FAQ: Kleiner Waffenschein
Gemäß Waffengesetz stellt ein kleiner Waffenschein die Berechtigung dar, bestimmte Waffen zu führen. In Anlage 2 des Waffengesetzes ist definiert, dass es sich dabei um sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen handelt.
Wollen sie einen kleinen Waffenschein beantragen, müssen Antragsteller volljährig sein sowie eine Eignung nachweisen. Welche weiteren Bedingungen zu erfüllen sind und wo Sie den kleinen Waffenschein beantragen können erfahren Sie hier.
Führen Waffenbesitzer den Waffenschein nicht mit, kann das Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Wann eine Straftat vorliegen kann, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein kleiner Waffenschein?
In den letzten Jahren sind Anträge auf die Erteilung eines kleinen Waffenscheins laut der zuständigen Waffenbehörde in Berlin stetig angestiegen. Was aber ist ein kleiner Waffenschein überhaupt? Grundsätzlich ist ein kleiner Waffenschein ein Dokument, das unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erstellt wird und den Inhaber berechtigt, klar definierte Waffen zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.
Aber wann wird diese Erlaubnis erteilt? Und welche Gründe gibt es für einen kleinen Waffenschein? In der Regel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Interessierten ein kleiner Waffenschein ausgestellt wird. Beantragen sie einen, müssen sich Antragsteller vorab informieren, wo das möglich ist.
Für welche Waffen ein kleiner Waffenschein gilt, welche Kosten entstehen und wo Interessierte den Antrag einreichen müssen, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten. Zudem gehen wir näher auf die rechtlichen Grundlagen sowie auf mögliche Strafen und Bußgelder bei Verstößen ein.
Kleiner oder großer Waffenschein?
Nach dem Waffengesetz (WaffG) wird in Deutschland zwischen dem kleinen und dem großen Waffenschein unterschieden. Die Anforderungen, die zur Erteilung des jeweiligen Waffenscheins erbracht werden müssen, unterscheiden sich teils erheblich.
Der große Waffenschein, der allgemein als Waffenschein bezeichnet wird, berechtigt den Inhaber nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Das bedeutet, dass eine Schusswaffe geladen und zugriffsbereit am Körper oder in einem Behältnis mitgeführt werden darf.
Um einen großen Waffenschein zu erlangen, müssen Interessierte neben der Volljährigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen, eine Zuverlässigkeitsprüfung absolvieren, eine Nachweis über die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe erbringen sowie auch das Bedürfnis zum Führen eindeutig darlegen.
Daher ist es in Deutschland eher selten, dass ein großer Waffenschein ausgestellt wird, den der Nachweis für ein Bedürfnis und einer übermäßigen Gefährdung sind in der Regel relativ schwer zu erbringen.
Des Weiteren muss für die Bewilligung eines großen Waffenscheins auch ein Sachkundenachweis erfolgen. Dieser ist mit der Teilnahme an einem Lehrgang mit abschließender staatlicher Prüfung verbunden und eine Grundvoraussetzung für die Antragstellung. Ein großer Waffenschein berechtigt nicht zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Hier muss eine Waffenbesitzkarte vorliegen.
Für andere Waffenarten ist ein großer Waffenschein nicht zuständig. Entweder sind diese grundsätzlich verboten (zum Beispiel Butterflymesser oder Wurfsterne) fallen nicht unter das Waffengesetz (wie das sogenannte CS-Gas) oder bedürfen eines kleinen Waffenscheins.
Nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG ist ein kleiner Waffenschein in Deutschland ein Waffenschein, der zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe berechtigt. Diese Ausübung kann dann auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums stattfinden. Der Inhaber darf also die Waffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen und in angemessenen Situationen auch nutzen. Welche Waffen dies betrifft und welche Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein genau vorliegen müssen, wird in den folgenden Abschnitten eingehender dargelegt.
Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein
Was braucht man für einen kleinen Waffenschein? Muss ich einen kleinen Waffenschein machen? Beantragen Interessierte diesen, entfallen der Bedürfnis- sowie der Sachkundenachweis. Das Waffengesetz regelt die notwendigen Voraussetzung auf Bundesebene, was einen Standard von Mindestanforderungen etabliert.
Es ist mitunter möglich, dass in den einzelnen Bundesländern weitere Vorgaben für die Erteilung erlassen wurden. Diese unterliegen dann der Gesetzgebung dieser Länder. Ein kleiner Waffenschein und dessen Voraussetzungen sind also sowohl Bundes- als auch Ländersache.
Grundsätzlich muss ein Antragsteller jedoch immer volljährig sein, seine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes sowie seine persönliche Eignung nachweisen können.
Ein Bedürfnis zum Führen der betreffenden Waffen sowie eine Haftpflichtversicherung sind jedoch nicht erforderlich. Ebenso wenig muss ein Sachkundelehrgang oder eine Prüfung diesbezüglich abgelegt werden. Daher können Interessierte den kleinen Waffenschein nicht „machen“, sondern nur bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.
Die Behörde prüft, wie bei einem vollfertigen Waffenschein, die Nachweise der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Hierbei stehen folgende Punkte besonders im Vordergrund:
- Volljährigkeit,
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung,
- keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit,
- einwandfreies Führungszeugnis (§ 5 WaffG regelt die Zuverlässigkeit, § 6 WaffG die persönliche Eignung)
- keine Auffälligkeiten bei der Regelabfrage beim Verfassungsschutz
- Nachweise einer fachgerechten Aufbewahrung der Waffen, für Unbefugte unzugänglich.
Liegen diese Voraussetzung gar nicht oder nur teilweise vor, wird ein kleiner Waffenschein meist abgelehnt. So soll verhindert werden, dass Personen, die geistig oder körperlich nicht in der Lage sind, Waffen verantwortungsvoll zu nutzen und aufzubewahren, diese in der Öffentlichkeit bei sich tragen.
Wo beantrage ich den kleinen Waffenschein?
Welche Behörde für die Ausstellung zuständig ist, kann je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. So wird ein kleiner Waffenschein beziehungsweise dessen Antrag entweder von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, der Kreisverwaltung oder einer anderen Verwaltungsbehörde der Gemeinde bearbeitet.
So ist einen kleinen Waffenschein zu beantragen in Berlin nur bei der zuständigen Polizeidirektion möglich, wohingegen ein Antrag in Bremen bei der Abteilung Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten im Stadtamt eingereicht werden muss.
Sie müssen einen Antrag ist in allen Bundesländern persönlich mit allen notwendigen Unterlagen bei der Behörde am Wohnort abgeben. Ob es möglich ist einen kleinen Waffenschein online zu beantragen, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Meist besteht diese Option jedoch nicht.
Die notwendigen Antragsunterlagen für einen kleinen Waffenschein sind allerdings oft online verfügbar und können heruntergeladen werden. Jeder ausgestellte kleine Waffenschein wird im Nationalen Waffenregister hinterlegt und gespeichert. So sind die Daten der Inhaber für die Behörden abrufbar. Ein kleiner Waffenschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Übersicht der zuständigen Behörden in den Bundesländern
Die Bearbeitung der Anträge ist Ländersache. Daher sollten Interessierte sich im Vorfeld informieren, welche Behörde an ihrem Wohnort genau zuständig ist, wenn einen kleinen Waffenschein beantragen wollen. Es kann durch aus sein, dass ein kleiner Waffenschein in NRW bzw. das Beantragen eines solchen anderen Vorgaben unterliegen als in Berlin, Thüringen oder Bayern.
In der nachfolgenden Übersicht erfahren Interessierte, wo sie den kleinen Waffenschein beantragen können.
Bundesland | Zuständige Behörde | Zusätzliche Anforderungen |
---|---|---|
Kleiner Waffenschein Baden Württemberg | Kreispolizeibehörde (je nach Wohnort: Landratsamt, Stadtverwaltung, Verwaltungsgemeinschaft) | Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Bayern | Landratsämter | Ausweisdokument |
Kleiner Waffenschein Berlin | Waffenbehörde Landeskriminalamt 553 | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung |
Kleiner Waffenschein Brandenburg | Polizeidirektion (Nord, Ost, West, Süd) | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung |
Kleiner Waffenschein Bremen | Abteilung Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten – Stadtamt | Ausweisdokument |
Kleiner Waffenschein Hamburg | Polizei Hamburg | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung |
Kleiner Waffenschein Hessen | Ordnungsamt am Wohnort | Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Mecklenburg-Vorpommern | Amt für Ordnung | Ausweisdokument |
Kleiner Waffenschein Niedersachsen | Bürgerauskunft der Gemeinden -> erfragen der zuständigen Behörde | Ausweisdokument |
Kleiner Waffenschein Nordrhein-Westfalen (NRW) | örtliche Kreispolizeibehörde | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung, Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Rheinland-Pfalz (RLP) | Stadtverwaltung | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung, Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren, weitere Unterlagen telefonisch erfragen |
Kleiner Waffenschein Saarland | Kreispolizeibehörde | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung, Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Sachsen | Ordnungsamt | Ausweisdokument Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Sachsen-Anhalt | Dezernat 21 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord | Personalausweis, Reisepass, letzte Meldebescheinigung, Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Schleswig-Holstein | Verwaltungsbehörden im Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt, der selbstständigen Gemeinden | Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Kleiner Waffenschein Thüringen | Verwaltungsbehörden im Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt, der selbstständigen Gemeinden | Anforderungen können in den Landkreisen/ Städten variieren |
Was kostet der kleine Waffenschein?
Ein kleiner Waffenschein ist mit Kosten verbunden. Aber im Gegensatz zu einem großen Waffenschein oder einem Jagdschein fallen nur Verwaltungsgebühren an. Da weder ein Sachkundelehrgang noch Prüfungen abgelegt werden müssen, halten sich die Summen in Bezug auf diesen Waffenschein in Grenzen.
Es gibt diesbezüglich keine bundeseinheitlichen Regelungen. Daher können die Verwaltungsgebühren recht unterschiedlich ausfallen. Hier kommt es nicht nur zu Unterschieden in den Bundesländern, sondern auch in den Landkreisen und zwischen den Städten. Durchschnittlich liegen die Gebühren derzeit bei 50 bis 150 Euro.
Im Gegensatz zum großen Waffenschein entfällt die Befristung, das heißt ein kleiner Waffenschein ist in der Regel unbefristet gültig. Eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung nach drei Jahren kann auch beim kleinen Waffenschein vorgeschrieben sein. Antragsteller sollten sich bei der zuständigen Waffenbehörde also immer nach der regionalen Bestimmungen erkundigen.
Darüber hinaus kann Ihnen die Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Waffen entzogen werden, wenn der Wegfall der Zuverlässigkeit festgestellt wird.
Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?
Wie erwähnt, dürfen Inhaber eines kleinen Waffenscheins nur solche Waffen führen, die per Gesetz bestimmt sind. Dies ist in Anlage 2 zum Waffengesetz festgehalten. Die dort definierten Waffen für einen kleinen Waffenschein sind sogenannte SRS-Waffen. SRS steht für „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen„.
Diese Waffen müssen, wenn sie in Deutschland produziert werden, ein PTB-Siegel aufweisen. Dies bedeutet, dass die Waffen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und abgenommen wurden. Werden entsprechende Waffen in der EU zugelassen oder aus einem Drittstaat importiert, muss ein Konformitätsnachweis vorliegen. Dieser sagt aus, dass die Waffen den rechtlichen Bedingungen aus der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission und der Richtlinie 91/477/EWG entsprechen.
Haben die Waffen weder das Siegel noch einen Konformitätsnachweis, gelten sie in der Regel nicht mehr als erlaubnisfreie Waffen. In diesem Fall sind sie entweder gänzlich verboten oder für das Führen muss ein großer Waffenschein vorhanden sein.
Auch müssen die sogenannten PTB-Waffen in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von etwaiger Munition transportiert werden, wenn kein kleiner Waffenschein vorliegt.
Der Erwerb und Besitz dieser Waffen unterliegt keinen Beschränkungen solange sie das PTB-Zeichen aufweisen oder den Konformitätsnachweise besitzen. Auch die Munition oder Kartuschen für diese Waffen können Waffenbesitzer in Deutschland ohne Einschränkungen kaufen und besitzen. Der Besitz sowie die Nutzung in der eigenen Wohnung oder Grundstück sind ohne einen Waffenschein erlaubt.
Wichtig ist, dass ein kleiner Waffenschein nicht dazu berechtigt, die Waffen in der Öffentlichkeit abzufeuern bzw. zu nutzen. Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf einer behördlichen Sondererlaubnis. Der Schein erlaubt nur das Führen in der Öffentlichkeit.
In der Regel dürfen auch Waffen, die dem kleinen Waffenschein unterliegen, bei öffentlichen Veranstaltungen nicht geführt werden. So ist es auf Konzerten, Demonstrationen, bei Fußballspielen, auf Jahr- oder Weihnachtsmärkten oder im Kino generell untersagt jegliche Art von Waffen zu führen. Hier sollten zudem die Regeln der Veranstalter genau beachtet werden.
Werden die SRS-Waffen dennoch bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt oder ohne Erlaubnis geführt, kann es sich durchaus um eine Straftat handeln. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und die Waffen werden dann in der Regel eingezogen.
Achtung: Eine kleiner Waffenschein berechtigt auch nicht zur Jagd. Für jegliche Art von Jagd muss ein Jagschein vorliegen.
Allerdings gibt es bezüglich der Nutzung von Waffen, die ein kleiner Waffenschein umfasst, einige Ausnahmen. Diese sind in § 12 Abs. 4 WaffG festgelegt Dazu gehören:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.“
Kleiner Waffenschein: Welche Waffen sind eingeschlossen?
Welche Waffen fallen unter die Berechtigung, die ein kleiner Waffenschein darstellt? Was darf ich mit einem kleinen Waffenschein besitzen? Obwohl waffenrechtlich nicht als Schusswaffen geführt, können auch die SRS-Waffen schießen. Die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen benutzen aber keine Munition im herkömmlichen Sinn, nutzen jedoch in vielen Fällen das gleiche Prinzip wie eine Schusswaffe mit Magazin oder Geschosstrommel.
Eine Schreckschusswaffe besitzt in der Regel ein Kartuschenlager, das Kartuschenmunition verschießt. Diese ist nicht scharf, kann jedoch bei einem aufgesetzten Schuss tödliche Verletzungen auslösen. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass ein kleiner Waffenschein für diese Waffen notwendig ist, da so die Zuverlässigkeit des Besitzers im Vorfeld überprüft werden kann.
Oft sind die Waffen Nachbildungen von Revolvern oder Pistolen und auf den ersten Blick kaum von „echten“ Schusswaffen zu unterscheiden. Beim „Schuss“ wird durch die Schreckschussmunition ein lauter Knall verursacht, was einen Angreifer oder eine Bedrohung durch den „Schreck“ in die Flucht schlagen soll. In der Regel ist ein Umbau von Schreckschusswaffen für scharfe Munition aufgrund der Funktionsweise und des Aufbaus fast unmöglich.
Reizstoffwaffen hingegen haben entweder ein Patronenlager oder ein Kartuschenlager. Diese verschießen Reiz- oder andere Wirkungsstoffe, die als Gas durch den Lauf der Waffe gepresst werden. Hierbei entsteht ebenso wie bei der Schreckschusswaffe ein lauter Knall. Das Reizgas wird in Richtung der Bedrohung „geschossen“.
Ein kleiner Waffenschein schließt unterschiedliche Arten von Reizgaswaffen ein. Im Allgemeinen wird zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid) unterschieden. Wie weit das Gas geschossen wird, ist vom Kaliber und der Patronenfüllung abhängig.
Eine Signalwaffe hat ein Patronen- oder Kartuschenlager, dass pyrotechnische Munition verschießt. Die Waffen sind in der Regel einschüssig und verwenden entweder Leuchtpatronen oder akustische Signalpatronen. Sie kommen beispielsweise bei Sportveranstaltungen als Startsignalgeber zum Einsatz.
Anschließend findet sich eine zusammenfassende Übersicht zu den Waffen, die mit einem kleinen Waffenschein geführt werden dürfen:
Waffenart | Funktion | Waffenschein |
---|---|---|
Schreckschusswaffe | Schreckschussmunition, die Knall erzeugt | Kleiner Waffenschein bei PTB-Siegel bzw. EU- Konformitätsnachweis Waffenbesitzkarte und/oder großer Waffenschein ohne Siegel oder Zulassung |
Reizstoffwaffe | Reizgaspatronen, Reizgas wird verschossen | Kleiner Waffenschein bei PTB-Siegel bzw. EU- Konformitätsnachweis Waffenbesitzkarte und/oder großer Waffenschein ohne Siegel oder Zulassung |
Signalwaffe | Leuchtpatronen oder akustische Signalpatronen | Kleiner Waffenschein bei PTB-Siegel bzw. EU- Konformitätsnachweis Waffenbesitzkarte und/oder großer Waffenschein ohne Siegel oder Zulassung |
Pfefferspray | versprüht durch Druck natürliches Oleoresin Capsicum (aus der Paprikapflanze gewonnen) | Kleiner Waffenschein bei PTB-, BKA-Siegel und/oder Zusatz „nur für den Einsatz gegen Tiere“ bzw. EU- Konformitätsnachweis - fehlen Siegel /Nachweise, ist Pfefferspray verboten oder fällt in den Bereich des großen Waffenscheins "Tierabwehrspray" bedarf derzeit keiner waffenrechtlichen Erlaubnis |
CS-Gas Reizstoffsprühgeräte | versprüht 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (Tränengas) | Frei, wenn PTB-Prüfzeichen oder EU- Konformitätsnachweis vorhanden Ohne ist das Führen und der Besitz verboten |
Elektroschocker | verabreicht kontrolliert einen elektrischen Schlag | Frei, wenn PTB-Prüfzeichen oder EU- Konformitätsnachweis vorhanden Ohne ist das Führen und der Besitz verboten - Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind generell verboten |
Wichtiges zum Erwerb von Waffen des kleinen Waffenscheins
Liegt ein kleiner Waffenschein vor, dürfen SRS-Waffen geführt werden. Dies setzt eine Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung voraus, sodass in der Regel davon auszugehen ist, dass die Waffenscheininhaber verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen. Beim Kauf sind Händler verpflichtet, Kunden darauf hinzuweisen, dass das Führen ohne eine gültige Erlaubnis, in diesem Fall ein kleiner Waffenschein, strafbar ist. Zudem müssen Händler diese Belehrung auch in einem Protokoll festhalten.
Darüber hinaus sollten Käufer auch davon absehen, SRS-Waffen im Ausland zu kaufen. Erfüllen diese Waffen die gesetzlichen Vorgaben für den Kauf und Besitz von erlaubnisfreien Waffen in Deutschland nicht, ist bereits der Kauf eine Straftat, auch wenn der kleine Waffenschein vorhanden ist.
Sonderfall CS-Gas und Elektroschocker
Neben den Waffen, für die ein kleiner Waffenschein notwendig ist, gibt es in Deutschland auch andere Mittel, die zur Selbstverteidigung erworben werden können. Diese gelten jedoch nicht mehr als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
Davon ausgenommen ist das sogenannte Pfefferspray. Dieses Reizstoffsprühgerät verwendet den Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) und darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Dies ist auf den Dosen deutlich gekennzeichnet. Ein Einsatz gegen Menschen ist dann strafbar und wenn überhaupt nur in einer Notsituation zulässig.
Der Wirkstoff ist in Deutschland nicht zugelassen. Daher besitzen die Pfeffersprays mit diesem Inhaltstoff kein PTB-Zeichen. Sind sie jedoch für die Tierabwehr vorgesehen, dürfen sie ohne Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden. Polizei und Feldjäger verwenden Pfefferspray mit einer Ausnahmegenehmigung.
Etwas anders sieht das bei einem Reizstoffsprühgerät mit CS-Gas aus. Diese werden umgangssprachlich zwar auch als Pfefferspray bezeichnet, versprühen jedoch einen anderen Wirkstoff. Das 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril ist im Allgemeinen als Tränengas bekannt.
Ein offizielles PTB-Prüfzeichen müssen auch Elektroschockgeräte aufweisen. Für diese ist der Erwerb und Besitz erst ab 18 zulässig. Auch hier gilt: Ist kein Prüfzeichen vorhanden, sind Kauf, Besitz und Führen verboten.
Eine Ausnahme bilden hier sogenannte Altgeräte ohne Prüfzeichen, die vor dem 11.10.2002 hergestellt und vor dem 01.01.2011 erworben wurden. Diese Geräte dürfen weiterhin im Besitz bleiben. Ein Neuerwerb sowie das Führen sind verboten.
Kleiner Waffenschein – Bußgelder und Strafen
Fehlt ein kleiner Waffenschein oder wird er mit der entsprechenden Waffe nicht mitgeführt, drohen Sanktionen. Wird eine SRS-Waffe geführt gilt eine Ausweispflicht, die zu beachten ist. Neben dem Personalausweise oder dem Pass, ist dann auch der kleine Waffenschein mitzuführen.
Diese Papiere sind auf Verlangen Polizeibeamten oder anderen zur Personenkontrolle befugten Personen vorzuzeigen. Haben Waffenbesitzer ihre Papiere nicht griffbereit, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.
Ist ein kleiner Waffenschein überhaupt nicht vorhanden, handelt es sich um eine Straftat, die eine Geld- oder einen Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben kann. Gleiches gilt beim Führen und für den Besitz nicht zugelassener Waffen. Sind sich Käufer nicht sicher, ob der Erwerb und Besitz der Waffen erlaubnisfrei ist, sollten sie vom Kauf absehen.
Waffen, auch SRS-Waffen, sind so aufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Gehen Waffenbesitzer hier fahrlässig vor und lagern die Waffen frei zugänglich, hat das bei einem Vorfall Konsequenzen für sie.
Die Schlüssel zu Behältnissen sind ebenfalls unzugänglich für Unbefugte, vor allem für Minderjährige, zu hinterlegen. Ein Waffenschrank oder ein Tresor für Schusswaffen des großen Waffenscheins ist hier nicht notwendig.
Anders als beim großen Waffenschein führt die zuständige Waffenbehörde keine verdachtsunabhängigen Kontrollen zur Aufbewahrung durch.
In der Regel werden die Bußgelder sowie die Geld- und Haftstrafen bei Verstößen gegen das Waffengesetz oder gegen die Auflagen, die ein kleiner Waffenschein mit sich bringt, je nach Einzelfall verhängt. Die Schwere des Verstoßes oder der Straftat spielen hierbei ein wichtige Rolle.
Hallo, ich habe mal eine Frage. Da mich der Besitz des kleinen Waffenscheins alle drei Jahre Geld kostet, kann ich den dann einfach an das Landratsamt zur Vernichtung schicken und habe dann endlich Ruhe vor der Abzocke? Oder kostet die Vernichtung dann auch noch Gebühren?
Zweite Frage: Kann ich mit einer Schreckschusswaffe und dem Kleinen Waffenschein an Sylvester auf der Straße ohne Genehmigung böllern? Ich habe den Kleinen Waffenschein nur aus Gründen der Böllerei an Sylvester, nicht zum Dauerführen.
Wäre nett wenn jemand antwortet. Danke,
Matthias
Ich habe einen kleinen Waffenschein und trage täglich von morgens bis abends eine Schreckschußwaffe im Holster mit mir rum! Nun werden Waffenverbotszonen usw. ausgerufen bin ich berechtigt meine Waffe in einer Waffenverbotszone zu tragen?Gilt der Kleine Waffenschein als berechtigtes interesse
Einfach den kl Waffenschein zurückgeben. Schon ist der Fall für die Zukunft erledigt.
Ich sehe gerade, dass eine Rückgabe des Kleinen Waffenscheins wohl möglich ist, wobei die aktuellen Gebühren dennoch bestehen bleiben, da die Amtshandlung bereits erfolgt ist. Im Klartext heißt es dann wohl im besten Fall dass man den Kleinen Waffenschein noch 3 Jahre nutzen kann und ihn dann zurückgibt oder versteckt sich dahinter eine weitere Klausel und man muss ihn sofort zurückgeben?
Ich habe heute erstmals von der Polizei Berlin LKA 514 eine Gebührenrechnung in Höhe von 61 eur erhalten (datiert am 26.09.22) aufgrund der „Durchführung des Waffengesetzes“, in meinem Fall den Besitz des Kleinen Waffenscheins. Die Regelung ist neu in Berlin. „Auf Zuverlässigkeit geprüft“ werden soll alle 3 Jahre, d.h. die Kosten fallen zukünftig alle 3 Jahre an. Ich besitze derzeit keine Waffe. Da der Besitz des Kleinen Waffenscheins unbefristet ist, gibt es kein Auslaufen des Kleinen Waffenscheins und ich bin offenbar verpflichtet, Zeit meines Lebens für den Besitz des Kleinen Waffenscheins zu zahlen, obwohl ich ihn nicht mehr nutze. Hier besteht offenbar eine Gesetzeslücke! Ich würde ansonsten sofort den Besitz des Waffenscheins auslaufen lassen bzw. kündigen.
Diese aktuelle Rechtslage ist mehr als wackelig und muss juristisch geprüft werden. Die Betroffenen hatten bei der Beantragung des Kleinen Waffenscheins ehemals keine Kenntnis über mögliche lebenslange Kosten erhalten.
@effjot: Wende dich bitte an das Bürgerbüro deiner Stadt, an die Polizei direkt oder das Ordnungsamt. Je nachdem wo du wohnst. Ich musste vor 3 Jahren, als ich den kl. Waffenschein beantragt habe, in das örtliche Bürgerbüro gehen (dort Personalausweis und den ausgefüllten Antrag vorlegen den es online gibt, bestimmt irgendwo auf der Homepage deiner Stadt/Ort). 5 Wochen konnte ich den Schein abholen. Hat bei mir um die 36,- € gekostet. Wie gesagt: Frag einfach mal bei deinem Bürgerbüro nach.
Hab mir die Info (Gesetzestext) aufmerksam durchgelesen. Weiß aber immer noch nicht:
Bei vorhandenen kleinen Waffenschein ist das Führen (verdeckt) einer CO2 (Kapseln) Waffe erlaubt oder nicht?
Danke für aufklärende Antworten!
Ich würde gerne einen waffen schein machen
Wie sieht es mit Luftdruckwaffen aus, welche Regelungen gelten dort?
Hallo ich habe mal folgende Frage,
was ist mit Softairwaffen mit einer Schussenergie über 0,7 Joule, also Waffen die ab 18 Jahren durch Altersnachweis erworben werden können?
Sind diese Softairwaffen durch den kleinen Waffenschein abgedeckt?
Vielen Dank für eure Antworten