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Welche Ansprüche haben Sie, wenn es kracht?
Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes (destatis) wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.636.468 Unfälle im Straßenverkehr polizeilich erfasst. Somit kommt es im Durchschnitt rund 7.223-Mal am Tag zu einer Kollision zwischen Verkehrsteilnehmern. Dennoch sind viele Beteiligte danach überfordert und wissen häufig nicht, was es anschließend gemäß Verkehrsunfallrecht zu beachten gilt.
Doch welche Aspekte umfasst dieses Rechtsgebiet? Thematisiert das Verkehrsunfallrecht ausschließlich die Ansprüche des Geschädigten oder auch mögliche weitere Unfallfolgen? Und wann ist es nach einer Kollision sinnvoll, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Verkehrsunfallrecht
Dieser Teilbereich des Verkehrsrechts befasst sich mit allen rechtlichen Aspekten, die um Zuge eines Verkehrsunfalls relevant sein können.
Der Gesetzgeber sieht unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vor.
Lässt sich der Unfall auf ein Fehlverhalten des Fahrzeugführers zurückführen, muss dieser mit Sanktionen rechnen. Dabei kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln.
Was fällt unter das Verkehrsunfallrecht?
Das Verkehrsrecht sieht für nahezu alle Eventualitäten, die sich bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ereignen können, entsprechende Vorschriften vor. Dies führt allerdings auch dazu, dass es sich dabei um ein besonders komplexes Rechtsgebiet handelt, welches daher thematisch unterteilt wird.
So handelt es sich beim Verkehrsunfallrecht um einen Teilbereich des Verkehrsrechts, welcher sich mit allen rechtlichen Aspekten befasst, die im Zusammenhang mit einem Unfall im Straßenverkehr relevant sind. Dabei kann sowohl das öffentliche Recht als auch das Zivilrecht betroffen sein. Welche Rechtsgebiete unter anderem zum Verkehrsunfallrecht gehören können, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Verkehrshaftungsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
Allein anhand der Anzahl der relevanten Rechtsgebiete lässt sich erahnen, dass das Verkehrsunfallrecht wohl nicht gerade unkompliziert ist. Inwieweit die einzelnen Teilbereiche bei einem Verkehrsunfall relevant sind und welche Ansprüche sich daraus für Geschädigte ergeben können, klären wir nachfolgend.
Zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten
Das Verkehrshaftungsrecht gehört zum Verkehrszivilrecht und beschäftigt sich demnach mit möglichen Haftungsansprüchen, die zwischen den Bürgern bestehen. Die Forderungen, die sich aus den Schadenpositionen im Verkehrsunfallrecht ergeben, gehen dabei unter anderem auf § 249 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurück. Darin heißt es:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Demnach ist der Unfallverursacher, genauer seine Versicherung, dazu verpflichtet, für etwaige Schäden am Fahrzeug bzw. die notwendigen Reparaturen aufzukommen. Darüber hinaus sind aber noch weitere Ausgleichszahlungen für materielle Schäden möglich, wie die Erstattung von Gutachterkosten, die Zahlung einer Nutzungsausfallentscheidung für den Zeitraum, in dem sich der Wagen in der Werkstatt befindet, sowie die Entschädigung bei einer Wertminderung.
Neben den Fahrzeugschäden können beim Unfall aber auch Personenschäden auftreten. Auch in diesem Fall kann ein Anspruch auf Kompensation bestehen. In § 253 Abs. 2 BGB ist dazu Folgendes geschrieben:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Demnach kann gemäß Verkehrsunfallrecht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Ergänzend dazu können Geschädigte ggf. auch eine Erstattung der Behandlungskosten und der Zuzahlungen für Medikamente verlangen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber auch einen Schadensersatzanspruch vor, wenn der Geschädigte infolge des Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Haushalt zu bewältigen – den sogenannten Haushaltsführungsschaden.
Fehlverhalten bei einem Unfall ahnden
Nicht selten ist eine Kollision im Straßenverkehr auf ein bestimmtes Fehlverhalten zurückzuführen, daher sieht das Verkehrsunfallrecht auch eine entsprechende Ahndung vor. Abhängig vom Verstoß kann dabei entweder das Ordnungswidrigkeiten- oder das Verkehrsstrafrecht greifen.
Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um weniger schwerwiegende Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln, die vor allem durch den Bußgeldkatalog geahndet werden. Dieser listet zahlreiche Verfehlungen auf und schreibt diesen Sanktionen vor. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von maximal drei Monaten handeln.
Schwerwiegende Verstöße werden als Straftaten oder Verkehrsdelikte gewertet. Damit eine Sanktionierung als solche allerdings möglich ist, muss das entsprechende Fehlverhalten in einem Gesetzestext als Straftat aufgeführt und mit einem Strafmaß angegeben werden. Denn wie hoch die Strafe im Einzelnen ausfällt, bestimmt ein Gericht.
Dabei ziehen Straftaten im Straßenverkehr entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich. Darüber hinaus können im Verkehrsunfallrecht aber noch weitere Konsequenzen drohen. So können Richter zum Beispiel ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängen. Zudem sind Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Autos möglich.
Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die für das Verkehrsunfallrecht relevant sein können, listet die nachfolgende Tabelle auf:
Ordnungswidrigkeiten | Straftaten |
---|---|
Missachtung der Vorfahrt | Unterlassene Hilfeleistung |
Rotlichtverstoß | Illegales Autorennen mit Unfallfolge |
Abstandsunterschreitung | Fahrerflucht |
Geschwindigkeitsüberschreitung | Trunkenheit am Steuer |
Fehler beim Überholen | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr |
Wenn der Versicherungsschutz in Gefahr ist
Um für den Fall eines Verkehrsunfalls abgesichert zu sein, muss jeder Autofahrer über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Diese kommt zumindest für die Schäden auf, die der Unfallverursacher Dritten zugefügt hat. Allerdings sieht das Versicherungsrecht dabei auch Ausnahmen vor.
So thematisiert das Verkehrsunfallrecht auch Fälle, in denen die Versicherung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht zahlen will oder die Summe vom Unfallverursacher zurückverlangt. Eine entsprechende Option kann bestehen, wenn die Kollision auf ein grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist. Dies kann zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt der Fall sein.
Da es im Verkehrsunfallrecht insbesondere durch Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen um hohe Summen geht, schreibt der Gesetzgeber bei den Regressforderungen der Versicherung eine Deckelung vor. So dürfen diese maximal 5.000 Euro betragen.
Ist der Führerschein in Gefahr?
Wie zuvor bereits erwähnt, kann das Gericht bei einer Straftat die Fahrerlaubnis entziehen. Die gesetzlichen Grundlagen zu diesem Vorgehen ergeben sich aus § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Dadurch kann beim Verkehrsunfallrecht auch das Fahrerlaubnisrecht eine Rolle spielen.
Das Gericht bestimmt zudem eine sogenannte Sperrfrist, innerhalb welcher der Unfallverursacher keine neue Fahrerlaubnis beantragen darf. Die Dauer der Sperre beträgt dabei mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre andauern.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der im Zuge des Unfalls erfolgten Verfehlungen Zweifel an der Fahreignung hegt und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt.
Wann ist der Gang zum Anwalt sinnvoll?
Bei den zahlreichen Gesetzen und Vorschriften, die beim Verkehrsunfallrecht relevant sein können, fällt es Laien oft schwer, den Überblick zu behalten. Dies kann insbesondere dazu führen, dass Geschädigte mögliche Ansprüche auf Ausgleichzahlungen nicht wahrnehmen.
Um dies zu verhindern, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten berät. Die Vertretung durch einen Juristen kann sich beim Verkehrsunfallrecht sowohl für die Geschädigten als auch für die Verursacher der Kollision auszahlen.