Vorfahrt genommen: Ein Unfall kann die Folge sein

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer die Vorfahrt missachtet, riskiert einen Unfall

Wird die Vorfahrt missachtet, ist ein Unfall nicht selten die Folge.
Wird die Vorfahrt missachtet, ist ein Unfall nicht selten die Folge.

Fehler, wie die Vorfahrt zu missachten, können Autofahrern jederzeit unterlaufen. Sind Fahrer unaufmerksam oder ortsunkundig, haben sie schnell einmal die Vorfahrt genommen. Ein Unfall kann dann eine der weitreichenden Folgen sein. Oft wird die wichtige Regel „rechts vor links“ nicht beachtet oder Stoppschilder übersehen.

Oft bleibt es meist bei Sachschäden, die dann im Großteil der Fälle über die Ver­sicherungen reguliert werden. Doch wie sollten sich Fahrer verhalten, wenn sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben?

Gibt es hier nur ein Bußgeld oder sind auch weitere Strafen möglich? Was für Sie bei einem Unfall, wo die Vorfahrt genommen wurde, wichtig ist, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Vorfahrt genommen und Unfall verursacht

Wie muss ich mich bei einem Unfall nach einem Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln verhalten?

Das Verhalten bei einem Unfall folgt einem festen Muster. So ist zu erst die Unfallstelle zu sichern. Anschließend folgen die Notversorgung der Verletzten und die Verständigung der Polizei.

Welche Sanktionen können für einen Vorfahrtsfehler mit Unfallfolge drohen?

Über mögliche Sanktionen informieren wir Sie hier.

Können noch weitere Konsequenzen folgen?

Ja, das Unfallopfer kann zum Beispiel einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Zudem erhöhen sich ggf. die Beiträge Ihrer Versicherung durch die Veränderung der Schadensfreiheitsklasse.

Gründe für die Missachtung der Vorfahrt können vielfältig sein

Warum Fahrer die Vorfahrtsregeln nicht berücksichtigen, kann viele Ursachen haben. Oft ist Unachtsamkeit im alltäglichen Straßenverkehr eine Hauptursache. Fahrer verlassen sich oftmals zu sehr auf ihre Ortskenntnis und achten dann nicht mehr so aufmerksam auf Verkehrsschilder oder andere Hinweise auf die herrschenden Vorfahrtsregeln.

Ein Bußgeld droht bei einer Vorfahrtsmissachtung mit einem Unfall in jedem Fall.
Ein Bußgeld droht bei einer Vorfahrtsmissachtung mit einem Unfall in jedem Fall.

Auch überhöhte Geschwindigkeit kann dazu beitragen, dass Autofahrern die Vorfahrt genommen wird. Ein Unfall ist dann leider nicht selten die Folge dieses Verhaltens.

Sind Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs, schaffen sie es eventuell nicht rechtzeitig, an einer Kreuzung, einer roten Ampel oder einer Haltelinie anzuhalten.

Auch kann es im Verkehrsgeschehen durchaus vorkommen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig bemerkt werden. So kann die Sicht beispielsweise durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sein. Die Ursachen und Gründe können also vielfältig sein. Daher sollten Autofahrer zu jederzeit aufmerksam am Straßenverkehr teilnehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Verhalten nach einem Unfall

Haben Sie anderen die Vorfahrt genommen und einen Unfall verursacht, sollten Sie als allererstes die Unfallstelle absichern und sich dann um eventuelle Verletzte kümmern. Bei einem Sachschaden kommt es auf alle Unfallbeteiligte an, ob die Polizei gerufen werden muss. Besteht ein Beteiligter darauf, muss dies auch geschehen.

Sind Personen verletzt, sind Feuerwehr und Polizei zu verständigen und dann Erste Hilfe zu leisten. Alle Beteiligten sollten am Unfallort verbleiben, bis die Rettungskräfte und die Polizei eingetroffen sind und das Geschehene dokumentieren. Der Unfall an sich ist dann auch umgehend der Versicherung mitzuteilen.

Vorfahrt missachtet und Unfall gehabt: Welche Strafe droht?

Wurde nun die Vorfahrt missachtet, ein Unfall verursacht, die Schuld anerkannt und dies beispielsweise der Polizei oder den zuständigen Behörden auch so mitgeteilt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Ebenso ist dies der Fall, wenn die Schuld des Verursachers durch die Ermittlungsbehörden festgestellt wird.

Sie haben die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht? Ein Bußgeld erwartet Sie dann in fast jedem Fall. Sanktionen wie ein Verwarn- oder Bußgeld bei einem Vorfahrtsunfall sind von der Schwere des Verstoßes sowie dessen Folgen abhängig. Wurde die Vorfahrt genommen und ein Unfall mit Personenschaden verursacht, sind die Sanktionen verständlicherweise höher angesiedelt als es bei einem reinen Sachschaden der Fall ist.

Haben Sie die Vorfahrt genommen und einen Unfall verursacht? Eine Strafe ist hier möglich.
Haben Sie die Vorfahrt genommen und einen Unfall verursacht? Eine Strafe ist hier möglich.

Sie haben zwar die Vorfahrt genommen aber keinen Unfall verursacht? Das Verwarngeld liegt hier bei 25 Euro. Missachten Sie allerdings ein Stoppschild, werden schon 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einem Unfall und Schäden drohen ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ebenfalls ein Punkt. Ist ein Schaden das Resultat einer missachteten Ampel stehen bis zu 360 Euro und zwei Punkte an.

Auch die Höhe von einem Bußgeld nach einem Unfall, wo die Vorfahrt missachtet wurde und es zu Per­sonenschäden kam, orientiert sich an der Schwere des Verstoßes. Für den Vorfahrtsverstoß werden hier 100 Euro sowie ein Punkt fällig. Darüber hinaus kann eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, was dann kein Bußgeld, sondern eine Geld- oder auch Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

In diesem Fall, wenn Sie die Vorfahrt genommen und einen Unfall verursacht haben, können entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kann eine Sanktion sein, wenn Sie einen Vorfahrtsverstoß mit Unfall mit resultierendem Personenschäden begangen haben.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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