Halbautomatische Waffen – In Deutschland zulässig?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Halbautomatische Waffen schiessen ein mal pro Auslösung.

Das Waffengesetz befasst sich auch mit Halbautomaten

Halbautomatische Waffen laden selbst nach.
Halbautomatische Waffen laden selbst nach.

Halbautomatische Waffen: Damit assoziieren wohl viele eher gefährliche Kriegsspielzeuge und nicht die Jagd- oder Sportwaffen, die größtenteils im Umlauf sind. Das kann unter anderem daran liegen, dass den meisten eine klare Definition nicht geläufig ist und das Thema Waffen in Deutschland oftmals nur im Zusammenhang mit Straftaten diskutiert wird.

Doch was sind Halbautomaten nun genau? Wo liegt der Unterschied zwischen Halbautomatik und Automatik, wenn es um Waffen geht? Das Waffengesetz liefert hier eine Begriffsklärung, die im Umgang mit den verschiedenen Waffengattungen wichtig ist.

Der folgende Artikel geht näher auf diese Begriffsdefinition ein und beleuchtet zudem auch, ob Sportschützen und Jäger Halbautomaten verwenden dürfen.

FAQ: halbautomatische Waffen

Welche Waffen zählen zu den halbautomatischen?

Halbautomatische Waffen sind Schusswaffen, bei den automatisch aus dem Magazin eine neue Patrone nachgeladen wird. Beim Betätigen des Abzugs wird immer nur ein Schuss ausgelöst. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wo ist gesetzlich definiert, was halbautomatische Waffen sind?

In der Anlage 1 zum Waffengesetz ist in Absatz 2.2 bestimmt, was Halb- und Vollautomaten sind. Diese Regelungen im Waffengesetz bilden die Grundlage für den Erwerb und Besitz der Waffen.

Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse sind für Halbautomaten wichtig?

Wer eine halbautomatische Schusswaffe besitzen möchte, muss eine Waffenbesitzkarte beantragen. Hierfür ist der Nachweis eines Bedürfnisses für den Waffenbesitz notwendig. Mehr zu den Erlaubnissen lesen Sie hier.

Was sind halbautomatische Waffen?

Halbautomatische Waffen werden oft auch als Selbstlader oder Semi-Automaten bezeichnet. Es handelt sich hierbei um Schusswaffen, bei denen durch die Betätigung des Abzugs oder einer anderen Vorrichtung zum Auslösen eines Schusses jeweils nur ein Schuss erfolgt. Danach wird dann aus dem Magazin automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen.

Oft wird davon ausgegangen, dass es sich hier auch um ein automatisches Schießen handelt. Dem ist nicht so. Die erneute Schussabgabe erfolgt wieder über die Betätigung des Abzugs. Die Waffe lädt also selbst nach, ohne dass der Nutzer eingreifen muss.

In der Regel sind Halbautomaten sogenannte aufschießende Waffen. Die Patrone befindet sich beim Auslösen des Schusses bereits im Patronenlager und der Verschluss bewegt sich erst nach dem Schuss. Durch diese Funktionsweise sind diese Waffen üblicherweise präziser, da die Massen erst nach dem Schuss bewegt werden.

Unterschied Automatik und Halbautomatik

Im Waffengesetz sind Halbautomaten in Anlage 1 Absatz 2.2 genau definiert. Hier ist festgelegt, was unter halbautomatischen Waffen und Vollautomaten zu verstehen ist.

Automatik oder Halbautomatik? Den Unterschied definiert das Waffengesetz.
Automatik oder Halbautomatik? Den Unterschied definiert das Waffengesetz.

Diese Vorgaben bilden auch die Grundlage in Bezug auf den Erwerb und Besitz von bestimmten Waffengattungen.
Halbautomatische Waffen können, wie erwähnt, nur jeweils einen Schuss pro Auslösung abgeben. Im Gegensatz dazu können vollautomatische Schusswaffen durch die einmalige Betätigung des Abzugs mehrere aufeinanderfolgende Schüsse abfeuern.

In dem betreffenden Abschnitt der Anlage ist auch festgelegt, dass auch Vollautomaten, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden, ebenfalls weiterhin als Vollautomaten gelten. Können Waffen durch handelsübliche Werkzeuge in vollautomatische umgebaut werden, sind sie als Vollautomaten anzusehen.

Maschinengewehre oder Kurzwaffen, die vollautomatisch funktionieren, sind hier als Beispiel zu nennen. In Deutschland zählt jegliche Art von vollautomatischen Waffen zu den verbotenen Waffen. Sie dürfen ohne eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes von privaten Personen weder gekauft noch besessen werden.

Vollautomaten fallen in Deutschland zudem auch unter das Kriegswaffengesetz, gelten also als Kriegswaffen. Deren Handel, Erwerb und Besitz ohne Sondergenehmigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Halbautomatische Waffen dürfen mit den entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnissen, also einer Waffenbesitzkarte und einem gültigen Jagdschein, in der Regel erworben und besessen werden. Hat ein Jäger einen Jagdschein, darf er Halbautomaten auch mitführen und transportieren.

Welche waffenrechtliche Erlaubnis muss für Halbautomaten vorliegen?

Halbautomaten für Sportschützen und Jäger unterliegen, wie alle Waffen, den gesetzlichen Regelungen des deutschen Waffengesetzes. Sie zählen zu den erlaubnispflichtigen Waffen. Besitzer müssen demnach alle gesetzlich notwendigen Papiere und Genehmigungen vorweisen können, wenn sie eine solche Waffen kaufen und besitzen möchten.


Zudem sind Jäger verpflichtet, einen gültigen Jagdschein vorzuweisen, wenn halbautomatische Waffen bei der Jagd eingesetzt werden sollen.

Das Waffengesetz legt für Halbautomaten fest, welche waffenrechtliche Erlaubnis für Erwerb und Besitz notwendig ist.
Das Waffengesetz legt für Halbautomaten fest, welche waffenrechtliche Erlaubnis für Erwerb und Besitz notwendig ist.

Um diese Waffen besitzen zu dürfen, ist die Vorlage einer grünen Waffenbesitzkarte notwendig. Diese richtet sich an Sportschützen sowie Jäger und umfasst die Erlaubnis, mehrschüssige Pistolen und Revolver, Kleinkaliberwaffen, Repetierflinten sowie halbautomatische Langwaffen zu besitzen.

Der Erwerb muss in der Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden. Sportschützen sind nicht befugt die Waffen außerhalb der Vereins­schießanlagen zu führen. Jäger dürfen Waffen, die zur Jagd verwendet werden, beim Vorhanden­sein eines Jagdscheins im Revier führen. Ein halbautomatisches Jagdgewehr darf also, wenn die richtigen Papiere vorliegen, durchaus bei der Jagd geführt werden.

Die grüne WBK beschränkt teilweise die Anzahl der Waffen, die eingetragen werden können. So können Sportschützen drei halbautomatische Waffen (in der Regel Gewehre) besitzen. Bei Halbautomaten für Jäger besteht eine solche Beschränkung jedoch nicht.

Änderung des EU-Waffenrechts (Richtlinien im Umgang mit Halbautomaten)

Die EU beriet sich nach den Terroranschlägen in Paris 2015 über Verschärfungen im EU-Waffenrecht, in diesem Sinne die Richtlinien, die in den EU-Staaten umgesetzt werden müssen. Halbautomaten waren in diesem Zuge ein Themenpunkt, der stark diskutiert wurde. Im Dezember 2016 wurden dann die neuen Regelungen verabschiedet, die demnächst in nationale Waffengesetze integriert werden müssen. Ein dazu ausgehandelter Kompromiss mit den Mitgliedstaaten wurde im März 2017 verabschiedet.

Zukünftig gilt für halbautomatische Waffen, dass mehr Bauteile markiert werden müssen, um besser nachverfolgbar zu sein. Zudem ist es Privatpersonen untersagt, Vollautomaten, die in Halbautomaten umgebaut wurden sowie halbautomatische Waffen, die ohne Funktionsänderung auf eine Gesamtlänge von 60 cm verkürzbar sind, zu erwerben oder zu besitzen.

Nach dem neuen EU-Waffenrecht (Richtlinien) dürfen Halbautomaten zwar besessen werden, jedoch nun mit einigen Einschränkungen. Darüber hinaus sind Magazine mit mehr als 10 Schuss für lange Waffen und mit mehr als 20 Schuss für kurze Waffen zukünftig für Privatpersonen verboten. In Deutschland gibt es bereits für halbautomatische Waffen eine Obergrenze von zehn Schuss pro Magazin.

Ein komplettes Verbot von Halbautomaten ist derzeit weder im EU-Waffenrecht noch im deutschen Waffengesetz angedacht. Allerdings diskutiert der Deutsche Bundestag zurzeit wieder über eine Verschärfung in Bezug auf den Besitz von bestimmten halbautomatischen Waffen.

Halbautomaten: Ein Verbot für Jäger angedacht?

Ein Halbautomat darf mit Jagdschein im Revier geführt werden.
Ein Halbautomat darf mit Jagdschein im Revier geführt werden.

Für Aufsehen und Verunsicherung unter Jägern sorgte im März 2016 eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, AZ: 6 C 60.14), welches halbautomatische Waffen mit Magazinen von mehr als zwei Schuss für die Jagd grundsätzlich verbot.


Das Waffengesetz macht bei seiner Definition für diese Waffen keine Angaben zur Magazinstärke oder Beschränkungen für den Einsatz bei der Jagd. Ein Halbautomat gehört für viele Jäger zur Grundausstattung, was zu einer Rechtsunsicherheit nach dem Urteil führte. Um ein generelles Verbot von Halbautomaten bei der Jagd zu verhindern, wurde das Bundesjagdgesetz entsprechend angepasst.

Die seit dem 10.11.2016 gültige Gesetzesänderung legt nun in § 19 Absatz 1 Nr. 2c Folgendes fest:

“Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.“

Diese Regelung betrifft somit ein Jagdgewehr, das ein Halbautomat ist, jedoch nicht die halbautomatischen Kurzwaffen, die in der Regel von Jägern mitgeführt werden.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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