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Wenn beim Autokauf Probleme auftreten
Der Kauf eines Autos ist für viele Menschen ein besonderes Ereignis, welches mit großer Freude verbunden ist. Es kann allerdings auch vorkommen, dass noch bevor die Tinte auf dem Vertrag richtig trocken ist, Probleme am Fahrzeug auftreten. Welche Ansprüche Sie in einem solchen Fall geltend machen können, ergibt sich aus dem sogenannten Verkehrsvertragsrecht.
Doch womit befasst sich dieses Rechtsgebiet im Einzelnen? Gelten unterschiedliche Vorschriften bei Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen? Und welche Ansprüche haben Sie gemäß Verkehrsvertragsrecht, wenn Sie nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug feststellen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Verkehrsvertragsrecht
Dieser Teilbereich des Verkehrsrechts thematisiert Verträge, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen geschlossen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Kauf-, Leasing- und Reparatur-Verträge.
Die Antwort auf diese Frage finden Sie hier.
In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der den Vertrag gründlich unter die Lupe nimmt.
Was verbindet das Verkehrsrecht mit dem Vertragsrecht?
Beim Verkehrsrecht handelt es sich um ein großes und vielseitiges Rechtsgebiet, welches alle Aspekte der Verkehrsteilnahme und dem Besitz von Kraftfahrzeugen umfasst. Um bei den einzelnen Themenbereichen den Überblick zu behalten, erfolgt eine Unterteilung.
Ein wichtiger Teilbereich ist dabei das private Verkehrsrecht bzw. das Verkehrszivilrecht. Dieses regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern untereinander oder gegenüber Unternehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall handeln.
Darüber hinaus sieht das private Verkehrsrecht aber auch ein Verkehrsvertragsrecht vor. Dieses befasst sich unter anderem mit allen Vorschriften zum Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Zudem ist dieses auch für mögliche Unstimmigkeiten beim Abschluss von Leasing-Verträgen relevant oder wenn eine Werkstatt Reparaturen fehlerhaft durchführt.
Ansprüche gemäß Verkehrsvertragsrecht
Wechselt ein Auto seinen Besitzer, gehen Käufer und Verkäufer miteinander einen Vertrag ein. Dieser thematisiert neben den Preis auch die Bedingungen des Verkaufs. Gleichzeitig ergeben sich durch das Verkehrsvertragsrecht auch verschiedene Rechte und Pflichten.
Welche Ansprüche sich dadurch beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf ergeben, klären wir nachfolgend.
Mängel am Neuwagen
Gemäß Verkehrsvertragsrecht haben Sie beim Kauf eines Neuwagens Anspruch auf ein mangelfreies Auto. Ob mögliche Fehler oder Abweichungen vom Werbeversprechen oder den Herstellerangaben allerdings bereits einen Mangel darstellen, muss häufig im Einzelfall geprüft werden. Denn unter Umständen werden kleinere Veränderung als unerheblich und somit zumutbar gewertet.
Ein Mangel kann ggf. in folgenden Fällen vorliegen:
- Konstruktions- und Formänderung
- Abweichende Ausstattung
- Dellen und Lackkratzer
- Probleme bei der Elektronik
Weist das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, greift das Verkehrsvertragsrecht – genauer die gesetzliche Sachmängelhaftung. Laut dieser stehen dem Käufer verschiedene Ersatzleistungen zu. Dabei kann es sich um eine kostenlose Nacherfüllung, die Minderung des Kaufpreises oder einen Rücktritt handeln. Was sich hinter diesen Bezeichnung verbirgt und welche Voraussetzungen dafür gelten müssen, klären wir nachfolgend.
Bei einer Nacherfüllung müssen die Mängel auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Da besteht gemäß Verkehrsvertragsrecht ein Anspruch auf Originalersatzteile. Allerdings gilt auch bei den notwendigen Nachbesserungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Daher kann der Verkäufer bei hohen Reparaturkosten unter Umständen von der Nacherfüllung absehen.
Ist eine Beseitigung der Mängel nicht möglich oder verweigert der Verkäufer diese, können Käufer den Kaufpreis reduzieren. Welche Summe dabei angemessen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bedenken Sie hierbei, dass hierbei die Nutzung des Fahrzeugs ausgeglichen wird und Sie somit nicht zwangsläufig den gesamten Kaufpreis zurückerhalten.
Als Rücktritt wird die Lieferung eines anderen ,mangelfreien Fahrzeugs bezeichnet. Ein entsprechender Anspruch ergibt sich laut Verkehrsvertragsrecht unter anderem wenn die Werkstatt trotz zweifacher Nachbesserungen den Fehler nicht beheben konnte.
Mängel am Gebrauchtwagen
Kaufen Sie ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson, kann diese durch eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Dieses Vorgehen ist üblich und stellt sicher, dass der private Verkäufer nicht für Mängel am Fahrzeug aufkommen muss. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass Käufer nicht doch durch das Verkehrsvertragsrecht abgesichert sind.
So muss der Verkäufer für alle Eigenschaften des Wagens haften, die er vertraglich zugesichert hat. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Garantiezusage. Als Garantiezusage können unter Umständen auch Angaben auf Verkaufsschildern oder in Inseraten gelten. Zur Beurteilung ist ebenfalls eine Prüfung des Einzelfalls notwendig.
Private Verkäufer müssen zudem haften, wenn sie bestehende Mängel arglistig verschweigen. Allerdings ist in einem solchen Fall der Käufer in der Beweispflicht und muss belegen, dass der Verkäufer Kenntnis von bestehenden Problemen des Fahrzeugs hatte. Genau dieser Nachweis ist in der Praxis häufig nicht zu erbringen.
So bestehen entsprechende Ansprüche nur, wenn der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser bereits beim Kauf vorlag. Um einer Haftung zu entgehen, muss der Verkäufer in einem solchen Fall das Gegenteil beweisen können.
Überfordert durch das Verkehrsvertragsrecht? Ein Anwalt kann helfen!
Das Verkehrsvertragsrecht sieht sowohl für den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie fürs Leasing von Fahrzeugen unterschiedliche Vorschriften vor. Dies gilt insbesondere bei den unterschiedlichen Gewährleistungsrechten, die im Falle von Mängeln greifen können. Diese Besonderheiten führen dazu, dass es gerade für Laien nicht einfach ist, ihre Rechte selbst wahrzunehmen und mögliche Ansprüche durchzusetzen.
In einem solchen Fall kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Allerdings kann es gerade bei komplexeren Fällen sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Denn dieser muss, um den Fachanwaltstitel zu erhalten, seine Kenntnisse in Theorie und Praxis unter Beweis stellen. Dabei beschäftigen sich die notwendigen Seminare in der Regel auch explizit mit dem Verkehrsvertragsrecht.