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Fahranfänger unter Beobachtung
Entgegen der verbreiteten Meinung endet für Fahranfänger der Lernprozess nicht automatisch mit dem Absolvieren der Fahrschule und dem Bestehen der Führerscheinprüfung. Denn in der Regel dauert es noch einige Zeit, bis das Erlernte in Fleisch und Blut übergeht. Um ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, stehen die Führerscheinneulinge während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Verhalten sich die Fahranfänger in dieser Zeit wiederholt verkehrsauffällig, kann die Fahrerlaubnisbehörde zu einer verkehrspsychologischen Beratung raten.
Doch wann können oder müssen Fahranfänger eine verkehrspsychologische Beratung absolvieren? Ist die Teilnahme daran verpflichtend? Welche Ziele verfolgt diese Maßnahme in der Probezeit? Und was kann eine verkehrspsychologische Beratung kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Verkehrspsychologische Beratung
Hierbei handelt es sich um ein Angebot für Fahranfänger in der Probezeit, die dadurch die Möglichkeit erhalten, ein bestehendes Fehlverhalten beim Autofahren zu korrigieren.
Nein, die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig, wird aber nach dem zweiten A-Verstoß von den Behörden empfohlen.
Informationen zu den benötigten Dokumenten finden Sie hier.
Maßnahmen für Fahranfänger auf Probe
Nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung befinden sich die Fahranfänger für mindestens zwei Jahre in der Probezeit. Für diesen Zeitraum sieht der Gesetzgeber bei Verstößen spezielle verkehrserzieherische Maßnahmen vor, die unter anderem dazu beitragen sollen, die Anzahl der durch Fahranfänger verursachten Unfälle zu reduzieren.
Daher existiert für Führerscheinneulinge ein gesondertes Bewertungssystem für die Fahreignung, welches Verkehrsverstöße je nach Schwere in A- und B-Verstöße unterteilt und entsprechende Maßnahmen vorsieht.
Sanktionsstufe 1 erreichen Autofahrer mit einem A-Delikt oder zwei B-Delikten. Infolgedessen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und es erfolgt die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre. Ereignet sich nach der Absolvierung des Aufbauseminars ein erneuter A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße, bedeutet dies Stufe 2. Der Fahranfänger erhält eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Bei einem weiteren A-Delikt oder zwei B-Delikten folgt die dritte Sanktionsstufe und somit der Entzug der Fahrerlaubnis.
Verkehrspsychologische Beratung: Welchen Sinn hat sie?
Eine verkehrspsychologische Beratung wird Autofahrern in der Probezeit empfohlen, die wiederholt im Straßenverkehr auffällig waren. Durch die freiwillige Teilnahme signalisieren die Fahranfänger die Bereitschaft, ein mögliches Fehlverhalten zu beheben und somit einen dritten A-Verstoß sowie denn daraus resultierenden Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Damit dies möglich ist, muss der Berater die Ursachen für bestehende Mängel erkennen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Einstellung zum Straßenverkehr, die Risikobereitschaft oder Aggressionen handeln. Für die Fahranfänger bedeutet eine verkehrspsychologische Beratung somit die Beschäftigung mit dem eigenen Verhalten.
Konnten die Umstände der Verkehrsauffälligkeiten herausgearbeitet werden, geht es anschließend um deren Vermeidung. So soll der Berater Wege für die Beseitigung des Fehlverhaltens aufzeigen. Im Optimalfall kann das im Zuge der verkehrspsychologischen Beratung Erlernte ggf. dafür sorgen, dass der Autofahrer zukünftig regelkonform unterwegs ist und sich zum Beispiel Punkte in Flensburg vermeiden lassen.
Wie läuft eine verkehrspsychologische Beratung ab?
Empfiehlt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde im Zuge der schriftlichen Verwarnung während der Probezeit eine verkehrspsychologische Beratung, können Sie diese innerhalb von zwei Monaten absolvieren.
Dabei erfolgt die Beratung in Form von Einzelgesprächen. Der Gesetzgeber sieht hierfür drei Sitzungen vor, die jeweils eine Stunde dauern und sich auf mehrere Tage verteilen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass eine ergänzende Fahrprobe erfolgt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Berater dies für notwendig erachtet. In der Regel erstreckt sich die verkehrspsychologische Beratung über einen Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Wochen.
Haben Sie die verkehrspsychologische Beratung erfolgreich absolviert, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Diese ist aber nicht wie ein verkehrspsychologisches Gutachten zu bewerten, sondern ausschließlich eine Teilnahmebestätigung, die bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist. Denn gemäß § 38 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist ausschließlich der betroffene Fahranfänger über das Ergebnis der Beratung zu informieren.
Fahranfänger sollten sich auch über die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit im Klaren sein. In der Regel beträgt das Beratungsgeld 300 bis 330 Euro. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, welche Ausgaben Sie einplanen müssen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Möchten Sie eine verkehrspsychologische Beratung absolvieren, müssen Sie dafür verschiedene Unterlagen vorlegen. Dazu gehört unter anderem ein gültiger Ausweis mit einem Lichtbild, welcher die Identifizierung des verkehrsauffälligen Fahranfängers ermöglicht.
Zudem ist auch eine Kopie des Schreibens der Führerscheinstelle, in welchem die Teilnahme empfohlen wird, einzureichen. Um herauszufinden, welche Probleme im Zuge der Beratung anzugehen sind, wird zudem eine detaillierte Aufstellung der begangenen Verkehrsdelikte verlangt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER).
Nicht zuletzt wird ggf. auch ein Nachweis über die Zahlung des Entgeltes für die verkehrspsychologische Beratung verlangt. Möglich ist dies zum Beispiel mit einem Überweisungsbeleg.