Druckluftwaffen: Besondere Sport- und Freizeitwaffen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Druckluftwaffen haben eine Geschossenergie von unter 0,5 Joule.

Druckluftgewehre & Co unterliegen teilweise dem Waffengesetz

Für ein erlaubnispflichtiges Luftdruckgewehr wird ein Waffenschein zum Führen benötigt.
Für ein erlaubnispflichtiges Luftdruckgewehr wird ein Waffenschein zum Führen benötigt.

Druckluftwaffen werden in Deutschland meist im Zusammenhang mit dem Schießsport oder Trends wie den Airsoftspielen diskutiert. Wie diese Waffen genau funktionieren oder welche rechtlichen Regelungen beim Erwerb und Besitz es zu beachten gilt, ist den meisten jedoch eher nicht bekannt. Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Druckluftwaffen dem Gesetz nach zu den erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Waffen zählen.

Die Geschossenergie sowie auch das Aussehen der Waffen spielen hier eine entscheidende Rolle. Der folgende Ratgeber geht näher auf die gesetzlichen Bestimmungen für diese speziellen Waffen ein und beleuchtet die Vorgaben für den Besitz sowie das Führen dieser.

FAQ: Druckluftwaffen

Welche Waffen gelten als Druckluftwaffen?

Die Waffen funktionieren unter Anwendung von Druckluft, welcher durch komprimierte Luft, Gas oder Federdruck entstehen kann. Sie kommen meist beim Sport oder in der Freizeit zum Einsatz.

Ist das Waffengesetz auf Druckluftwaffen anwendbar?

Es wird zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden. Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule fallen unter das Waffengesetz. Gleiches gilt, wenn diese Waffen als Anscheinswaffen gewertet werden.

Sind Druckluftwaffen in eine Waffenbesitzkarte einzutragen?

Eine Waffenbesitzkarte ist bei Waffen unter 7,5 Joule nicht notwendig. Das Führen in der Öffentlichkeit ist allerdings nicht zulässig. Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule muss ein WBK vorhanden sein.


Was sind Druckluftwaffen?

Druckluftwaffen werden umgangssprachlich auch als Luftpistole, Luftgewehr oder Luftdruckgewehr bezeichnet, wobei Letzteres eine technisch falsche Bezeichnung ist. Diese Waffen funktionieren unter Anwendung von Druckluft, haben jedoch nichts mit dem Luftdruck an sich zu tun.

Im Allgemeinen sind Druckluftwaffen Schusswaffen, die einen Schuss entweder durch Anwendung komprimierter Luft, Gasdruck oder Federdruck abgeben. Bei der ersten Variante wird gespeicherte Druckluft bei der Schussabgabe durch ein Ventil gepresst und treibt so das Geschoss an.

Bei der Version mit einem Gasantrieb wird kaltes Treibgas wie beispielsweise Kohlendioxid verwendet, um das Geschoss bei der Schussabgabe zu bewegen. Bei der dritten Variante wird ein federbelasteter Kolben genutzt. Dieser erzeugt in einem Zylinder ein Luftpolster und treibt so das Geschoss an.

Beispiele für den Einsatz von Druckluftwaffen

Druckluftwaffen werden heute vornehmlich als Sportgeräte verwendet. So gehört das Luftdruckschießen zu den olympischen Disziplinen, die in Schießsportvereinen ausgeübt und unterrichtet werden.

Doch auch in der Freizeit kommen bestimmte Arten von Luftdruckwaffen zum Einsatz. Auf Weihnachts- oder Jahrmärkten werden diese Waffen beispielsweise an Schießbuden verwendet. Aber auch beim Airsoft oder Paintball sind Luftdruckwaffen in Gebrauch.

Darüber hinaus ist die Nutzung von druckluftbasierten Waffen bei Tierärzten und in Zoos nicht ungewöhnlich, da oftmals die Betäubungsgewehre und -pistolen mit diesem Prinzip funktionieren. Allerdings ist der Einsatz von Druckluftwaffen zum Zweck der Schädlingsbekämpfung untersagt.

Wann fallen Druckluftwaffen unter das Waffengesetz?

Bei Druckluftwaffen muss zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden werden, wenn es um die Frage der waffenrechtlichen Berechtigungen zum Erwerb und Besitz geht.

Druckluftwaffen mit einer bestimmten Geschossenergie können unter das Waffengesetz fallen.
Druckluftwaffen mit einer bestimmten Geschossenergie können unter das Waffengesetz fallen.

So fallen Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule nicht unter das Waffengesetz (WaffG) und sind frei erhältlich. Dies ist zum Beispiel bei Airsoft- und Paintballwaffen der Fall. Sehen diese echten Waffen allerdings so ähnlich, dass es zu einer Verwechslung kommen kann, handelt es sich um Anscheinswaffen und die entsprechenden Regelungen greifen. Obwohl es sich um Spielzeuge handelt, ist dann ein Führen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Dies trifft auf Airsoftwaffen zu.

Druckluft-, Druckgas- und Federdruckwaffen können jedoch unter das Waffengesetz fallen. Beträgt ihre Geschossenergie zwischen 0,6 und 7,5 Joule handelt es sich um erlaubnisfreie Waffen, welche ohne Einschränkungen an Volljährige veräußert werden dürfen. Zudem müssen diese Waffen mit einem F in einem Fünfeck gekennzeichnet sein. Gleiches gilt für Waffen, die vor dem 01.01.1970 beziehungsweise vor dem 02.04.1991 in der DDR hergestellt wurden.

Eine Waffenbesitzkarte ist für die Druckluftwaffen nicht vorzuweisen. Das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis untersagt. So muss auch für ein erlaubnisfreies Luftdruckgewehr ein Waffenschein vorliegen. Allerdings wird ein solcher für diese Waffen in der Regel nicht erteilt. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder in schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Es handelt sich um eine erlaubnispflichtige Druckluftwaffe, sofern die Geschossenergie über 7,5 Joule liegt. Für den Erwerb sowie den Besitz muss eine Waffenbesitzkarte vorliegen. Auch hier muss zudem die Volljährigkeit erreicht sein, um die Waffen erwerben zu können. Das Führen ohne einen Waffenschein ist ebenfalls untersagt.

Für die Geschosse der Druckluftwaffen gelten keine Vorgaben des Waffenrechts. Das Schießen wiederum unterliegt dem Waffengesetz und darf nur auf zugelassenen Schießständen stattfinden. Auch auf umfriedeten Grundstücken ist dies erlaubt, wenn der Eigentümer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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