Verkehrsunfall ohne Fremdschaden – Wer zahlt den Schaden?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nur Ihr eigenes Fahrzeug wurde in Mitleidenschaft gezogen?

Hatten Sie einen Alleinunfall, ohne dass ein Fremdschaden entstand? Wer kommt für Ihre Schäden auf?
Hatten Sie einen Alleinunfall, ohne dass ein Fremdschaden entstand? Wer kommt für Ihre Schäden auf?

In der Mehrzahl sind in Verkehrsunfälle mindestens zwei Parteien involviert – Unfallverursacher und Geschädigter. Doch es kommt durchaus auch vor, dass in einen Unfall kein weiterer Verkehrsteilnehmer hineingezogen wird. Was geschieht aber in diesem Fall mit dem am einzigen Unfallfahrzeug entstandenen Schaden?

An welche Versicherung können Sie sich wenden, wenn Ihr Fahrzeug in den Graben fährt und außer an diesem nach dem Alleinunfall keine weiteren Schäden zu beklagen sind?

FAQ: Verkehrsunfall ohne Fremdschaden

Wann liegt ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden vor?

Hierbei handelt es sich um einen Unfall, an dem keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt sind. Es ist auch von einem sogenannten Alleinunfall die Rede.

Welche Versicherung ist bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden zuständig?

In der Regel ist die Kaskoversicherung für die Schadensregulierung zuständig.

Können für einen Alleinunfall Sanktionen drohen?

Führte ein Verstoß gegen die gelten Verkehrsregeln zur Kollision, kann dies Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden?

Geschädigte eines Verkehrsunfalls können sich für die Regulierung der Ihnen entstandenen Schäden sowie ggf. Schmerzensgeld an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Doch wenn es keinen anderen Unfallbeteiligten gibt, existiert nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden auch keine gegnerische Haftpflicht. Schadensverursacher und Geschädigter sind ein- und dieselbe Person.

Doch bedeutet das nun, dass Sie den Schaden an Ihrem Wagen auf eigene Kosten reparieren lassen müssen? Nicht in jedem Fall. Neben der Haftpflichtversicherung können Fahrzeughalter auch weitere Versicherungen abschließen, die nicht nur Fremdschäden abdecken, sondern eben auch die am eigenen Fahrzeug nach einem selbstverschuldeten Unfall oder anderen unvorhergesehenen Schadensereignissen.

Hierzu zählen maßgeblich die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Allerdings deckt die Teilkasko in aller Regel keine Schäden aus einem selbstverschuldeten Unfall ab (bis auf Glasschäden), sondern nur die Vollkasko.

Das bedeutet: Wollen Sie nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Defekte reparieren lassen, müssen Sie sich hierzu an Ihre eigene Vollkaskoversicherung – oder eine ggf. vorhandene Unfallversicherung – wenden. Besitzen Sie eine solche nicht, müssen Sie die Schäden zumeist selbst zahlen.

Unverschuldeter Verkehrsunfall ohne Fremdschaden

Nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden ist zumeist die eigene Vollkasko zuständig.
Nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden ist zumeist die eigene Vollkasko zuständig.

Etwas anders gestaltet sich das Ganze, wenn Sie selbst an dem Unfall nicht wirklich Schuld hatten. Das kann etwa dann gegeben sein, wenn sich das Schadensereignis aufgrund einer Ölspur auf der Straße oder aber wegen anderer Hindernisse auf der Fahrbahn ergeben hat. Haben Sie trotz angemessener und achtsamer Fahrweise einen Alleinunfall ohne Fremdschaden, so kann der Verursacher des Hindernisses für die Schadenregulierung in Haftung genommen werden.

Nun lässt sich dieser aber nicht mehr immer eindeutig ermitteln, war er beim Unfall doch schon nicht mehr vor Ort. In seltenen Ausnahmefällen kann dann mitunter die zuständige Straßenmeisterei für den beim Unfall entstandenen Schaden in Haftung genommen werden. Allerdings muss dieser erst einmal nachgewiesen werden, dass sie von dem Hindernis Kenntnis gehabt haben müsste. Gelingt dies nicht, bleibt Geschädigten meist nur der Gang zur eigenen Kaskoversicherung. Umfassenden Schutz nach einem Alleinunfall bietet in der Regel dann nur die Vollkasko – oder eine gesondert abgeschlossene Unfallversicherung.

Drohen Sanktionen nach einem Autounfall ohne Fremdschaden?

Auch wenn beim Alleinunfall ohne Fremdschaden kein anderer Beteiligter involviert wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass der Fahrer keine Sanktionen zu befürchten hat. Ob Bußgeld, Punkte und ggf. sogar ein Fahrverbot für den Vorgang drohen, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und der zugrunde liegenden Unfallursache.

Sind Sie aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Alkoholkonsum von der Fahrbahn abgekommen, können ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot auf Sie warten.

Kann Ihnen der Unfall hingegen nicht angelastet werden, weil Sie etwa auf einer Ölspur wegrutschten, folgen in aller Regel auch keine weiteren Sanktionen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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