Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen
Schilder in Deutschland und ihre Bedeutung
Klicken Sie hier, um Bilder der Verkehrszeichen im Text anzeigen zu lassen:
- Gefahrenzeichen
- Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang
- Fahrbahnmarkierungen
- Vorrangzeichen
- Ortstafeln
- Halten und Parken
- Verkehrsberuhigter Bereich
- Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- Hinweisschilder
- Wegweisung
- Umleitungsbeschilderung
- Sonstige Verkehrsführung
- Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen/Hindernissen
- Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen
- Kennzeichnung des Straßenverlaufs
- Warntafel zur Kennzeichnung von Anhängern und Fahrzeugen bei Dunkelheit
- Warte- und Haltegebote
- Vorgeschriebene Fahrtrichtung
- Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen, Taxistände
- Sonderwege
- Verkehrsverbote
- Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
- Zusatzzeichen
Gefahrenzeichen
VZ 103 - Kurve | VZ 105 - Doppelkurve |
VZ 108 - Gefälle | VZ 110 - Steigung |
VZ 112 - Unebene Fahrbahn | |
VZ 120 - Verengte Fahrbahn | VZ 121 - Einseitig verengte Fahrbahn |
VZ 129 - Ufer | VZ 131 - Lichtzeichenanlage |
Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang
VZ 157 - Dreistreifige Bake | VZ 159 - Zweistreifige Bake |
VZ 162 - Einstreifige Bake |
Fahrbahnmarkierungen
VZ 293 - Fußgängerüberweg |
VZ 294 - Haltlinie |
VZ 295 - Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung |
VZ 296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung |
VZ 297 - Pfeilmarkierungen |
VZ 297-1 - Vorankündigungspfeil |
VZ 298 - Sperrfläche |
VZ 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote |
VZ 340 - Leitlinie |
VZ 341 - Wartelinie |
Vorrangzeichen
VZ 301 - Vorfahrt | VZ 306 - Vorfahrtstraße |
VZ 307 - Ende der Vorfahrtsstraße | VZ 308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr |
VZ 720 - Grünpfeil |
Ortstafeln
VZ 310 - Ortstafel Vorderseite | VZ 311 - Ortstafel Rückseite |
---|---|
VZ 313 - Ortsteiltafel |
Halten und Parken
VZ 314 - Parkplatz | VZ 315 - Parken auf Gehwegen |
VZ 316 - Parken und Reisen | VZ 317 - Wanderparkplatz |
VZ 283 - Absolutes Halteverbot | VZ 286 - Eingeschränktes Halteverbot |
VZ 290-1 - Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone | VZ 290-2 - Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone |
VZ 318 - Parken nur mit Parkuhr | VZ 314-1 - Beginn Parkraumbewirtschaftungszone |
VZ 314-2 - Ende Parkraumbewirtschaftungszone | |
VZ 1040-30 - Zeitliche Beschränkung | VZ 1040-32 - Parkscheibe 2 Stunden |
VZ 1040-33 - Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden erlaubt | VZ 1042-30 - zeitliche Beschränkung (werktags) |
VZ 1042-31 - zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) | VZ 1042-32 - zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h ,18-19h) |
VZ 1042-33 - zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h) | VZ 1042-34 - zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h) |
VZ 1042-37 - Parken Samstag und Sonntag | VZ 1044-10 - Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde |
VZ 1044-11 - Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. | |
VZ 1050-31 5 - Taxen | |
Verkehrsberuhigter Bereich
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
VZ 327 - Tunnel | VZ 328 - Nothalte- und Pannenbucht |
VZ 330-1 - Autobahn | VZ 330-2 - Ende der Autobahn |
VZ 331-2 - Ende der Kraftfahrtstraße | |
VZ 333 - Ausfahrt von der Autobahn | VZ 380 - Verkehrsschild Richtgeschwindigkeit |
VZ 448 - Ankündigungstafel | VZ 450-52 - Ankündigungsbake |
VZ 451 - Ankündigungsbake | VZ 451 - Ankündigungsbake |
Hinweisschilder
durchlässige Sackgasse | VZ 357-51 - Für Fußgänger durchlässige Sackgasse |
VZ 361 - Tankstelle | VZ 363 - Polizei |
VZ 365 - Tankstelle mit Autogas | VZ 367 - Information |
VZ 385 - Ortshinweistafel | |
VZ 386-1 - Touristischer Hinweis | VZ 390 - Maut-Pflicht nach dem Autobahnmautgesetz |
VZ 392 - Zollstelle | VZ 393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen |
VZ 394 - Laternenring |
Wegweisung
VZ 332 - Ausfahrttafel | VZ 401 - Bundesstraßen |
VZ 405 - Autobahnen | VZ 406 - Knotenpunkte der Autobahnen |
VZ 410 - Europastraßen | VZ 415 - Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend) |
VZ 418 - Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend) | VZ 419 - Wegweiser auf sontigen Straßen |
VZ 430 - Wegweiser zur Autobahn | VZ 432 - Wegweiser zu Zielen mit erhebllicher Verkehrsbedeutung |
VZ 434 - Tabellenwegweiser | VZ 435 - Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen |
VZ 437 - Straßennamensschilder | VZ 438 - Vorwegweiser |
VZ 439 - Vorwegweiser | VZ 440 - Vorwegweiser |
VZ 448 - Vorwegweiser auf Autobahn, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck | VZ 449 - Vorwegweiser |
VZ 453 - Entfernungstafel |
Umleitungsbeschilderung
VZ 421 - Wegweiser für Lastkraftwagen | |
VZ 454 - Umleitungswegweiser | VZ 455 - Fortsetzung der Umleitung |
VZ 457-1 - Umleitungsankündigung | |
VZ 457-2 - Ende der Umleitung | VZ 458 - Vorwegweiser für Umleitungen |
VZ 466 - Bedarfsumleitungstafel |
Sonstige Verkehrsführung
Aufweitungstafel mit Gegenverkehr | |
VZ 467 - Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) | VZ 468 - Schwierige Verkehrsführung |
Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen/von sonstigen vorübergehenden Hindernissen
VZ 605 - Leitbake, Schraffenbake | |
VZ 605-32 - Leitplatte | VZ 610 - Leitkegel |
VZ 615 - Fahrbare Absperrtafel | VZ 616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil |
Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen/von sonstigen gefährlichen Stellen
VZ 625-11 - Richtungstafel in Kurven, linksweisend |
Kennzeichnung des Straßenverlaufs
VZ 620 | Linker Leitpfosten | VZ 620 | Rechter Leitpfosten |
Warntafel zur Kennzeichnung von Anhängern und Fahrzeugen bei Dunkelheit
VZ 630 - Parkwarntafel |
Warte- und Haltegebote
VZ 201 - Andreaskreuz | VZ 205 - Vorfahrt gewähren |
Vorgeschriebene Fahrtrichtung
VZ 209 - Rechts | |
VZ 220 - Einbahnstraße | |
Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen, Taxistände
VZ 229 - Taxistand |
Sonderwege
VZ 238 - Reitweg | |
Verkehrsverbote
VZ 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art | VZ 251 - Verbot für Kraftwagen |
VZ 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t | VZ 254 - Verbot für Radverkehr |
VZ 255 - Verbot für Krafträder | VZ 256 - Verkehrsschild Verbot für Mofas |
VZ 259 - Verbot für Fußgänger | VZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge |
VZ 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern | VZ 262 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht |
VZ 263 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast | VZ 264 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite |
VZ 265 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe | VZ 266 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge |
VZ 267 - Verbot der Einfahrt | VZ 268 - Schneeketten vorgeschrieben |
VZ 269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung | |
VZ 270-2 - Ende Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone | |
VZ 272 - Verbot des Wendens | VZ 273 - Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes |
Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
VZ 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit | VZ 274-1 - Beginn einer Tempo 30-Zone |
VZ 275 - Vergeschriebene Mindestgeschwindigkeit | VZ 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art |
VZ 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t | VZ 278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit |
VZ 279 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit | VZ 280 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art |
VZ 281 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5t | VZ 282 - Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote |
VZ 274-2 - Ende einer Tempo 30-Zone |
Zusatzzeichen
VZ 1000-20 - Rechtsweisend | |
VZ 1000-22 - Fußgänger Gehweg auf der rechten Straßenseite nutzen | |
VZ 1000-32 - Radfahrer kreuzen von links und rechts | VZ 1000-33 - Radfahrer im Gegenverkehr |
VZ 1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) | VZ 1002-11 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) |
VZ 1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) | VZ 1002-13 - Verlauf der Vorfahrtstrasse an Kreuzungen (von unten nach links) |
VZ 1006-33 - Baustellenausfahrt | |
VZ 1006-35 - Verschmutzte Fahrbahn | |
VZ 1006-38 - Staugefahr | |
VZ 1012-30 - Anfang eines Verkehrsbereichs | VZ 1012-31 - Ende eines Verkehrsbereichs |
VZ 1012-32 - Radfahrer absteigen | VZ 1012-33 - Keine Mofas |
VZ 1012-35 - Bei Rot hier halten | |
Personenkraftwagen mit Anhänger frei | |
Verkehr | Betriebs- und Versorgungsdienst |
vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei | |
Wie Verkehrszeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen
Der nachfolgende Ratgeber-Artikel befasst sich mit dem Thema Verkehrszeichen in Deutschland und soll einen strukturierten Überblick hinsichtlich der unterschiedlichen Schilder geben.
Verkehrszeichen sind Straßenschilder, auf denen sich markierte Symbole, Schriften oder Linien befinden und die der Regelung des Straßenverkehrs dienen.
Sie sind laut StVO behördlich angeordnet und im aktuellen Verkehrszeichenkatalog aufgelistet. Neben dauerhaften Zeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen, die nur über einen bestimmten Zeitraum wirksam sind.
Im Folgenden gehen soll auf die Besonderheiten des Stoppschildes eingegangen und geklärt werden, welche Verkehrsschilder laut Bußgeldkatalog am häufigsten missachtet werden. Im Anschluss erfolgt eine Auflistung der wichtgsten Zeichen für den Straßenverkehr in Deutschland, eine Klärung ihrer Bedeutung. Am Ende soll der Unterschied zwischen Richtzeichen, Vorschriftzeichen und Warnschilder bzw. Gefahrzeichen erläutert werden.
FAQ: Verkehrszeichen
Diese Straßenschilder tragen erheblich dazu bei, den Verkehr zu regeln und sorgen somit auch für mehr Sicherheit. Ergeben tun sich die Verkehrszeichen aus der StVO und dem Verkehrszeichenkatalog.
Eine Top 10 haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Einen groben Überblick zu den möglichen Sanktionen liefert diese Tabelle.
Verkehrszeichen: Bedeutung und Regelung
Für die Beachtung und Regelung aller Verkehrszeichen laut Verkehrsrecht ist folgende Faustregel verbindlich:
Das heißt, Zeichen von Polizeibeamten sowie Lichtzeichenanlagen haben gegenüber allen Verkehrszeichen Vorrang. Jedoch haben Straßenschilder jeglicher Art Vorrang gegenüber allgemeinen Verkehrsregeln, wie beispielsweise die „Rechts-vor-links-Regelung“.
Eigenschaften von Verkehrszeichen
Verkehrszeichen in Deutschland zeichnen sich laut StVO durch folgende Eigenschaften aus:
- serifenlose Schriftart
- max. 3 Verkehrszeichen an einem Pfosten (davon max. 2 Vorschriftzeichen, Ausnahme: Zeichen für ruhenden Verkehr)
- Gefahrzeichen und Zeichen der Wartepflicht stehen generell alleine
- Zeichen der Vorfahrtsregelungen müssen anhand ihrer Form erkennbar sein
- Größenklassen der Schilder werden den Geschwindigkeitsverhältnissen angepasst (z. B. große, von innen beleuchtete Verkehrsschilder auf Autobahnen)
- Verkehrsschilder dürfen nicht von Privatpersonen aufgestellt werden (Ausnahme: Sicherung von Baustellen nach behördlicher Zustimmung)
- viele Verkehrszeichen enthalten international verständliche Piktogramme (angestrebte Vereinheitlichung der Verkehrszeichen, z. B. das international anerkannte, achteckige Stoppschild)
Neben den offiziellen Straßenschildern, die in ganz Deutschland rechtsgültig sind und sich an alle Verkehrsteilnehmer richten, gibt es noch so genannte Zusatzzeichen, wie zum Beispiel:
- Schilder, die die militärische Lastenklasse angeben
- Schilder, die die Bereiche für Schneepflüge angeben (Schweiz)
- Schilder zur Kilometrierung der Straßen mit Stationszeichen
- Schilder, die Straßennamen anzeigen
- Schilder, die neben den offiziellen Wegweiserschildern touristische Ziele oder Wanderwege anzeigen
- Schilder zum öffentlichen Personennahverkehr
Das Stoppschild und seine besondere Bedeutung
International herrscht schon seit Längerem das Bestreben, alle Verkehrszeichen zu vereinheitlichen, um länderübergreifend den Verkehr zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Stoppschild, welches die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und Einmündungen vorgibt, indem es folgendes Verkehrsverhalten impliziert: Anhalten und den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Das charakteristische, achteckige Verkehrsschild ist international anerkannt und kann ohne die Kenntnis der jeweiligen Landessprache interpretiert werden. So ist dieses Vorschriftzeichen selbst dann erkennbar, wenn es stark beschmutzt ist.
Fakten zum Stoppschild:
- Beschriftung z. T. unterschiedlich, das englische STOP hat sich jedoch durchgesetzt (Südamerika: PARO oder ALTO)
- internationale, achteckige Form
- in den Vereinigten Staaten hängt neben dem Stoppschild ein rotes Blinklicht
- in Deutschland gibt es das Stoppschild seit 1938 (verbindliches Zeichen)
Jeder Verkehrsteilnehmer wird an einem Stoppschild dazu aufgefordert, an der Haltelinie anzuhalten und gleichzeitig den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Missachtung des Schildes wird laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig. Welche exakte Höhe der jeweilige Bußgeldbescheid aufweist und ob dies sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge hat, ist der aktuellen Bußgeldtabelle zu entnehmen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog.
Das Überfahren eines Stoppschildes ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar, da diese üblicherweise an besonders verkehrsreichen und gefährlichen Kreuzungen oder Einmündungen aufgestellt werden. Dieses Vergehen wird häufig als grobe Fahrlässigkeit gewertet, die in der Regel mit einem Bußgeldbescheid und einem hohen Bußgeld geahndet wird.
Die Verkehrszeichen wurden seit ihrer Einführung schon einige Male reformiert. Zuletzt wurden einige der Gefahrzeichen zum allgemeinen Gefahren-Sinnbild herabgestuft. Sie wurden zwar bereits aus der Anlage der StVO entfernt, im Straßenverkehr sind sie aber noch vorhanden und auch noch bis zum 31. August 2019 gültig. Dazu gehören:
- VZ 115: Steinschlag
- VZ 116: Splitt, Schotter
- VZ 128: Bewegliche Brücke
- VZ 129: Ufer
- VZ 134: Fußgängerüberweg
- VZ 140: Viehtrieb
- VZ 144: Flugbetrieb
Bußgeld & Punkte bei Missachtung von Vorschriftzeichen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog hinsichtlich der Missachtung von Verkehrszeichen wieder.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verkehrszeichen Halteverbot und Verkehrszeichen Parkverbot nicht befolgt | 20 € | - |
Verkehrszeichen Vorrang gewähren (VZ 208) nicht befolgt | 5 - 20 € | - |
Vorschriftzeichen (VZ 209, 211, 214, 222) zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht befolgt | 10 - 25 € | - |
Rechtswidrig den Seitenstreifen benutzen | 55 € | - |
Verkehrszeichen zum Verbot der Einfahrt (VZ 267) nicht befolgt | 50 € | - |
Als Radfahrer auf einem gemeinsamen Radweg nicht Rücksicht auf Fußgänger nehmen | 15 € | - |
Unbedingtes Haltegebot/ Stoppschild (VZ 206) nicht befolgt und andere gefährdet | 70 € | 1 |
Verkehrszeichen Überholverbot nicht befolgt | 70 - 105 € | 1 |
Die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Verkehrszeichen in Deutschland
Wer ein Verkehrsschild missachtet und dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen und einen Bußgeldbescheid begleichen. Das fällige Bußgeld kann bis zu 680 Euro betragen und eventuell sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verursachen. Dies hängt von den Konsequenzen ab, also davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder ein Sachschaden durch das Fehlverhalten entstanden ist. Im Folgenden listen wir die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Straßenschilder auf.
Platz 1 – Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit: Tempoverstöße können ein Bußgeld von 20 bis zu 680 Euro, 1 bis 3 Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot erwirken.
Platz 2 – Verstoß gegen das Verkehrszeichen Halteverbot & Verkehrszeichen Parkverbot: Knöllchen wegen Falschparkens und Nichtbeachtung des Halteverbots spülen jährlich Millionen Euro in die Staatskassen. Das Nichtbeachten von Halteverbotsschildern verursacht ein Bußgeld von 10 bis 35 Euro.
Platz 3 – Verstoß gegen das Verkehrsschild „Halt! Vorfahrt gewähren!“: beim Stoppschild müssen Kraftfahrzeuge an der Haltelinie anhalten. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeldbescheid von bis zu 70 Euro und gegebenenfalls 1 Punkt in Flensburg.
Platz 4 – Missachtung vom Wendeverbot:20 bis 200 Euro muss ein Verkehrssünder bei diesem Vergehen zahlen, sollte dieser beim rechtswidrigen Wenden erwischt werden.
Platz 5 – Verstoß gegen das Überholverbot: diese Missachtung des Verkehrsschildes kann ein Bußgeld von 70 bis zu 300 Euro verursachen und sogar als fahrlässige Straftat bewertet werden. Zudem sind je nach Ausmaß 1 bis 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot fällig.
Platz 6 – Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung: Diese Zeichen befinden sich meist an Fahrbahnen, die auch anders befahren werden können, aber in einem solchen Fall eine Gefahr darstellen, z. B. Abbiegeunfälle oder das rechtswidrige Fahren in eine Einbahnstraße. Folge: 10 bis 200 Euro Bußgeld.
Platz 7 – Verstoß gegen das Verbot für alle Kraftfahrzeuge: Das sind Verbotsschilder, sich vor Fußgängerzonen oder Parkanlagen befinden und die speziell für Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger gelten. Dieses Vergehen hat ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 20 Euro zur Folge.
Platz 8 – Missachtung des Verkehrsschildes Andreaskreuz am Bahnübergang: Um einen Bahnübergang abzusichern und Schienenfahrzeugen Vorrang zu gewähren, müssen Verkehrsteilnehmer langsam an den Bahnübergang heranfahren, um die gegebene Situation zu erfassen. Bei einem Verstoß drohen 80 bis 700 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg.
Platz 9 – Missachtung des Vorschriftzeichens „Vorfahrt gewähren“: Das Schild steht ebenso wie das Stoppschild an Kreuzungen oder Einmündungen, allerdings muss das wartepflichtige Fahrzeug hier nicht zum Stillstand kommen. Mögliche Sanktionen sind 25 bis 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Platz 10 – Missachtung des Fußgängerüberweges: Wer einem Fußgänger beim Zebrastreifen nicht Vorrang gewährt, kann ein Bußgeld von 5 bis 120 Euro sowie 1 Punkt kassieren.
Verkehrszeichen und ihre Bedeutung: Allgemeine Fakten
Verkehrszeichen in Deutschland sind Teil der staatlichen Straßenausstattung und dienen der Verkehrssicherheit und Verkehrsregelung. Sie sind laut Verkehrsrecht bzw. StVO von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Straßenverkehrszeichen – aktuell sind es um die 500 – sind im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt und lassen sich anhand ihrer Funktion in verschiedene Gruppen unterteilen. Anders formuliert: Die StVO klassifiziert drei Gruppen von Verkehrszeichen:
- Gefahrzeichen: Jegliche Gefahrzeichen mahnen eine Gefahr an bzw. weisen auf sie hin. (= Warnschilder)
- Vorschriftzeichen: Diese sprechen Gebote und Verbote aus, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. (verpflichtend)
- Richtzeichen: geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs und steigern die Sicherheit
Darüber hinaus gibt es noch Zusatzzeichen, die der Einschränkung von Vorschriften, wie zum Beispiel „ausgenommen Zugfahrzeuge“ oder zur Begründung einer Anordnung wie bei „Achtung Spurrillen“ dienen.
Verkehrszeichen – Bedeutung der Schilder
Jedes Verkehrsschild steht im Zusammenhang mit einer bestimmten Bedeutung, die allgemein hin allen Verkehrsteilnehmern bekannt ist – zumindest denjenigen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Verkehrsrechtsexperten beschäftigen sich mit der Frage, wie sich die Bedeutungsebenen der Verkehrsschilder vereinfachen und ob sich mehrere Bedeutungen in einem Zeichen zusammenfassen lassen. Denn Deutschland gilt als Land der unnötigen Verkehrsschilder, die ohnehin geltende Regeln wiedergeben.
Experten gehen davon aus, dass der Schilderwald die Verkehrsteilnehmer überfordert und über ein Drittel aller Straßenschilder und Verbotsschilder überflüssig sind. Die zuständigen Verkehrsbehörden reagieren, indem seit 1997 laut StVO festgelegt wurde, dass das Anordnen von Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur bei einer Gefahrenlage möglich ist. Viele europäische Länder belegen, dass ein Verkehrsablauf ohne Schilderregelung durchaus funktionieren kann.
Der Verkehrszeichenkatalog
In Deutschland gibt es circa 500 Verkehrszeichen. Darüber hinaus existieren zudem noch einmal fast genauso viele Zusatzzeichen und Zeichen für Verkehrseinrichtungen, die laut Verkehrsrecht nicht zu den eigentlichen Verkehrszeichen der StVO gehören. Im Folgenden sollen die wichtigsten Zeichen aufgelistet werden.
1. Sinnbilder nach § 39 StVO
- Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge = weißes Quadrat mit schwarzem Automotiv (Frontalansicht)
- Radfahrer = weißes Quadrat mit schwarzem Fahrradmotiv (Seitenansicht)
- Fußgänger = weißes Quadrat mit schwarzem Personenmotiv (Seitenansicht)
- Straßenbahn = weißes Quadrat mit schwarzem Motiv einer Straßenbahn (Seitenansicht)
- Kraftomnibus = weißes Quadrat mit schwarzem Busmotiv (Seitenansicht)
2. Gefahrzeichen nach § 40 StVO
- Gefahrenstelle (VZ 101) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Ausrufezeichens
- Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts (VZ 102) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Kreuzes
- Schnee oder Eisglätte (VZ 113) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Schneeflocken-Motiv
- Stau (VZ 124) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv von drei aufeinanderfolgenden Autos (Frontalansicht)
- Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken (VZ 150) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Zauns
3. Vorschriftzeichen nach § 41 StVO
- Vorfahrt gewähren! (VZ 205) = umgekehrtes, weißes Dreieck mit roter Umrandung (ohne Motiv)
- dem Gegenverkehr Vorrang gewähren / Vorrang Gegenverkehr (VZ 208) = weißer Kreis mit roter Umrandung, zwei horizontal entgegen gesetzten Pfeilen, der linke Pfeil ist schwarz, der rechte Pfeil ist rot
- Einbahnstraße (VZ 220) = blaues Rechteck mit weißer Umrandung und weißem Pfeil mit schwarzer Beschriftung „Einbahnstraße“
- Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) = weißer Kreis mit roter Umrandung (ohne Motiv)
- Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (VZ 276) = weißer Kreis mit roter Umrandung, zwei frontal nebeneinander abgebildeten Autos, linkes Fahrzeug ist rot, rechtes Fahrzeug ist schwarz
- Halteverbot/Verkehrszeichen Halteverbot (VZ 283) = blauer Kreis mit roter Umrandung und durchgezogenem, rotem Kreuz
4. Richtzeichen nach § 42 StVO
- Parkplatz (VZ 314) = blaues Quadrat mit einem weißen „P“ als Motiv
- Vorfahrtsstraße (VZ 306) = auf der Spitze stehendes, weißes Quadrat mit einem enthaltenden, gelben Quadrat
- Fernsprecher (VZ 360) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und schwarzem Motiv eines Telefonhörers
- Polizei (VZ 363) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und einem schwarzen Schriftmotiv „Polizei“
- Autobahngasthaus (VZ 376) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und schwarzem Motiv von einem Messer und einer Gabel, die sich kreuzen
beim Schild „Bei rot hier Halten“ muss ich da stehen bleiben? Wenn nicht ist das Strafbar?
Hallo Peter,
das kommt darauf an, ob an dem Schild eine Haltelinie ist. Wenn nicht, handelt es sich „nur“ um eine Empfehlung. Wenn das Schild an einer Haltelinie steht und Sie diese überfahren, kann ein Bußgeld von 10€ drohen. Wenn Sie andere bei dem Haltelinienverstoß gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, beträgt das Bußgeld 70 bzw. 85€ und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg.
– die Redaktion
Wir haben heute auf einer Waldstrecke das Verbotsschild VZ 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung mit dem zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild 60 km gesehen … bedeutet das nun, dass die „VZ-Fahrzeuge“ nur 60 km fahren dürfen oder dass die „VZ-Fahrzeuge“ gar nicht fahren dürfen und die restlichen Autos nur 60 km?? Gleichzeitig war aber auch noch ein Schild darunter, dass 80 km bei Nässe vorschreibt. Wir empfanden das als doch ziemlich verwirrend und irritierend.
MfG Christine
Hallo Christine,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.
– Die Redaktion
An Waldwegen wird oft auf eine Schranke in ..m hingewiesen. Ist das ein offizielles Verkehrs- oder Zusatzzeichen ? Wenn ja, welche Nummer hat es ?
Danke im Voraus, Harald
Das Zeichen VZ 1048-13 ist zweimal abgebildet, der Omnibus ist richtig, beim zweiten steht „nur Lastkraftwagen mit Anhänger“. Ich denke, da sollte auch ein LKW mit Anhänger abgebildet werden.
Kann es sein, dass beim Schild VZ 542 – Aufweitungstafel mit Gegenverkehr – der Strich für den Gegenverkehr fehlt?
Hallo Andrea,
vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Fehler korrigiert.
– Die Redaktion
Ist das hier eine Verkehrszeichen-Museums-Seite?
Zeichen 229 (Taxihalteplatz) wurde vor wie vielen Jahren in absolutes Halteverbot geändert???
Gab es da überhaupt schon Internet?
Hallo Christoph,
das Zeichen 229 steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 4.
– Die Redaktion