Bußgeldtabelle: Verstöße gegen Verkehrssicherheitspflichten
TBNR | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|---|
121172 | Verstoß gegen die Anschnallpflicht | 30 € | |
121118 | ... bei einem Kind | 30 € | |
121124 | ... bei mehreren Kindern | 35 € | |
121178 | Verstoß gegen die Helmpflicht | 15 € | |
121612 | ... bei einem Kind | 60 € | 1 |
121618 | ... bei mehreren Kindern | 70 € | 1 |
121600 | Verstoß gegen die Kindersitzpflicht bei einem Kind | 60 € | 1 |
121606 | ... bei mehreren Kindern | 70 € | 1 |
102706 | Verstoß gegen die Winterreifenpflicht | 60 € | 1 |
102707 | ... mit Behinderung | 80 € | 1 |
102708 | ... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
102709 | ... mit anschließendem Unfall | 120 € | 1 |
FAQ: Verkehrssicherheit
Die sogenannte „Verkehrssicherheit“ ist laut Definition ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts, der den Schutz aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen zum Ziel hat. Sie umfasst dabei zahlreiche Aspekte, von der Prävention von Verkehrsunfällen und Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln bis hin zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur.
Verkehrssicherheitsarbeit umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu verbessern. Dies kann durch Aufklärungskampagnen und die Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln bzw. die Ahndung von Verstößen gegen diese geschehen. Ein wichtiges Teilstück dieser Arbeit ist auch das Verkehrssicherheitstraining. Mehr zu den verschiedenen Maßnahmen erfahren Sie hier.
Damit sich Kinder sicher im Straßenverkehr bewegen können, müssen sie von klein auf dessen wichtigsten Regeln beherrschen und korrekte Verhaltensweisen erlernen. Deshalb hat ihre Verkehrserziehung einen zentralen Stellenwert für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Kindern. Laut den Lehrplänen der Bundesländer finden entsprechende Maßnahmen prinzipiell in der 4. Klasse statt. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder allerdings auch schon eigenständig auf die mit der Teilnahme am Straßenverkehr einhergehenden Gefahren vorbereiten.
Missachten Sie etwaige Verkehrssicherheitsmaßnahmen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn Sie bspw. gegen die Pflicht verstoßen, Kinder im Auto anzuschnallen oder im Winter ohne die vorgeschriebenen Winterreifen unterwegs sind, ist das ordnungswidriges Verhalten. Letzteres gilt bspw. auch als eine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit (d. h. dafür wird mindestens ein Punkt in Flensburg fällig). Verkehrsordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldbehörde immer mit entsprechenden Sanktionen ahnden. Dazu zählen mitunter ein Bußgeld von bis zu 120 Euro sowie, je nach Verstoß, zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister.
Inhaltsverzeichnis
Definition der Verkehrssicherheit: Was besagt sie?
Die Verkehrssicherheit bezieht sich grundsätzlich auf alle Ansätze, die dazu beitragen, eine gefahrlose Teilnahme am und die Sicherheit aller im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eine universell anwendbare Strategie zur Sicherheitsoptimierung gibt es jedoch nicht.
Vielmehr kombiniert der Staat viele kleinere Strategien und nutzt deren Wechselwirkungen untereinander, um den deutschen Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Dazu zählen technische, bauliche und verhaltensbezogene Vorhaben. Die rechtliche Basis der Verkehrsregeln bilden z. B. die Gesetzesgrundlagen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Aber was ist im Straßenverkehr dann besonders wichtig? Die Hauptkategorien, denen sich die einzelnen Schritte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zuordnen lassen, sind z. B. die folgenden:
- Verkehrsunfallprävention (bspw. das Simulieren von Handlungen, die Fahrzeugführer so schulen sollen, dass Unfälle von vornherein besser verhindert werden können)
- Verkehrsunfallbekämpfung (im Gegensatz zu präventiven Herangehensweisen von Seiten der Verkehrsteilnehmer, leitet der Staat hier aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung der Unfallursachen ein)
- Straßenbauoptimierung (bspw. bauliche Maßnahmen wie Zebrastreifen oder Fahrbahnerneuerungen)
Wichtig: Um feststellen zu können, in welchen Bereichen es die meisten Sicherheitslücken gibt und wo folglich auch das Gefahrenrisiko am höchsten ist, führt der Staat eine Gefährdungsbeurteilung durch. Die Verkehrssicherheit ist demnach wesentlich dort beeinträchtigt, wo z. B. die häufigsten Unfälle passieren oder technische bzw. bauliche Mängel vorliegen.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit: Fahrrad, Auto, LKW und Co.
Egal wie Sie am Straßenverkehr teilnehmen – ob als Fußgänger, Autofahrer oder mit dem Fahrrad – die Verkehrssicherheit aller liegt immer auch in Ihrer Hand. Bevor Sie überhaupt ein Fahrzeug führen können, verpflichtet Sie bspw. die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum Besuch einer Fahrschule. Erst nach erfolgreichem Absolvieren der theoretischen und fahrpraktischen Lehre erhalten Sie einen Führerschein, der Ihnen das erlaubt.
Befolgen Sie die im Laufe Ihrer schulischen Laufbahn und Fahrschulausbildung gelernten Verkehrsregeln, die der Gesetzgeber im Rahmen der StVO vorgibt, leisten Sie bereits einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Verkehr.
Zu diesen gehören unter anderem folgende:
- Anschnallpflicht (§ 21a Abs. 1 der StVO): Fahren Sie angeschnallt, vermeiden Sie im Falle eines Unfalls, durch Ihr Fahrzeug geschleudert zu werden und womöglich schwere Verletzungen davonzutragen.
- Helmpflicht (§ 21a Abs. 2): Alle Fahrer von Krafträdern (z. B. Motorräder) und drei- bzw. vierrädrigen offenen Fahrzeugen (Trikes, Quads etc.) mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h müssen einen Schutzhelm auf haben, sofern es keine Sicherheitsgurte gibt. Fahrradfahrer sind von der Regelung ausgenommen. Trotzdem empfiehlt es sich, besonders bei hohem Verkehrsaufkommen an Schnellstraßen oder unebenem Terrain einen Helm zu tragen, um im Notfall keine schwerwiegenden Kopfverletzungen zu riskieren.
- Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a): Die Verkehrssicherheit wird im Winter besonders durch unvorhergesehenes Glatteis beeinträchtigt. Es gibt laut Gesetz keinen vorgeschriebenen Zeitraum, in dem Sie die Reifen an Ihrem Fahrzeug haben müssen. Sie sind jedoch verpflichtet, bei jeglichen Anzeichen von Eis- und Schneeglätte oder Schneematsch mit Winterreifen zu fahren, um weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
- Kindersitzpflicht (§ 21 Abs. 1a): Möchten Sie bspw. Kinder im Auto oder auf dem Fahrrad befördern, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass sie stets in einem Kindersitz fixiert sind. Das Gesetz schreibt dies bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres vor.
Wichtig: Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) legt fest, welche Voraussetzungen Fahrzeuge selbst erfüllen müssen, damit sie auf deutschen Straßen fahren dürfen. Dazu zählen gemäß §§ 32 z. B. die Art und der Zustand der Beleuchtungsanlagen, Reifen oder Bremsen. Entsprechende Beladungsgrenzen für PKW und LKW sowie Vorschriften zur Personenbeförderung (bspw. bei Kraftomnibussen) zählen ebenfalls dazu. Die Richtlinien für Fahrräder sind in §§ 63 aufgeführt und verfügen über ähnliche Maßstäbe.
Unfallprävention und Straßenbauoptimierung für mehr Verkehrssicherheit
Die Bekämpfung von Unfallursachen findet über gesetzliche Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr und dem Fahrzeugzustand statt. Das ist jedoch nicht die einzige Strategie. Die Unfallprävention und die Optimierung des Straßenbaus sind weitere wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung einer allgemeinen Verkehrssicherheit.
Präventive Schritte setzen bspw. auch beim Verhalten an, berufen sich aber nicht auf Pflichten, sondern appellieren an die Eigeninitiative der Verkehrsteilnehmer. Denn selbst mit einem gut ausgeprägten theoretischen Verständnis handeln Sie im Notfall meist instinktiv, weil die unerwartete Gefahrensituation Sie überfordert.
Um dem entgegenzuwirken, können Sie in einem Verkehrssicherheitszentrum z. B. in der geschützten Umgebung eines Fahrsicherheitstrainings simulieren, wie sich Aquaplaning beim Fahren anfühlt und so durch die Übung richtige Verhaltensweisen verinnerlichen.
Andererseits wird der Staat auch selbst aktiv, um die Verkehrssicherheit aller zu gewährleisten. Zu solchen Optimierungsmaßnahmen zählen bspw. folgende:
- das Errichten von passiven Schutzeinrichtungen (z. B. Leitpfosten und -planken), damit Fahrzeuge nicht in scharfen Kurven von der Fahrbahn abkommen oder von Anhängen stürzen können
- Erneuerung des Fahrbahnbelags, um maroden Stellen und Schlaglöchern vorzubeugen
- Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warn- und Verbotsschilder etc.), die von überall aus gut ersichtlich sind
- regelmäßiges Beseitigen von Hindernissen (umgestürzte Bäume, Schneemassen, Fahrzeugteile etc.)
- Einrichtung von Radwegen zur räumlichen Trennung von Kfz- und Fahrradfahrern, um die Verkehrssicherheit mit dem Fahrrad zu fördern