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Wissenswertes zu Jagd und Waffenrecht
Jeder, der in Deutschland eine Waffe besitzen und auch verwenden will, muss sich an die Regelungen des Waffengesetzes halten. Das bezieht sich nicht nur auf Schusswaffen und Messern, sondern auf alle Gegenstände, die dem Gesetz nach als Waffe definiert sind. Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten sind Waffen jedoch unerlässlich, wie zum Beispiel bei der Jagd.
Doch wie kann das Waffenrecht die Jagd beeinflussen? Vorschriften in Bezug auf den Erwerb, Besitz, Anwendung sowie Transport und Aufbewahrung von Waffen gelten selbstverständlich auch für Jäger. Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse Jäger benötigen, um beispielsweise Schusswaffen besitzen und bei der Jagd führen zu dürfen, ist recht eindeutig definiert. Ob ein Jagdschein einen Waffenbesitz begünstigt, welche Waffen bei der Jagd zulässig sind und Jäger eine Jagdwaffe verleihen dürfen, klärt der folgende Ratgeber.
FAQ: Waffenrecht bei der Jagd
Ja, in § 13 des Waffengesetzes (WaffG) ist definiert, wann Jäger Schusswaffen erwerben und besitzen dürfen
Das Waffengesetz schreibt unter anderem vor, dass ein Jagdschein vorhanden sein muss, damit Jäger entsprechende Waffen erwerben, besitzen und nutzen dürfen.
Erlaubnispflichtige Waffen, die Jäger erwerben oder besitzen, müssen in der Regel in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Gesetzliche Regelungen zum Waffenrecht bei der Jagd
Das Waffenrecht gilt selbstverständlich für Jäger ebenso wie für alle anderen Bürger, die eine Waffe erwerben, besitzen oder nutzen wollen. Üblicherweise handelt sich bei den Waffen, die bei der Jagd eingesetzt werden, um Schusswaffen und Messer. Bezüglich der Schusswaffen müssen bestimmte waffenrechtliche Erlaubnisse vorliegen.
Bei Messern kann die Sachlage etwas schwieriger ausfallen, denn für diese Waffen gibt es solche Erlaubnisse nicht. Oft ist zudem nicht ganz klar, ob bestimmte Messer grundsätzlich verboten oder für die Nutzung bei der Jagd zulässig sind. Bei einigen Jagdmessern muss üblicherweise ein berechtigtes Interesse, also die Jagd, vorliegen, um diese führen zu dürfen. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei der Waffenbehörde, dem BKA oder Jagdvereinen zu informieren.
Der Jagdschein ist kein Waffenschein
Um in Deutschland an einer Jagd teilzunehmen , wird ein Jagdschein benötigt. Dieser erlaubt die Jagd und stellt ein amtliches Dokument dar. Allerdings ist der Jagdschein kein Waffenschein, berechtigt also nicht dazu, erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen.
In der Regel wird ein Waffenschein mit dem Jagdschein auch nicht gleichgesetzt. Dennoch sollten Jäger darauf achten, dass die mit dem Jagdschein erteilten Genehmigungen nur im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd gültig sind. Eine Schusswaffe außerhalb dieser Nutzung zu führen, ist nicht gestattet.
Mit dem Erwerb des Jagdscheins geht eine Ausbildung einher, die sicherstellen soll, dass Jäger die Jagd sicher ausüben können. Am Ende dieser Ausbildung steht eine staatliche Prüfung. Der § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) bestimmt die Voraussetzungen für den Jagdschein.
- Jagd inkl. Pacht eines Jagdreviers ab dem vierten „Jagdjahr“
- Mitführen von Jagdwaffen (nur im Zusammenhang mit der Jagd)
- Erwerb von Langwaffen zur Jagd sowie passender Munition, ohne eine Mengenbegrenzung oder Überprüfung
- Erwerb und Besitz von zwei Kurzwaffen inkl. Munition (nur mit einem Eintrag in die Waffenbesitzkarte)
- Fleisch von geschossenem Wild zu untersuchen und es für den Handel freizugeben
- Entnahme von Trichinenproben für eine obligatorische amtliche Trichinenschau bei allesfressendem Wild (Wildschweine, Dachse)
- Jagschutz sowie eine Tätigkeit als Naturschutzwart
Der Jagdschein stellt keine Waffenbesitzkarte (WBK) im eigentlichen Sinn dar, erlaubt jedoch den Besitz von bestimmten Waffen und ist dieser bei Langwaffen zur Jagd zumindest gleichgestellt. In eine solche Karte müssen dennoch alle erworbenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen eingetragen werden. Jäger müssen in der Regel die grüne WBK beantragen und dort alle von ihnen erworben Waffen von der Waffenbehörde eintragen lassen.
Welche Waffen sind bei der Jagd erlaubt?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen Jäger mit einem gültigen Jagschein erlaubnispflichtige Langwaffen sowie zwei Kurzwaffen und die passenden Munition erwerben und besitzen, also auch bei der Jagd anwenden. Wollen Jäger erlaubnispflichtige Kurzwaffen erwerben, muss für diese ein Voreintrag in der Waffenbesitzkarte erfolgen.
Bei dem Erwerb von Langwaffen genügen, gemäß Waffenrecht für die Jagd, ein Jagdschein oder ein nachträglicher Eintrag auf der WBK. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen jedoch immer der Behörde gemeldet werden. Welche Langwaffen hier genau definiert sind, sollte immer bei der zuständigen Behörde geklärt werden. In der Regel beinhaltet jedoch die Ausbildung für den Jagdschein auch genauste Informationen zu den Waffen, die bei einer Jagd erlaubt sind.
In jüngster Vergangenheit gab es in Bezug auf den Einsatz von Halbautomaten bei der Jagd Verwirrungen, da das Bundesjagdgesetz diese Art von halbautomatischen Schusswaffen sowie deren Erwerb und Besitz faktisch verbot. Eine Jagd mit einem Halbautomaten war also theoretisch nicht mehr möglich.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dies in zwei Urteilen im März 2016 (Az.: 6 C 59.14 und 6 C 60/14) ebenso gesehen. Im Zuge dieser Entscheidungen wurde das Bundesjaggesetz im November 2016 entsprechend angepasst und geändert. So heißt es in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG nun wie folgt:
Verboten ist […]
2. […] c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen; […]
Waffenrecht bei der Jagd: Aufbewahrung und Transport
Das Waffenrecht beeinflusst die Jagd also dahingehend, welche Waffen überhaupt zulässig sind und verwendet werden dürfen. Doch auch die waffenrechtlichen Berechtigungen und Vorgaben zum Transport sowie zur Aufbewahrung von Jagdwaffen entstammen dem gültigen Waffengesetz.
Nun müssen auch erlaubnispflichtige Jagdwaffen sowie deren Munition in Schränken mit dem Widerstandsgrad 0 unzugänglich für andere untergebracht sein. Auch erlaubnisfreie Waffen sollten für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.
Werden Waffen falsch aufbewahrt und so der Zugang für unberechtigte Personen erleichtert, kann dies, wenn ein Vorsatz vermutet wird, eine Straftat darstellen. Geschieht dies fahrlässig, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In beiden Fällen kann die Waffenbehörde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit absprechen. Das Waffenrecht bei der Jagd betrifft zudem auch den Transport von Jagdwaffen. Sowohl Schusswaffen als auch Messer sind zur Jagd so zu befördern, dass sie außerhalb des Nutzungsbereiches und der Ausübung der Tätigkeit nicht einsatzbereit oder zugänglich sind. Bei einem Waffentransport zur Jagd darf die Schusswaffe nicht geladen sein und sollte in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.