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Wann verjähren Schmerzensgeldansprüche nach einem erlittenen Personenschaden?
Nach einem Unfall mit Personenschaden ergeben sich für Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher regelmäßig Schmerzensgeldansprüche. Verletzte können auf Grundlage von § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen finanziellen Ausgleich für immaterielle Schäden von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung einfordern.
Doch der Anspruch auf Schmerzensgeld bleibt nicht ewig bestehen. Wie alle zivilrechtlichen Ansprüche unterliegt er der Verjährung. Ist diese eingetreten, so bleiben zu spät gestellte Forderungen unausgeglichen. Doch wann tritt die Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ein?
FAQ: Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Normalerweise gilt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren als verjährt.
Die Frist für die Verjährung von Schmerzensgeld beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem sich der Unfall ereignete und der Geschädigte Kenntnis von dem Schädiger erhielt.
Bei der Verjährung von Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall gibt es in der Regel eine Höchstgrenze: Sie liegt bei 30 Jahren. Spätestens dann sind mögliche Ansprüche verfallen.
Regelmäßige Verjährung von Schmerzensgeld nach Unfall
Besteht nach einem Unfall mit Personenschaden gegenüber dem Schadensverursacher ein Schmerzensgeldanspruch, so greift bei der Geltendmachung die regelmäßige Verjährungsfrist.
Angenommen der Verkehrsunfall, der Schmerzensgeld begründet, geschah am 01.07.2017. Der Unfallfahrer konnte am 20.07.2017 ermittelt werden und der Geschädigte hat Kenntnis hiervon erlangt. In diesem Fall beginnt die Frist der Verjährung von Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall am 31.12.2017 und endet am 31.12.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Geschädigte seinen Schmerzensgeldanspruch also geltend gemacht haben.
Anders etwa sähe es aus, wenn der Unfallfahrer nach dem Schadensfall Fahrerflucht begangen hat und erst imFolgejahr oder noch später ermittelt werden kann, z. B. am 30.01.2019. In diesem Fall beginnt die Frist erst am 30.12.2019 und endete am 30.12.2022. Ähnlich gestaltete sich dies etwa auch, wenn der Geschädigte längere Zeit aufgrund der beim Unfall erlittenen Schäden im Koma liegt.
Maximale Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Aus dem letzten Beispiel ergibt sich, dass die Ansprüche auf Schmerzensgeld nicht automatisch immer nach drei Jahren bereits verjährt sein müssen. Ausschlaggebend ist nämlich nicht nur der Schadensfall selbst, sondern eben auch die Kenntnis des Schädigers.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann schließlich nur gegen eine bekannte Person bzw. deren Versicherer geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Doch im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich darüber hinaus noch eine weitere Frist, die für die Verjährung von Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall von Bedeutung ist: die maximale Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB.
Die Verjährung von Schmerzensgeld tritt bei Unfall oder anderen Schadensereignissen mit Personenschäden spätestens nach 30 Jahren ein. Das bedeutet: Hat der Geschädigte bis dato keine Kenntnis von dem Schädiger erlangen können, kann er Ansprüche auch nicht mehr erheben, wenn dieser nachträglich doch noch bekannt werden sollte.