
zwischen 5 und 10 Jahren | 10 Jahre |
mehr als 10 Jahre | 20 Jahre |
lebenslang | 30 Jahre |
Mord | keine Verjährung |
Verfolgungsverjährung: Eine kurze Definition
Wie lange dauert es, bis eine Straftat verjährt? Wie lange kann eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden? Die Antworten zu diesen Fragen sind gesetzlich definiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden unter anderem das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und das Strafgesetzbuch (StGB). Doch was bedeutet Verfolgungsverjährung eigentlich genau?
Grundsätzlich haben Behörden einen definierten Zeitraum, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und letztendlich ahnden zu können. Beginnen Ermittlungen nicht innerhalb dieses Zeitraums oder wird ein Bußgeldbescheid zu spät erstellt, kann die Tat nicht mehr verfolgt werden. Allerdings sind einige Taten von dieser Regelung ausgenommen, so verjährt Mord beispielsweise nicht.
Wann die Verfolgungsverjährung im Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten greift, hängt davon ab, um welche Tat es sich handelt und wie schwer diese bewertet wird. Die Höhe des Bußgeldes bzw. das Strafmaß sind also entscheidend dafür, wie lange Behörden Zeit haben, diese zu ahnden.
Wichtig: Bei bereits verhängten Sanktionen kann ebenfalls eine Verjährung einsetzen. Dies wird dann als Vollstreckungsverjährung bezeichnet. Es gibt also auch einen bestimmten Zeitraum, in dem Bußgelder und Strafmaß vollstreckt werden müssen.
Verfolgungsverjährung beim Bußgeld: Diese Fristen gelten
Die gesetzlichen Grundlagen für das Einsetzen einer Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten bilden § 31 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Letzterer definiert die Fristen für die Verfolgungsverjährung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Wie erwähnt, ist die Frist an die Höhe des möglichen Bußgeldes gebunden. Es gilt: Je schwerer der Verstoß, desto länger ist die Frist. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften können die Fristen für eine OWi bei der Verfolgungsverjährung folgendermaßen aussehen:
- Bußgelder zwischen 1.000 und 2.500 Euro: 1 Jahr
- Bußgelder von mehr als 2.500 Euro: 2 Jahre
- Bußgelder von mehr als 15.000 Euro: 3 Jahre
- alle anderen Verstöße: 6 Monate
Bei Verkehrsverstößen liegt die Verfolgungsverjährung laut StVG grundsätzlich bei drei Monaten. Unter bestimmten Umständen sind jedoch auch Fristen von sechs Monaten, zwei Jahren oder fünf Jahren möglich.
Verfolgungsverjährungsfrist im Strafrecht: Wann verjähren Straftaten?
Wie bei einer Ordnungswidrigkeit ist bei einer Straftat die Schwere dieser von Bedeutung, wenn es um das Einsetzen der Verfolgungsverjährung geht. Ob Betrug, Körperverletzung oder Trunkenheit am Steuer geahndet werden, spielt also eine Rolle. Gemäß StGB sind je nach Tatbestand unterschiedliche Fristen zu beachten. Wie bereits erwähnt, gibt es für den Tatbestand „Mord“ keine Verjährungsfrist. Hier ist eine Verfolgung zeitlich unbegrenzt möglich.
Die weiteren Fristen für die Verfolgungsverjährung bei einer Straftat können wie folgt liegen:
- Strafmaß von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe: 3 Jahre
- Strafmaß von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe: 5 Jahre
- Strafmaß zwischen fünf und zehn Jahren Freiheitsstrafe: 10 Jahre
- Strafmaß von mehr als zehn Jahren: 20 Jahre
- Lebenslange Freiheitsstrafe: 30 Jahre
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: Wie ist dies möglich?
Treten bestimmte Voraussetzungen ein, kann es bezüglich der Verfolgungsverjährung zu einer Unterbrechung kommen. So kann bei einer Ordnungswidrigkeit die Verfolgungsverjährung durch das Versenden eines Anhörungsbogens unterbrochen werden. Die Frist beginnt dann erneut und die Behörde hat weitere drei oder sechs Monate Zeit, den Verstoß zu ahnden.
Im StGB ist unter § 78c definiert, wann im Strafrecht die Verfolgungsverjährung unterbrochen werden kann. Der Beginn von Ermittlungen sowie die Befragung von Beschuldigten oder eine richterliche Durchsuchungsordnung können Gründe darstellen, warum die Verjährungsfrist unterbrochen wird.