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Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet
Eine Schreckschusswaffe wird in Deutschland von vielen meist nicht als echte Waffe angesehen, da keine Projektile verschossen werden. Doch das Waffengesetz ist für Schreckschusswaffen eindeutig, auch diese werden als Waffen definiert.
Eine solche Pistole oder auch Revolver soll in den meisten Fällen zum Schutz oder zur Selbstverteidigung angeschafft werden, doch den wenigsten ist bekannt, welche waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb oder das Führen dieser Waffen notwendig sind.
Wann ist das Führen einer Schreckschusswaffe erlaubt? Ist der Besitz einer Schreckschusspistole immer legal? Muss ein Waffenschein vorliegen oder gibt es auch freie Schreckschusswaffen? Diese und weitere Fragen beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Schreckschusswaffe
In der Regel handelt es sich um Schusswaffen, die keine Projektile verschießen, sondern Reizgas oder Kartuschenmunition. Auch Leuchtraketen, Blitzknallsätze und Platzpatronen kann die Waffe verwenden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Waffen mit dem PTB-Prüfsiegel und der Angabe des Kalibers können frei erworben werden. Fehlt dieses oder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften des Richtlinie 91/477/EWG, ist der Besitz gemäß Waffengesetz nur mit einer Waffenbesitzkarte zulässig.
Das Führen von Schreckschusswaffen mit Siegel ist mit einem kleinen Waffenschein möglich. Für alle anderen ist der große Waffenschein notwendig.
Was ist eine Schreckschusswaffe?
Üblicherweise ist eine Schreckschusswaffe eine Nachbildung von Schusswaffen wie Revolvern oder Pistolen, die keine Projektile verschießt, sondern mit Reizgas oder Kartuschenmunition funktioniert. Diese Waffen unterscheiden sich im Aussehen oft nur minimal von denen, die echte Munition benutzen. Der Aufbau einer Schreckschusswaffe verhindert jedoch, dass Projektile der jeweiligen Munition aus dem Lauf verschossen werden können.
Auch pyrotechnische Munition wie Leuchtraketen oder Patronen mit einem Blitzknallsatz können mit einer Schreckschusspistole bzw. einem Schreckschussgewehr verwendet werden. Allerdings muss bei einigen Arten dieser Munition beachtet werden, dass diese nicht frei verkäuflich sind und ein Munitionserwerbschein vorliegen muss.
Wie funktioniert eine Schreckschusspistole eigentlich?
Sowohl Platzpatronen als auch die Reizgasmunition verursachen, wie erwähnt, beim Abfeuern einen lauten Knall. Letztere verschießen dabei auch das Gas. Diese Wirkungsweise ist dem des Pfeffersprays ähnlich.
Bei der Reizgasmunition für eine Schreckschusswaffe wird üblicherweise zwischen drei Arten unterschieden. Hier gibt es CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid). Wie weit das Gas verschossen werden kann, hängt vom Kaliber und der Füllung der Patronen ab. Wie beschrieben, verhindert der Aufbau der Schreckschusswaffe, dass echte Munition zum Einsatz kommt. Üblicherweise haben die Waffen sogenannte Sollbruchstellen, die einen Umbau zu einer echten Schusswaffe fast unmöglich machen.
Ist eine Schreckschusswaffe legal?
Die Frage, die sich viele Interessierte vor dem Kauf einer solchen Waffe stellen, ist meist, ob eine Schreckschusspistole überhaupt erlaubt ist. Hier ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erworben werden können.
Für deutsche Schreckschusswaffen spielt das sogenannte PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt spielt hier eine bedeutende Rolle. Mit diesem Siegel und der Angabe des Kalibers auf dem Verschluss darf eine Schreckschusswaffe frei erworben werden. Fehlt das PTB-Siegel oder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG (Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69), kann das zu Problemen führen.
Allerdings gilt seit 2020 auch, dass eine Schreckschusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Landes entsprechen muss, sofern diese der Richtlinie 91/477/EWG unterliegen. Das bedeutet, dass ein PTB-Siegel für diese Schreckschusswaffe nicht mehr vorgeschrieben ist. Allerdings muss ein Nachweis vorhanden sein, dass die Waffen der Richtlinie entsprechen.
Handelt es sich aber um ein Schreckschusswaffe für die ein Siegel noch vorhanden sein muss und fehlt dieses gelten sie als scharf und der Besitz ist nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Liegt diese nicht vor, ist der Besitz illegal und somit strafbar. Das Führen ist nur mit einem großen Waffenschein möglich.
Auch für eine Schreckschusswaffe mit Siegel ist das Führen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, nur mit einem Waffenschein erlaubt. Allerdings ist hier der Erwerb eines kleinen Waffenscheins ausreichend. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen. Das gilt auch für die EU-Waffen, die der Richtlinie entsprechen aber keine PTB-Zulassung haben. Sie dürfen zwar gekauft und besessen werden, aber das Führen ist untersagt, das sich der kleine Waffenschein auf das PTB-Siegel bezieht.
Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.
Um mehr über das Thema Schreckschusswaffen zu erfahren, besuchen Sie die folgende Seite: Alles Wissenswerte zu EU-Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Lebond – ich bitte Sie. Das meinen Sie nicht ernst, oder?
Solche Spielzeuge kann man nur Sylvester benutzen.
Unmöglich.