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Armbrust: Kein Relikt aus altertümlicher Zeit
Was ist eine Armbrust? Die meisten Menschen haben zwar ein ungefähres Bild vor Augen, wenn sie den Begriff Armbrust hören, aber wissen Sie, wie sie funktioniert? Im Grunde genommen ist sie – wie auch ein Bogen – eine Abschussvorrichtung für Pfeile.
Anders als mit dem Bogen können mit ihr aber auch Bolzen und Kugeln verschossen werden. Eine Art Bogen weist auch die Armbrust auf: Er ist auf einer Mittelsäule angebracht und verfügt über einen Abzugsmechanismus. Heutzutage findet die Armbrust hauptsächlich beim Jagen und beim Schießsport Anwendung. Wie sieht die Situation aber in Deutschland aus? Wird die Verwendung einer Armbrust durch das Waffenrecht reguliert? Erfahren Sie hier Näheres darüber, ob und in welchen Situationen der Umgang mit einer derartigen Waffe erlaubt ist.
FAQ: Armbrust
In der Anlage 1 zum Waffengesetz ist definiert, dass eine Armbrust als Schusswaffe gilt. In der Anlage 2 ist bestimmt, dass für Erwerb und Besitz keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erforderlich sind.
Käufer müssen volljährig sein, benötigen jedoch keine Waffenbesitzkarte. Auch ein Waffenschein wird für die Armbrust nicht ausgestellt.
Nein. Eine Armbrust gilt als Sportgerät und ist bei der Jagd nicht zugelassen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob ein Jagdschein vorhanden ist oder nicht.
Was sagt das Waffengesetz zur Armbrust?
Der Gebrauch einer Armbrust wird im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Aus Anlage 1 geht hervor, dass Armbrüste Schusswaffen gleichgestellt sind, da sie feste Körper verschießen. Ihre Antriebskraft, die mittels einer Sperrvorrichtung gespeichert werden kann, wird dabei durch Muskelkraft eingebracht.
Anlage 2 benennt Armbrüste als Waffen, deren Erwerb und Besitz keiner Erlaubnis bedürfen. Dementsprechend ist für eine Armbrust kein (kleiner) Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte nötig. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie die Waffe erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kaufen dürfen – eine Armbrust ist für Kinder nicht erwerblich.
Armbrust heute: Wofür wird sie gebraucht?
In grauer Vorzeit galt der kriegerische Einsatz einer Armbrust wegen ihrer Reichweite und ihrer Durchschlagskraft einmal als unmoralisch. Der militärische Einsatz dieser Waffe gehört allerdings der Vergangenheit an.
In Deutschland wird die Armbrust heute in erster Linie als Sportgerät genutzt. Im Schießsport gibt es unterschiedliche Disziplinen mit der Armbrust. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Schussdistanz sowie hinsichtlich der Position, die der Schütze einnimmt: stehend oder kniend. Auch werden international teilweise andere Disziplinen praktiziert als in Deutschland. So kann die Scheibe, auf die geschossen wird, eine andere sein und auch die abzugebenden Schüsse können in ihrer Anzahl variieren.
Die moderne Armbrust wird auch keineswegs nur nach einer speziellen Art gefertigt. So weichen beispielsweise die Compound- und die Pistolenarmbrust deutlich in ihrem Aussehen und auch in ihrem Aufbau voneinander ab.
Anwalt einschalten und akteneinsicht beantragen. anscheinend hatten die beamten genügend zeugen aussagen oder andere beweise… um dich in deiner eigenen wohnung zu checken…. falls die armbrust niemals die wohnung verlassen oder jemanden bedroht hätte dann würden sie ja auch nicht bei dir einmarschieren…
Hast Du Deine Armbrust zurück bekommen? Würde mich sehr interessieren da diese ja legal zu kaufen sind u einen Waffenschein braucht man ja auch nicht.
Wenn Polizisten über die Terassentür eindringen wird Thomas wohl einen Grund dafür gegeben haben.
@ Thomas: Armbrust – Erwerb und Besitz sind frei und in der Wohnung lagern ist kein Führen!
Bitte beachten: wird eine WBK pflichtige Waffe bei der Polizei abgegeben, dann war dies „illegales Führen“ und kann bestraft werden!
Bitte diese Dinge beim „Berechtigten des Vertrauens“ abgeben, (Waffenhändler, Jäger, Sportschütze) – der darf so was „finden“ und gefahrlos bei der Polizei abgeben.
Hallo, wer kann mir weiterhelfen! Polizeibeamte sind vor 2 Wochen ohne meine Erlaubnis über die Terrassentür in meine Wohnung eingedrungen. Meine Armbrust lag im obersten Regal (legale Ausführung, gekauft vor ca. 5 Jahren ineinem Waffengeschäft in FN, später noch entsprechende Bolzen, 10 Stück hinzugekauft). Nun schreibt die Ortspolizei das Führen solcher Gegenstände ist nach ³42a Abs. 1 Waffengesetzt verboten und stelle nach §1 in Verbindung mit §3 Polizeigesetz eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Ich kein berechtigtes Interesse zum Führen der Armbrust vorweisen könne. Deshalb ist das Führen der Armbrust zu untersagen. Mit der Bitte um Info, Kontakt und Rechtsbeistna. MfG Thomas Rohr
Hallo Thomas R.,
wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Bitte wenden Sie sich in dieser Sache an einen Anwalt oder eine Anwältin.
– die Redaktion
Die Armbrust ist weiterhin unverändert im Waffengesetz. Es war geplant sie zu verbieten im Entwurf, wurde aber wieder entfernt
Was mache ich mit meiner Armbrust wenn sie ab 2020 unters Waffengesetz fällt und Waffenscheinpflichtig wird? Habe ich Bestandsrecht oder muss ich sie bei der Polizei abgeben?