Grüne WBK – Vorrangig für Jäger und Sportschützen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die grüne WBK berechtigt nur nur den Besitz bestimmter Waffen.

Waffenbesitzkarte in Grün – Gesetzliche Regelung zum Waffenbesitz

Eine grüne WBK ist vorrangig für Jäger und Sportschützen wichtig.
Eine grüne WBK ist vorrangig für Jäger und Sportschützen wichtig.

Unter den drei Arten der Waffenbesitzkarte (WBK) gilt die grüne WBK als umfangreichste. Während die gelbe Karte nur von Sportschützen und die rote nur von Waffensammlern beantragt werden kann, ist die WBK in Grün sowohl für Jäger als auch für Sportschützen und in einigen Fällen für Erben erhältlich.

Das Waffengesetz legt in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für den Umgang sowie den Erwerb und den Besitz von Waffen fest. Insbesondere der Kauf und der Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind über den Erwerb einer Waffenbesitzkarte reguliert.

Für welche Waffen Interessierte, Jäger und Sportschützen eine grüne WBK beantragen müssen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und wo Antragsteller eine Besitzkarte erhalten, erklärt der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: grüne Waffenbesitzkarte

Für wen ist eine grüne Waffenbesitzkarte wichtig?

Eine grüne Waffenbesitzkarte berechtigt Jäger zum Besitz bestimmter erlaubnispflichtiger Waffen. Darüber hinaus kann eine solche für Waffen der Selbstverteidigung, von Sportschützen und von Erben beantragt werden.

Muss ein Bedürfnis für eine grüne WBK vorliegen?

Ja, gemäß Waffengesetz müssen auch bei einer grünen Waffenbesitzkarte in Bedürfnis für den Besitz der entsprechenden Waffen vorhanden sein.

Wo ist eine grüne Waffenbesitzkarte zu beantragen?

Die für den Waffenbesitz notwendige Bescheinigung ist immer bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Das gilt auch für die grüne Waffenbesitzkarte.

Was ist eine grüne WBK eigentlich?

Eine Waffenbesitzkarte ist ein rechtliches Dokument, welches den Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen erlaubt. Für Hieb- und Stichwaffen gibt es eine solche Karte nicht, da diese Waffen entweder grundsätzlich verboten sind oder besessen werden dürfen.

Eine solche Erlaubnis ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen und bei jedem Erwerb der betreffenden Waffen dieser vorzulegen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Je nach Bundesland und Landkreis kann eine andere Verwaltungsstelle als Waffenbehörde fungieren. In der Regel sind dies jedoch die Kreisverwaltungen, Ordnungsämter oder eine Polizeidirektion. Nach Antragstellung wird die Besitzkarte von der Behörde ausgestellt und dem Inhaber zugesandt.

Die erworbenen Pistolen und Gewehre werden von der Behörde in die Karte eingetragen, welche als Nachweis für einen erlaubten Besitz bei jedem Transport mitgeführt werden muss.

Dürfen Personen die Waffen führen, ist neben dem Waffenschein auch die Karte mitzuführen. Ein Waffenschein stellt keine Erlaubnis zum Besitz der Waffen dar.


Wie zuvor erwähnt, gibt es in Deutschland drei Arten der Waffenbesitzkarte. Sie lassen sich leicht nach der jeweiligen Farbe des Dokuments unterscheiden. Eine solche Karte, also auch die grüne WBK, wird gemäß § 10 Waffengesetz (WaffG) erteilt.

In diesem ist diesbezüglich Folgendes festgehalten:

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Besitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

Eine grüne Waffenbesitzkarte erlaubt Jägern bestimmte Schusswaffen zu besitzen.
Eine grüne Waffenbesitzkarte erlaubt Jägern bestimmte Schusswaffen zu besitzen.

Ebenso ist in diesem Paragraphen definiert, dass der Kauf und Besitz von Munition nur für die in der Karte eingetragenen Waffen möglich ist.

Die grüne WBK wird Jägern gemäß § 13 WaffG und Sportschützen nach § 14 WaffG erteilt. Sportschützen müssen zudem nachweisen, dass sie Mitglied in einem laut § 15 WaffG anerkannten Verband sind.

Zudem ist es auch möglich, eine grüne WBK für Waffen der Selbstverteidigung zu erhalten, wenn dieses Bedürfnis nachweislich vorliegt. Allerdings wird diese Genehmigung eher selten erteilt. Vorrangig sind Jäger, Sportschützen oder auch Erben im Besitzer einer grünen Karte.

Welche Berechtigung erteilt eine Waffenbesitzkarte in Grün?

Grundsätzlich berechtigt die grüne WBK nur zum Besitz bestimmter Waffen jedoch nicht zum Führen dieser in der Öffentlichkeit. Diese Karte ist kein Waffenschein.

Interessierte, Erben sowie Jäger und Sportschützen müssen für den Erhalt einer WBK in Grün einige Voraussetzungen erfüllen. So ist die Volljährigkeit der Antragsteller Pflicht, bestimmte Arten von Waffen können auch erst ab dem abgeschlossenen 21. Lebensjahr erworben werden. Ein Bedürfnis, Waffen zu besitzen, muss in jedem Fall vorliegen.

Darüber hinaus sind sowohl die persönliche Eignung als auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wichtige Voraussetzungen für eine Erteilung. Die körperliche und auch psychische Fähigkeit, mit einer Waffe verantwortungsvoll umzugehen, stehen hier im Mittelpunkt.

Bei bestimmten Waffenarten müssen Antragsteller zwischen 21 und 25 zudem auch ein psychologisches Zeugnis vorlegen.

Des Weiteren ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang zu erbringen. Jäger tun dies mit der Vorlage eines gültigen Jagdscheins.

Wird eine grüne WBK ausgestellt, berechtigt sie den Inhaber dazu, folgende Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen:

  • mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch als Kleinkaliber)
  • Langwaffen, z. B. Einzellader, Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen oder Repetierflinten

Jede dieser Waffen muss vor dem Erwerb bereits einzeln der Waffenbehörde gemeldet werden. Bis zum Kauf werden sie als sogenannter „Voreintrag“ in die grüne WBK eingetragen. Der Karteninhaber hat dann ein Jahr Zeit, die Waffen auch tatsächlich zu erwerben.

Bei der Waffenbehörde können Interessierte die gesetzlich vorgeschriebene grüne WBK beantragen.
Bei der Waffenbehörde können Interessierte die gesetzlich vorgeschriebene grüne WBK beantragen.

Diese Regelung gilt nicht für Jäger mit einem gültigen Jagdschein. Diese dürfen Langwaffen ohne vorherige Genehmigung kaufen, müssen diese jedoch innerhalb von 14 Tagen der Behörde melden und in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Eine grüne WBK beschränkt zudem auch die Anzahl der Waffen, die Sportschützen erwerben können. Dieses sogenannte Regelbedürfnis beinhaltet zwei mehrschüssige Kurzwaffen sowie drei Selbstladegewehre. Der Nachweis über eine regelmäßige Teilnahme am Schießtraining (einmal pro Monat oder mindestens 18 Mal im Jahr) reicht aus, um dieses Bedürfnis zu bestätigen Zudem muss ab 2020 das bestehende Bedürfnis alle fünf Jahre erneut bestätigt werden.

In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, dieses Grundbedürfnis zu überschreiten, wenn die sportlichen Leistungen dies unterstützen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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