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Verkehrsrecht: In Deutschland eines der wichtigsten Rechtsgebiete
Wer in Deutschland am öffentlichen Verkehr teilnimmt, wird meist zwangsläufig mit dem Verkehrsrecht konfrontiert. Die Regelungen, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen, sind hier ebenso definiert wie die Sanktionen, die bei Verstößen verhängt werden.
Die im Verkehrsrecht definierten Rechtsnormen betreffen neben der Teilnahme am Verkehr auch die dazu notwendigen Voraussetzungen, wie den Erwerb einer Fahrerlaubnis, sowie die Verhaltensweisen bei einem Unfall. Im Alltag wird das Verkehrsrecht oft in Verbindung mit straf- oder zivilrechtlich relevanten Gesetzen angewendet.
Was dieses Rechtsgebiet beinhaltet, für wen es von Bedeutung ist und welchen Einfluss es auf das alltägliche Leben hat, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht setzt sich in Deutschland aus dem Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, dem Verkehrsverwaltungsrecht, dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Versicherungsrecht zusammen.
Die wichtigsten Gesetze aus dem Verkehrsrecht sind die die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
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Wichtige Ordnungen, Tatbestandskataloge und Begriffe im Verkehrsrecht
Video: Verkehrsirrtümer im Straßenverkehr
Deutsches Verkehrsrecht: Eine Definition
Das Verkehrsrecht. laut eingängiger Definitionen, umfasst alle Vorschriften und Rechtsnormen, die sich mit der sogenannten Ortsveränderung von Personen und Gütern beschäftigen. Es setzt sich aus verschiedenen Gesetzen sowie Vorschriften des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts zusammen.
Neben der Regelung des öffentlichen Verkehrs, sowohl auf der Straße also auch auf der Schiene, in der Luft oder auf dem Wasser, befassen sich die Vorschriften mit der Aufrechterhaltung einer Verkehrsinfrastruktur. So gehören beispielsweise das Luftfahrtrecht, das Seerecht oder das Schienenverkehrsrecht dazu.
Das Verkehrsrecht ist in Deutschland darüber hinaus ein Hauptaufgabenfeld der Verkehrspolitik. Aufgrund seiner Komplexität fällt die Gesetzgebung in Bezug auf den öffentlichen Verkehr und damit verbundene Rechtsgebiete sehr detailliert aus.
Wie bereits erwähnt, setzt sich das Verkehrsrecht aus Vorschriften des öffentlichen Rechts sowie das Privatrechts zusammen. So gehört beispielsweise zum öffentlichen Teil auch das Verkehrsverwaltungsrecht, das für die Erteilung oder den Entzug einer Fahrerlaubnis zuständig ist. Ebenso zählen das Verkehrsstrafrecht und das Bußgeldrecht dazu.
Regelungen zum Verkehrshaftungsrecht, wie beispielsweise ein Anspruch auf Schadenersatz nach einem Unfall, zum Verkehrsversicherungsrecht sowie Vorschriften das Verkehrsvertragsrecht betreffend gehören zum privatrechtlichen Teil. Dieser Teil wird als Verkehrszivilrecht bezeichnet.
Kurze geschichtliche Übersicht zur Entwicklung vom Verkehrs- und Straßenverkehrsrecht
Das Verkehrsrecht von Deutschland ist noch relativ jung. Es geht auf das 1909 geschaffene „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ zurück, welches der Vorläufer vieler heute gültiger Gesetze und Vorschriften ist, unter anderem des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Seit diesem Zeitpunkt übt der Gesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht aus. Erst umfasste dies nur Regelungen zum Verkehr auf der Straße, wurde jedoch auf alle weiteren Transportwege ausgeweitet. Um die Zuständigkeiten besser zuordnen zu können, wurden die einzelnen Verkehrsrechtsgebiete geschaffen. Im Alltag ist besonders das Straßenverkehrsrecht von Bedeutung für die meisten Verkehrsteilnehmer.
Nachfolgend sind einige Etappen der Entwicklung des Verkehrsrechts in Deutschland in Bezug auf das Straßenverkehrsrecht aufgeführt:
- 1909: Einführung des Führerscheins für ganz Deutschland
- 1934: Grundlage der zum heutigen Verkehrsrecht gehörenden Straßenverkehrsordnung
- 1937: Schaffung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- 1957: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kfz werden eingeführt, innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Bundesautobahnen 80 km/h
- 1971: Umfassende Anpassung der StVO
- 1976: Gurtpflicht im PKW und Schutzhelmpflicht für Motorräder werden eingeführt
- 1989: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wird eingeführt
- 1999: Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als Ersatz für Teil A der StVZO
- 2002: Radarwarngeräte und – störer werden verboten
- 2003: Drogenwischtest für Speichel und Schweiß werden eingeführt
- 2007: Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) als Ablösung für die StVZO
Das Verkehrsrecht, besonders in Bezug auf die Regelungen im öffentlichen Verkehr wird regelmäßig aktualisiert und angepasst.
Weiterführende Ratgeber zu Teilgebieten des Verkehrsrechts
Straßenverkehrsrecht: Was beinhaltet dieses?
Im Allgemeinen beinhalten das Verkehrsrecht, wie erwähnt, alle Regelungen, die den Verkehr in einem öffentlichen Raum betreffen. So sind das Verhalten und das Miteinander im Straßenverkehr für die meisten am wichtigsten und das Teilgebiet vom Verkehrsrecht, das auch am bekanntesten ist.
Nicht nur Autofahrer
kommen mit dem Verkehrsrecht in Berührung, sondern alle Verkehrsteilnehmer. So gelten die Vorschriften im Verkehrsrecht ebenso für Radfahrer, Fußgänger und weitere Transportarten, die im Straßenverkehr zugelassen sind. Vorfahrtsregeln finden sich im Verkehrsrecht ebenso wie Regelungen zu Lichtzeichenanlagen, Vorgaben zur Ladungssicherung oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Darüber hinaus ist die Haftung bei einem Verkehrsunfall ist im Verkehrsrecht genauso festgelegt wie die Sanktionen bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften.
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrsrecht
In einen Konflikt mit dem Verkehrsrecht geraten Verkehrsteilnehmer dann, wenn sie sich nicht an die geltenden Vorschriften halten. Im Straßenverkehrsrecht regeln das Ordnungswidrigkeitengesetz oder das Verkehrsstrafrecht, welche Sanktionen beziehungsweise welche Strafen bei einem Verstoß drohen. Die Folgen von Verstößen gegen das StVG oder die StVO sind somit immer Teil vom Verkehrsrecht.
Handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, wird ein Verfahren eingeleitet, welches oft auch vor Gericht verhandelt und im Rahmen des Verkehrsstrafrechts geahndet wird.
Werden Verstöße oder Vergehen geahndet, richten sich die Behörden sowie Polizei und Gericht ebenfalls nach den Vorgaben und Regelungen im Verkehrsrecht. Jedes Teilgebiet kann hierbei dann die Grundlage für einen Bußgeldbescheid oder ein Urteil bilden.
Verkehrsrecht: Wie ein Unfall und dessen Haftung geregelt sind
Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer werden in Unfälle verwickelt. Oftmals reicht ein Moment aus, in dem Sie am Steuer abgelenkt sind und schon kracht es. Für einen solchen Fall finden sich im Verkehrsrecht Regelungen. Nicht nur das Verhalten an einem Unfallort ist definiert, auch wer für einen solchen Unfall haftet, ist gesetzlich festgelegt.
Das Verkehrsrecht schreibt also die Abläufe zur Unfallstellensicherung sowie die Versorgung etwaiger Verletzter ebenso vor wie die Ahndung von bestimmten Verhaltensweisen am Unfallort. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise unerlaubt vom Unfallort, macht er sich strafbar und wird folglich nach dem Verkehrsstrafrecht belangt.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen