Waffenrecht: Bei der Jagd immer zu beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der Jagdschein ist klar vom Waffenschein zu unterscheiden.

Wissenswertes zu Jagd und Waffenrecht

Das Waffenrecht gilt auch für Jäger.
Das Waffenrecht gilt auch für Jäger.

Jeder, der in Deutschland eine Waffe besitzen und auch verwenden will, muss sich an die Regelungen des Waffengesetzes halten. Das bezieht sich nicht nur auf Schusswaffen und Messern, sondern auf alle Gegenstände, die dem Gesetz nach als Waffe definiert sind. Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten sind Waffen jedoch unerlässlich, wie zum Beispiel bei der Jagd.

Doch wie kann das Waffenrecht die Jagd beeinflussen? Vorschriften in Bezug auf den Erwerb, Besitz, Anwendung sowie Transport und Aufbewahrung von Waffen gelten selbstverständlich auch für Jäger. Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse Jäger benötigen, um beispielsweise Schusswaffen besitzen und bei der Jagd führen zu dürfen, ist recht eindeutig definiert. Ob ein Jagdschein einen Waffenbesitz begünstigt, welche Waffen bei der Jagd zulässig sind und Jäger eine Jagdwaffe verleihen dürfen, klärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Waffenrecht bei der Jagd

Bestimmt das Waffengesetz die Nutzung von Waffen bei der Jagd?

Ja, in § 13 des Waffengesetzes (WaffG) ist definiert, wann Jäger Schusswaffen erwerben und besitzen dürfen

Muss eine Erlaubnis für die Jagd vorhanden sein?

Das Waffengesetz schreibt unter anderem vor, dass ein Jagdschein vorhanden sein muss, damit Jäger entsprechende Waffen erwerben, besitzen und nutzen dürfen.

Müssen Jäger eine Waffenbesitzkarte haben?

Erlaubnispflichtige Waffen, die Jäger erwerben oder besitzen, müssen in der Regel in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.


Gesetzliche Regelungen zum Waffenrecht bei der Jagd

In Deutschland beeinflusst das Waffenrecht auch die Jagd.
In Deutschland beeinflusst das Waffenrecht auch die Jagd.

Das Waffenrecht gilt selbstverständlich für Jäger ebenso wie für alle anderen Bürger, die eine Waffe erwerben, besitzen oder nutzen wollen. Üblicherweise handelt sich bei den Waffen, die bei der Jagd eingesetzt werden, um Schusswaffen und Messer. Bezüglich der Schusswaffen müssen bestimmte waffenrechtliche Erlaubnisse vorliegen.

Bei Messern kann die Sachlage etwas schwieriger ausfallen, denn für diese Waffen gibt es solche Erlaubnisse nicht. Oft ist zudem nicht ganz klar, ob bestimmte Messer grundsätzlich verboten oder für die Nutzung bei der Jagd zulässig sind. Bei einigen Jagdmessern muss üblicherweise ein berechtigtes Interesse, also die Jagd, vorliegen, um diese führen zu dürfen. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei der Waffenbehörde, dem BKA oder Jagdvereinen zu informieren.

Die gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Schusswaffen bei der Jagd findet sich in § 13 des Waffengesetzes (WaffG). Der Paragraph mit der Überschrift „Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken“ definiert, zu welchem Zweck Jäger Schusswaffen erwerben und besitzen dürfen. Eindeutig festgelegt ist, dass Jäger einen Jagdschein benötigen, um Waffen überhaupt nutzen zu dürfen. Daher ist das Waffenrecht bei der Jagd immer präsent.

Der Jagdschein ist kein Waffenschein

Um in Deutschland an einer Jagd teilzunehmen , wird ein Jagdschein benötigt. Dieser erlaubt die Jagd und stellt ein amtliches Dokument dar. Allerdings ist der Jagdschein kein Waffenschein, berechtigt also nicht dazu, erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen.

Weder Waffenschein noch Waffenbesitzkarte stellen einen Jagdschein dar.
Weder Waffenschein noch Waffenbesitzkarte stellen einen Jagdschein dar.

In der Regel wird ein Waffenschein mit dem Jagdschein auch nicht gleichgesetzt. Dennoch sollten Jäger darauf achten, dass die mit dem Jagdschein erteilten Genehmigungen nur im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd gültig sind. Eine Schusswaffe außerhalb dieser Nutzung zu führen, ist nicht gestattet.

Mit dem Erwerb des Jagdscheins geht eine Ausbildung einher, die sicherstellen soll, dass Jäger die Jagd sicher ausüben können. Am Ende dieser Ausbildung steht eine staatliche Prüfung. Der § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) bestimmt die Voraussetzungen für den Jagdschein.

Ein solches Dokument allein berechtigt jedoch nicht zur Jagd in einem Revier. Hierfür muss ein Jäger das Jagdrecht innehaben, welches er besitzen oder pachten kann. Der Jagdschein an sich berechtigt zu den nachfolgenden Aktivitäten:
  • Jagd inkl. Pacht eines Jagdreviers ab dem vierten „Jagdjahr“
  • Mitführen von Jagdwaffen (nur im Zusammenhang mit der Jagd)
  • Erwerb von Langwaffen zur Jagd sowie passender Munition, ohne eine Mengenbegrenzung oder Überprüfung
  • Erwerb und Besitz von zwei Kurzwaffen inkl. Munition (nur mit einem Eintrag in die Waffenbesitzkarte)
  • Fleisch von geschossenem Wild zu untersuchen und es für den Handel freizugeben
  • Entnahme von Trichinenproben für eine obligatorische amtliche Trichinenschau bei allesfressendem Wild (Wildschweine, Dachse)
  • Jagschutz sowie eine Tätigkeit als Naturschutzwart

Der Jagdschein stellt keine Waffenbesitzkarte (WBK) im eigentlichen Sinn dar, erlaubt jedoch den Besitz von bestimmten Waffen und ist dieser bei Langwaffen zur Jagd zumindest gleichgestellt. In eine solche Karte müssen dennoch alle erworbenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen eingetragen werden. Jäger müssen in der Regel die grüne WBK beantragen und dort alle von ihnen erworben Waffen von der Waffenbehörde eintragen lassen.

Inhaber von einem Jagdschein und einer WBK können zudem gemäß § 12 WaffG auch Jagdwaffen ausleihen. Für das Leihen von Langwaffen reicht der Jagdschein aus, sollen Kurzwaffen ausgeliehen werden, muss eine WBK vorhanden sein.

Welche Waffen sind bei der Jagd erlaubt?

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen Jäger mit einem gültigen Jagschein erlaubnispflichtige Langwaffen sowie zwei Kurzwaffen und die passenden Munition erwerben und besitzen, also auch bei der Jagd anwenden. Wollen Jäger erlaubnispflichtige Kurzwaffen erwerben, muss für diese ein Voreintrag in der Waffenbesitzkarte erfolgen.

Inhaber eines Jagdscheins können eine Jagdwaffe ausleihen.
Inhaber eines Jagdscheins können eine Jagdwaffe ausleihen.

Bei dem Erwerb von Langwaffen genügen, gemäß Waffenrecht für die Jagd, ein Jagdschein oder ein nachträglicher Eintrag auf der WBK. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen jedoch immer der Behörde gemeldet werden. Welche Langwaffen hier genau definiert sind, sollte immer bei der zuständigen Behörde geklärt werden. In der Regel beinhaltet jedoch die Ausbildung für den Jagdschein auch genauste Informationen zu den Waffen, die bei einer Jagd erlaubt sind.

In jüngster Vergangenheit gab es in Bezug auf den Einsatz von Halbautomaten bei der Jagd Verwirrungen, da das Bundesjagdgesetz diese Art von halbautomatischen Schusswaffen sowie deren Erwerb und Besitz faktisch verbot. Eine Jagd mit einem Halbautomaten war also theoretisch nicht mehr möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dies in zwei Urteilen im März 2016 (Az.: 6 C 59.14 und 6 C 60/14) ebenso gesehen. Im Zuge dieser Entscheidungen wurde das Bundesjaggesetz im November 2016 entsprechend angepasst und geändert. So heißt es in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG nun wie folgt:

Verboten ist […]
2. […] c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen; […]

Dem Bundesjagdgesetz nach sind Halbautomaten für die Jagd eingeschränkt nutzbar, der Erwerb und Besitz hingegen ist für Jäger zulässig. Bei der Jagd mit Halbautomaten dürfen demnach nur Langwaffen zum Einsatz kommen, die nicht mit mehr als drei Patronen geladen sind.

Waffenrecht bei der Jagd: Aufbewahrung und Transport

Das Waffenrecht beeinflusst die Jagd also dahingehend, welche Waffen überhaupt zulässig sind und verwendet werden dürfen. Doch auch die waffenrechtlichen Berechtigungen und Vorgaben zum Transport sowie zur Aufbewahrung von Jagdwaffen entstammen dem gültigen Waffengesetz.

Die aktuellste Änderung vom Juli 2017 hat die Bedingungen für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nochmals verschärft. So müssen Jäger, wenn sie Waffenschränke neu kaufen, darauf achten, dass Schränke der Stufen A und B nicht mehr zulässig sind. Für vorhandene Schränke besteht Bestandsschutz, sie dürfen jedoch nicht mehr weiterverkauft oder vererbt werden.
Jagdgesetz: Ein Halbautomat kann zur Jagd verwendet werden, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt.
Jagdgesetz: Ein Halbautomat kann zur Jagd verwendet werden, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt.

Nun müssen auch erlaubnispflichtige Jagdwaffen sowie deren Munition in Schränken mit dem Widerstandsgrad 0 unzugänglich für andere untergebracht sein. Auch erlaubnisfreie Waffen sollten für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.

Werden Waffen falsch aufbewahrt und so der Zugang für unberechtigte Personen erleichtert, kann dies, wenn ein Vorsatz vermutet wird, eine Straftat darstellen. Geschieht dies fahrlässig, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In beiden Fällen kann die Waffenbehörde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit absprechen. Das Waffenrecht bei der Jagd betrifft zudem auch den Transport von Jagdwaffen. Sowohl Schusswaffen als auch Messer sind zur Jagd so zu befördern, dass sie außerhalb des Nutzungsbereiches und der Ausübung der Tätigkeit nicht einsatzbereit oder zugänglich sind. Bei einem Waffentransport zur Jagd darf die Schusswaffe nicht geladen sein und sollte in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro sowie gegebenenfalls auch Geld- oder Haftstrafen, wenn Jäger gegen die Vorgaben des Waffengesetzes verstoßen. Bei der Jagd einen Halbautomat einzusetzen kann also auch Folgen haben.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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