Waffenbesitz: Wer darf in Deutschland eine Waffe besitzen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Der Waffenbesitz ist in Deutschland unter strengen Auflagen erlaubt.

Legaler Waffenbesitz ist an Vorschriften gebunden

Jegliche Art von Waffenbesitz unterliegt den Regelungen des Waffengesetzes.
Jegliche Art von Waffenbesitz unterliegt den Regelungen des Waffengesetzes.

Das Thema Waffenbesitz war lange Zeit eher für Jäger, Sportschützen und Sammler wichtig. Doch aktuelle politische Entwicklungen veranlassen immer mehr Menschen dazu, sich über Waffen und die Voraussetzungen für den Erwerb sowie den Besitz zu informieren.

Fragen wie „Ist der Waffenbesitz ohne eine Waffenschein überhaupt möglich?“, „Welche Waffen dürfen besessen werden?“ und „Welche Bedingungen müssen für einen Waffenbesitz erfüllt sein?“ sind dabei nur einige, die sich in diesem Zusammenhang stellen können.

In welcher Form ein privater Waffenbesitz in Deutschland zulässig ist, welche rechtlichen Grundlagen es hierfür gibt und ob Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen, behandelt der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Waffenbesitz

Ist der Waffenbesitz gesetzlich geregelt?

Ja. Das Waffengesetz bestimmt, welche Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zu erfüllen sind.

Gibt es eine Bescheinigung für den Besitz bestimmter Waffen?

Ein legaler Waffenkauf von erlaubnispflichtigen Schusswaffen muss in der Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden. Es ist somit nicht möglich, entsprechende Waffen ohne eine Waffenbesitzkarte zu kaufen.

Kann ich eine Pistole ohne Waffenschein erwerben?

Grundsätzlich ist der Kauf nicht an einen Waffenschein gebunden, stattdessen schreibt der Gesetzgeber dafür eine Waffenbesitzkarte vor.

Drohen Sanktionen bei Verstößen beim Waffenbesitz?

Welche Sanktionen wann greifen, bestimmt das Waffengesetz in §§ 52 und 53. Demnach kann ein illegaler Waffenbesitz mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind auch zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Waffenbesitz: Per Gesetz eindeutig geregelt

Nach den Zahlen des Nationalen Waffenregisters besitzen etwa 1,4 Millionen Bundesbürger ca. 5,5 Million legale Schusswaffen. Hieb- und Stichwaffen sind in diesem Zusammenhang nicht erfasst, da deren Besitz, falls dieser legal erfolgen darf, nicht registriert werden muss. In der Regel handelt es sich bei den Waffenbesitzern um Jäger, Waffensammler, Sportschützen oder Unternehmer aus dem Sicherheitsbereich.

In Deutschland ist der Waffenbesitz ohne einen Waffenschein möglich und auch die Regel.
In Deutschland ist der Waffenbesitz ohne einen Waffenschein möglich und auch die Regel.

Doch auch Mitbürger, die nicht aus diesen Bereichen kommen, beantragen immer öfter eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von bestimmten Waffen. Der Anstieg in Bezug auf den Waffenbesitz in Deutschland ist per Statistik teilweise auch gut nachweisebar. Nach der letzten Erhebung des Bundesinnenministeriums zum Beispiel, waren 2015 in Deutschland etwa 264.000 kleine Waffenscheine registriert, laut der aktuellen Angaben des Nationalen Waffenregisters sind es nun schon 485.000.

Argumente für einen Waffenbesitz finden die Menschen in letzter Zeit viele. Das Sicherheitsempfinden hat sich in den letzten Jahren, auch aufgrund der medialen Präsenz bestimmter Themen, stark verändert. Ob dies gerechtfertigt ist, ist jedoch eine andere Frage.

Darüber hinaus ist der Schießsport im Ansehen gestiegen, wodurch auch mehr Sportschützen gern ihre eigenen Waffen erwerben möchten. Dass trotz des steigenden Interesses und Wunsches, Waffen besitzen zu dürfen, das geltende Waffengesetz zu beachten ist, sollte dabei selbstverständlich sein.

Die gesetzliche Grundlage für die notwendigen Genehmigungen zum Waffenbesitz bilden das Waffengesetz (WaffG) sowie deren zwei Anlagen. Diese legen die Voraussetzungen fest, unter denen Waffen erworben dürfen. Darüber hinaus beschreiben das Gesetz und dessen Anlagen auch, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um bestimmte Waffenarten zu besitzen. Zudem ist definiert, was unter einer Waffen zu verstehen ist und welche Gattungen grundsätzlich verboten sind. Waffen zu besitzen, ist in Deutschland klar geregelt.

Waffen, die besessen werden dürfen

Doch welche Waffen dürfen unter welchen Voraussetzungen in Deutschland besessen werden? In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen einem kleinen und einem großen Waffenschein sowie einer Waffenbesitzkarte zu unterscheiden. Jede dieser waffenrechtlichen Genehmigungen beinhaltet unterschiedliche Erlaubnisse in Bezug auf den Besitz von bestimmten Waffen.

Pro Waffenbesitz: Das Gesetz sieht für Schreckschusswaffen keine Beschränkungen beim Erwerb durch Volljährige vor.
Pro Waffenbesitz: Das Gesetz sieht für Schreckschusswaffen keine Beschränkungen beim Erwerb durch Volljährige vor.

Diese Genehmigungen beziehen sich nur auf Schusswaffen. Der Besitz anderer Gattungen ist entweder grundsätzlich verboten, weil es sich um Kriegswaffen beziehungsweise um gesetzliche verbotene Waffen handelt, oder erlaubt und bedarf keiner weiteren Besitzgenehmigung.

Viele verwechseln zudem den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte. Ein großer Waffenschein, der zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt, stellt keine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe dar. Der kleine Waffenschein muss für das Führen von erlaubnisfreien Waffen beantragt werden. In diesem Fall ist eine Erlaubnis zum Besitz nicht erforderlich.

Ein großer Waffenschein wird in Deutschland an Privatpersonen üblicherweise nicht erteilt. Der Waffenbesitz ohne einen Waffenschein ist daher eher die Regel als die Ausnahme.

Wer darf Waffen besitzen?

Grundsätzlich kann jeder volljährige Bundesbürger eine Erlaubnis zum Waffenbesitz beantragen. Wie erwähnt, ist solch eine Waffenbesitzkarte dann notwendig, wenn erlaubnispflichtige Waffen erworben oder besessen werden sollen.

Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Waffen den gesetzlichen Regelungen zum Besitz unterliegen, sondern auch die dazugehörige Munition. Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden. Je nach Bundesland, kann jeweils eine andere Dienststelle als zuständige Behörde fungieren. In der Regel sind das jedoch die Polizei, das Landratsamt oder andere Verwaltungsbehörden im Landkreis.

Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, müssen folgenden Voraussetzungen in jeden Fall erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit muss vorliegen.
  • Die persönliche Eignung muss nachgewiesen sein.
  • Die Teilnahme an einem Waffensachkundekurs und der Nachweis der Sachkenntnis sind vorzulegen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.

Darüber hinaus hat der Antragsteller sein Bedürfnis, eine Waffe besitzen zu wollen, nachzuweisen. Bei Prüfung des Antrags wird entschieden, ob das genannte Bedürfnis einen Waffenbesitz ausreichend begründet.

Achtung: Ab 2020 muss Antragsteller das Bedürfnis alle fünf Jahre nachweisen. Sportschützen müssen dies nicht für jede Waffe, sondern nur für die Waffengattung nachweisen. Nach zehn Jahren reicht der Nachweis einer andauernden Vereinsmitgliedschaft aus.

In der Regel haben zum Beispiel Wachleute, Sportschützen, Jäger oder auch Waffenexperten und Sammler ein solches Bedürfnis. Darüber hinaus kann eine bestimmte Art der Erlaubnis auch für Erben von Waffen ausgestellt werden.

Die Genehmigung zum Waffenbesitz, wenn der Bedarf anerkannt wurde, ist auf höchsten drei Jahre beschränkt. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden, die erneut eine Prüfung des Bedürfnisses mit einschließt.

Genehmigungen für den Waffenbesitz

Für den Waffenbesitz müssen die Genehmigungen in der Regel vor einem Kauf der Waffen beantragt werden. Ist noch keine Waffenbesitzkarte vorhanden, muss diese vor dem Erwerb bei der Waffenbehörde veranlasst sein. Die erworbenen erlaubnispflichtigen Waffen werden dann üblicherweise durch die Behörde in die Karte eingetragen.

Je nach Grund für den Waffenerwerb und -besitz werden verschiedene Arten der Waffenbesitzkarte ausgestellt. Einige dieser beschränken zudem auch die Anzahl der Waffen, die in einem bestimmten Zeitraum erworben werden dürfen.
Oft ist ein legaler Waffenbesitz in Deutschland nur mit einer Waffenbesitzkarte möglich.
Oft ist ein legaler Waffenbesitz in Deutschland nur mit einer Waffenbesitzkarte möglich.

Die grüne Waffenbesitzkarte nach § 10 WaffG wird für Jäger und Sportschützen ausgestellt. Ein gültiger Jagdschein stellt, genau wie der Waffenschein, keine Erlaubnis für den Waffenbesitz dar. Ohne gültigen Jagdschein kann der Antrag jedoch abgelehnt oder eine bestehende Erlaubnis widerrufen werden, da hier eventuell das Bedürfnis zum Besitz nicht mehr besteht.

Eine grüne Waffenbesitzkarte erlaubt die Eintragung mehrschüssiger Pistolen und Revolver. Darüber hinaus sind Langwaffen zulässig. Zu diesen zählen unter anderem Selbstladeflinten, Selbstladebüchsen, Repetierflinten oder auch Repetierbüchsen und Einzellader zulässig. Soll die Karte erweitert werden, müssen die Waffen binnen 14 Tagen nach Erwerb der Behörde gemeldet werden.

Die Eintragung muss hier bereits vor dem Kauf als Voreintragung veranlasst werden. Der Käufer hat dann ein Jahr Zeit die Waffen auch wirklich zu erwerben. Liegt ein gültiger Jahresjagdscheins vor, sind diese Vorgaben nicht anwendbar. Jägern ist es erlaubt, Langwaffen zu kaufen, ohne dies vorher genehmigen lassen zu müssen. Doch auch in diesem Fall gilt, dass eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte binnen 14 Tagen notwendig ist.

Eine solche Waffenbesitzkarte schränkt für Sportschützen das definierte Bedürfnis zum Besitz ein. Dies wird auch als Regelbedürfnis bezeichnet. Sie dürfen daher nur drei Selbstladegewehre und zwei Kurzwaffen, die mehrschüssig sind, erwerben sowie eintragen lassen. Für Jäger entfällt diese Einschränkung.

Für Sportschützen ebenfalls von Bedeutung ist die Waffenbesitzkarte in Gelb, die gemäß § 15 Waffengesetz herausgegeben wird. Bei dieser Erlaubnis für den Waffenbesitz ist die Menge der Waffen, die eingetragen werden können, nicht beschränkt. Üblicherweise ist es jedoch nur möglich, binnen sechs Monaten zwei Waffen zu kaufen und eintragen zu lassen. Darüber hinaus muss die Waffe für eine Disziplin in einem anerkannten Schießsportverein zugelassen sein.

Ein Waffenbesitz wird in Deutschland meist Jägern und Sportschützen gestattet.
Ein Waffenbesitz wird in Deutschland meist Jägern und Sportschützen gestattet.

Zudem muss der Sportschütze auch nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Verein sein und eine entsprechende Prüfung abgelegt haben, damit dem Waffenbesitz stattgegeben wird.

Da oftmals jede Disziplin ihre speziellen Waffen hat und auch auf der Jagd verschiedene Gattungen verwendet werden, ist es nicht ungewöhnlich, dass Sportschützen und Jäger mehrere Waffen besitzen. Eine Waffenbesitzkarte erlaubt jedoch nur den Besitz sowie den Transport der ungeladenen, nicht schussbereiten Waffen. Ein Führen der einsatzbereiten Waffe in der Öffentlichkeit ist untersagt.

Die dritte Variante einer Erlaubnis für den Waffenbesitz ist die rote Waffenbesitzkarte. Diese wird üblicherweise im Zusammenhang mit Sammlern ausgestellt. Die Vorgaben sind in § 17 WaffG festgehalten. Ebenfalls eine solche Karte erhalten Waffensachverständige gemäß § 18 WaffG ausgestellt. Diese Genehmigung wird in der Regel für eine bestimmte Waffengattung oder ein Sammelgebiet erteilt. In Ausnahmen ist auch eine Erlaubnis für „Schusswaffen aller Art“ möglich.

Wurde ein Antrag für eine Erlaubnis zum Waffenbesitz eingereicht, prüft die Waffenbehörde diesen. Liegen alle Voraussetzungen vor und sieht die Behörde keine Einwände, kann der Antragsteller Waffen erwerben. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass der Antragsteller für den Erwerb und den Besitz von großkalibrigen Sportwaffen mindestens 21 Jahre alt sein muss. Ist er noch unter 25 Jahren, ist ein medizinisch-psychologisches Zeugnis vorzuweisen.

Kleiner und großer Waffenschein

Wie bereits erwähnt, wird häufig die Waffenbesitzkarte mit dem Waffenschein verwechselt. Ein Waffenschein ist für den Waffenbesitz jedoch unbedeutend, denn dieser erlaubt nur das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit. Das heißt, Personen dürfen geladene beziehungsweise einsatzbereite Waffen außerhalb ihrer Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Besitztümern mit sich führen.

In Deutschland wird zwischen zwei Arten des Waffenscheins unterschieden, dem kleinen und dem großen. Beide Varianten werden nur in Bezug auf Schusswaffen ausgestellt. Für andere Waffenarten gibt es eine solche Erlaubnis nicht, sie dürfen entweder besessen werden oder sind gänzlich verboten. Ein Führen von diesen anderen Gattungen ist in der Regel untersagt.

Privater Waffenbesitz: Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen Bußgelder.
Privater Waffenbesitz: Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen Bußgelder.

Ein kleiner Waffenschein muss für erlaubnisfreie Waffen beantragt werden. Für diese Waffen bestehen keine Beschränkungen bezüglich des Erwerbs durch volljährige Personen, eine Waffenbesitzkarte ist ebenfalls nicht notwendig. Ein legaler Waffenbesitz ist in Deutschland bei diesen Waffen in der Regel gegeben. So zählen unter anderem Schreckschusspistolen, Reizgas- oder Signalwaffen in diese Kategorie.

Um einen kleinen Waffenschein erwerben zu können, muss dieser, wie auch die Erlaubnis zum Waffenbesitz, bei der Waffenbehörde beantragt werden. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie die persönlich Eignung bscheinigz sin und mitunter auch der Nachweis einer fachgerechten Unterbringung der Waffe müssen nachgewiesen werden.

Der große Waffenschein erlaubt das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen, wird jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen an Privatpersonen erteilt. Antragsteller müssen ein besonderes Bedürfnis nachweisen. Eine Gefährdung muss konkret vorliegen und kann nicht durch andere Maßnahmen wie eine Änderung des Lebensstils oder bauliche Anpassungen gemindert werden.

Wurde ein großer Waffenschein erteilt, dürfen die Waffen nicht bei Veranstaltungen oder Versammlungen geführt werden. Zudem wird die Zuverlässigkeit alle drei Jahre überprüft. Mit der Änderung des Waffengesetzes wird ab 2020 im Zuge der Zuverlässigkeitsprüfung auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz erfolgen.

Sanktionen bei Verstößen in Bezug auf den Waffenbesitz

Verstöße gegen das Waffengesetz werden in der Regel nicht laut Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Doch Waffenbesitz kann dennoch einige Verstöße und Vergehen provozieren. Für die Sanktionierung dieser sind §§ 52 und 53 WaffG entscheidend. Sie regeln die Straf- und Bußgeldvorschriften im Zusammenhang mit Waffenbesitz, Erwerb, Aufbewahrung und Nutzung von Waffen.


In diesen Paragraphen wird also definiert, ob es sich bei einer Zuwiderhandlung um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt sowie auch das Strafmaß festgelegt, welches drohen kann.

So legt § 52 WaffG bezüglich des Strafmaßes bei Straftaten Folgendes fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt […]

Sind Personen nicht zum Waffenbesitz berechtigt und erwerben dennoch erlaubnispflichtige Waffen, droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, da illegaler Waffenbesitz in Deutschland unter Strafe steht.

Illegaler Waffenbesitz gilt in Deutschland als Straftat.
Illegaler Waffenbesitz gilt in Deutschland als Straftat.

Darüber hinaus wird der fahrlässige Umgang mit Waffen mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. In besonders schweren Fällen kann auch eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren erfolgen.

Mit dem Waffenbesitz gehen auch bestimmte Verantwortungen einher. So sind Waffenbesitzer verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden und für Unbefugte, insbesondere Minderjährige, unzugänglich sind. Zudem ist die Waffe getrennt von der Munition unterzubringen. Auch dürfen die gelagerten Waffen nicht geladen und müssen in verschlossenen Behältnissen untergebracht sein.

Je nach Waffentyp gelten verschiedene gesetzliche Anforderungen an die Behältnisse, so kann ein verschließbarer Kasten, ein Waffenschrank oder ein Tresor erforderlich sein.

Bei erlaubnispflichtigen Waffen kann die Behörde diese fachgerechte Aufbewahrung überprüfen und unangemeldet Kontrollen durchführen. Dies ist im Waffengesetz festgeschrieben und verdachtsunabhängig. Diese Kontrollen sind gebührenpflichtig und die Kosten durch die Waffenbesitzer zu tragen.

Kommt es hier zu Verstößen gegen die Vorschriften des Waffengesetzes, wird dies in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet. Handelt es sich jedoch um einen vorsätzlichen Verstoß und geht davon eine Gefahr für andere aus, wird dies als Straftat behandelt.

Kommen Waffen durch eine unsachgemäße Aufbewahrung abhanden oder erhalten Unbefugte Zugriff, ist mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Auch die Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und somit der Erlaubnis zum Waffenbesitz können in einem solchen Fall wiederrufen werden.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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