Inhaltsverzeichnis
Gelten Vorgaben für Behörden?
Der Teilnahme am Straßenverkehr liegen zahlreiche Vorschriften und Gesetze zugrunde. Diese werden meist gemeinhin als Verkehrsrecht zusammengefasst, obwohl dabei verschiedenste Rechtsgebiete ineinandergreifen und sich ergänzen. So spielt auch das Verwaltungsrecht bei der täglichen Verkehrsteilnahme eine wichtige Rolle.
Doch was besagen die Definitionen zum Verwaltungsrecht? Welche Gesetze gehören zu diesem Rechtsgebiet? Wie wirken sich diese auf Autofahrer aus? Und wann sollten Sie bei rechtlichen Problemen einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Verwaltungsrecht
Dieses Rechtsgebiet enthält die Vorschriften für die Regierungen, Polizei sowie Ämter und ist somit auch für das Verkehrsrecht relevant.
Einige Beispiele haben wir hier aufgeführt.
Handelt es sich dabei um einen Bußgeldbescheid, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Abhängig vom jeweiligen Verwaltungsakt kommen aber auch andere Rechtsmittel in Frage.
Was ist das Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und befasst sich somit Verhältnis zwischen Staat und Bürgern sowie den Verwaltungseinrichtungen untereinander. Die Bezeichnung „Verwaltung“ bezieht sich dabei auf die Exekutive, also auf Organe und Institutionen, welche zur ausführenden Gewalt gehören. Dies beinhaltet unter anderem die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Polizei sowie Ämter und Behörden.
Das Verwaltungsrecht beinhaltet sämtliche Vorschriften und Regelungen, die für deren Verwaltungstätigkeit, die Verwaltungsorganisation und die Verwaltungsverfahren relevant sind. Allerdings existiert kein Gesetzestext mit dem Titel „Deutsches Verwaltungsrecht“, stattdessen enthalten zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Satzungen entsprechende Vorschriften. Diese müssen nicht zwangsläufig auf Bundesebene gelten, denn auch ein kommunales oder europäisches Verwaltungsrecht kann Anwendung finden.
Zudem lassen sich ein allgemeines sowie besonderes Verwaltungsrecht unterscheiden. Das allgemeine Verwaltungsrecht definiert dabei die Grundlagen, welche – unabhängig vom konkreten Rechtsgebiet – praktisch in jeden Verwaltungsverfahren relevant sind.
Im Gegensatz dazu behandelt das besondere Verwaltungsrecht Vorschriften, die für bestimmte, zu einem konkreten Rechtsgebiet gehörende Verwaltungsaufgaben notwendig sind. So gelten unter anderem für folgende Sachgebiete gesonderte Vorgaben:
- Baurecht
- Polizeirecht
- Schulrecht
- Steuerrecht
- Umweltrecht
- Verkehrsrecht
Darüber hinaus lässt sich das Verwaltungsrecht aber auch noch weiter differenzieren. So thematisiert ein materielles Verwaltungsrecht zum Beispiel alle Rechtsnormen, die Regelung über Entstehung, Inhalt, Übertragung oder das Erlöschen der Rechte für die Verwaltung beinhalten.
Das Verkehrsrecht als Aspekt im Verwaltungsrecht
Viele Bereiche des Verkehrsrechts werden durch Vorschriften, die dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen sind, geregelt. Welche Behörde dabei verwaltungsrechtlich unter anderem welche Aufgabe übernimmt, zeigen die nachfolgenden Beispiele:
- Ordnungsamt: Kontrollieret den ruhenden Verkehr
- Polizei: Führt Verkehrskontrollen durch
- Bußgeldstelle: Verantwortlich fürs Bußgeldverfahren
- Fahrerlaubnisbehörde: Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsbehörde: Anordnung von Verkehrszeichen, Markierungen und Lichtzeichenanlagen
- Kraftfahrt-Bundesamt: Führung von Registern zum Kraftverkehr
Allerdings fallen nicht alle Aspekte des Verkehrsrechts automatisch auch unter das öffentliche Recht. So zählen insbesondere das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht nicht zum Verwaltungsrecht.
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet vor allem das Verkehrshaftungsrecht sowie das Verkehrsvertragsrecht und regelt damit in erster Linie die Beziehung zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmer. Hierzu gehören unter anderem die gesetzlichen Vorgaben beim Autokauf oder zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.
Das Verkehrsstrafrecht dient dazu, Straftaten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr erfolgen, zu ahnden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Da die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen Anklage erhebt, kann das Verkehrsstrafrecht eigentlich auch zum öffentlichen Recht gezählt werden. Allerdings wird dieses Rechtsgebiet in der Regel als eigenständig angesehen.
Verwaltungsrecht: Die Grundlagen
Die als öffentliches Verwaltungsrecht bezeichneten Vorschriften, befassen sich unter anderem mit der Beziehung von Staat und Bürgern. Dabei basieren die gesetzlichen Vorgaben auf fundamentalen Regeln. Als Grundsätze im Verwaltungsrecht gelten dabei:
- Vorrang des Gesetzes
- Vorbehalt des Gesetzes
- Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz „Vorrang des Gesetzes“ bedeutet, dass die Institutionen der Legislative, Exekutive und Judikative nicht gegen geltende Gesetze verstoßen dürfen. Demnach sind die Beamten der Polizei in der Regel im Zuge einer Verkehrskontrolle nicht dazu berechtigt, eigenmächtig eine Blutabnahme anzuordnen. Denn dies würde gegen das in Art. 2 Grundgesetz definierte Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen. Der Gesetzgeber schreibt daher im Vorfeld einen richterlichen Beschluss zu.
Nach dem Grundsatz „Vorbehalt des Gesetzes“ dürfen Behörden nur tätig werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. So ist die Polizei zur Durchführung von Verkehrskontrolle ermächtigt und kann entsprechende Verstöße gegen die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Höchstgeschwindigkeit feststellen. Die Bußgeldstelle sanktioniert diese gemäß Bußgeldkatalog und versendet die Bußgeldbescheide.
Im Alltag kollidieren immer wieder die Interessen und Freiheiten des Einzelnen mit den generellen Rechtsprinzipien. Um dabei einen gesunden Mittelweg zu finden, gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Verwaltung darf demnach nur so weit in die Rechte der Bürger eingreifen, wie dies der Zweck erfordert. So zieht ein Parkverstoß häufig nur ein Knöllchen nach sich, abgeschleppt wird das Fahrzeug häufig nur bei einer Behinderung des Verkehrs.
Wie diese aus dem Verkehrs- sowie Verwaltungsrecht stammenden Beispiele zeigen, ist die Formulierung von Gesetzen sowie die Ausarbeitung von entsprechenden Handlungsweisen eine komplexe Aufgabe. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Institutionen und Behörden im Einzelfall auch rechtswidrige Entscheidungen treffen. Welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, klären wir nachfolgend.
Maßnahmen bei einem rechtswidrigen Verwaltungsakt
Bei einem Verwaltungsakt handelt es sich um jede Art von Entscheidung, Verfügung oder sonstige Maßnahme, die im öffentlichen Recht durch eine Behörde angewendet wird. Dieser dient dazu, Regelungen für einen Einzelfall zu treffen.
Im Verkehrsrecht kann es sich dabei zum Beispiel um einen Bußgeldbescheid handeln, mit dem die Bußgeldstelle ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot verhängt. Weißt dieser Bescheid einen Fehler auf, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Abhängig vom Verwaltungsakt können aber auch andere Rechtsbehelfe sinnvoll bzw. notwendig sein. So sieht das Verwaltungsrecht den Widerspruch oder Beschwerden vor. Darüber hinaus existieren auch verschiedene Klagearten im Verwaltungsrecht.
Diese Komplexität erschwert es gerade Laien ihr Recht bzw. ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine Hilfe kann in solchen Fällen ein fachkundiger Anwalt sein, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und den Erfolgschancen umfassend berät.