Waffenschein machen: Was ist dafür notwendig?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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FAQ: Waffenschein machen

Kann in Deutschland jeder einen Waffenschein zu machen?

Nein. Sowohl beim großen als auch beim kleinen Waffenschein müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein zu erhalten. Was der Unterschied zwischen beiden Waffenscheinen ist, haben wir hier zusammen gefasst.

Wer stellt in Deutschland einen Waffenschein aus?

Ein Waffenschein wird durch die zuständige Waffenbehörde nach entsprechendem Antrag ausgestellt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.

Welch Kosten fallen beim Waffenschein an?

Je nachdem, welcher Waffenschein angestrebt wird, ist mit unterschiedlichen Kosten zu rechnen. Eine Übersicht zu den durchschnittlichen Beträgen finden Sie hier.

Einen Waffenschein zu machen, ist bei bestimmten Waffenarten gesetzlich vorgeschrieben.
Einen Waffenschein zu machen, ist bei bestimmten Waffenarten gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist ein Waffenschein?

Einen Waffenschein zu machen, kann sich in Deutschland recht kompliziert gestalten, da hier zwischen einem großen und einem kleinen Waffenschein unterschieden wird.

Für ersteren sind die gesetzlichen Voraussetzungen streng geregelt, was es für Privatperson fast unmöglich macht, einen großen Waffenschein zu machen. Die Regelungen zum kleinen Waffenschein sehen weniger strikt aus. Doch was ist ein Waffenschein dann eigentlich und wo kann ich bzw. man einen Waffenschein machen? Und wie macht man einen Waffenschein dann? Diese Fragen beantworten wir in den nachfolgenden Abschnitten

Grundsätzlich stellt ein Waffenschein eine waffenrechtliche Erlaubnis dar, bestimmte Schusswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Das heißt, diese Waffen dürfen schuss- und zugriffsbereit mitgeführt werden. Dies gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Waffenschein. Für andere Arten von Waffen ist eine solche Erlaubnis nicht möglich, da diese entweder gänzlich verboten sind bzw. nicht geführt oder frei getragen werden dürfen.

Ein Waffenschein kann eigentlich auch nicht gemacht werden. Er ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Das gilt für den großen und den kleinen Waffenschein. Lediglich die Voraussetzungen, die bei der Beantragung erfüllt sein müssen, unterscheiden sich.

Den kleinen Waffenschein zu machen, ist nicht notwendig. Hier reicht ein Antrag.
Den kleinen Waffenschein zu machen, ist nicht notwendig. Hier reicht ein Antrag.

So muss beim großen Waffenschein jedoch eine Waffensachkunde­prüfung abgelegt. Das hat sich umgangssprachlich als „Waffenschein machen“ etabliert. Beim kleinen Waffenschein hingegen ist das nicht notwendig. Daher kann man diesen nur beantragen und nicht machen.

Im Waffengesetz ist dann festgelegt, für welche Schusswaffen ein Waffenschein zu machen ist. Dies ist sowohl für erlaubnisfreie Waffen (kleiner Schein) als auch für erlaubnispflichtige Schusswaffen (großer Schein) definiert.

Achtung: Ein Waffenschein ist keine Waffenbesitzkarte. Er erlaubt also nicht den Besitz einer Waffe, sondern nur eine bereits vorhandene Waffen, die besessen werden darf zu führen

Voraussetzungen: Wie macht man einen Waffenschein?

Wie kann man einen Waffenschein machen? Möchten Interessierte einen Waffenschein in Deutschland machen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen, hängt davon ab, welche Art von Waffenschein angestrebt wird. Wichtig ist diese Unterteilung dann, wenn es darum geht, welche Waffen geführt werden dürfen.

Waffenschein machen:    Er stellt die Erlaubnis zum Führen bestimmter Waffen dar.
Waffenschein machen: Er stellt die Erlaubnis zum Führen bestimmter Waffen dar.

Sollen beispielsweise sogenannten SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen) geführt werden, muss ein kleiner Waffenschein vorliegen. Bei diesen Waffen handelt es sich um erlaubnisfreie Waffen, die ab 18 Jahren ohne eine Waffenbesitzkarte erworben werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG).

Für den Antrag sind die persönliche Eignung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und je nach regionalen Regelungen auch ein einwandfreies Führungszeugnis nachzuweisen.

Ein kleiner Waffenschein berechtigt dazu, diese erlaubnisfreien Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Der Schein sowie Ausweispapiere sind immer mitzuführen. Eine Missachtung kann Geldbußen von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben. Den Waffenschein zu machen, also eine Prüfung abzulegen, ist hier also nicht vorgeschrieben.

Anders sieht das aus, wenn es um einen großen Waffenschein geht. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung, erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Zu diesen Waffen gehören Schusswaffen, Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und CO²-Waffen. Wenn Antragsteller diesen Waffenschein machen, ist Ihnen das Führen der schuss- und zugriffsbereiten Waffe in der Öffentlichkeit erlaubt.

Die Voraussetzungen für einen großen Waffenschein sind daher auch wesentlich strenger definiert. Daher ist es für Privatpersonen meist nur in Ausnahmefällen möglich ist, einen großen Waffenschein zu machen.

Folgende Voraussetzungen müssen für einen großen Waffenschein erfüllt sein:

  • Volljährigkeit
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • keine Eintragungen beim Verfassungsschutz
  • Nachweis der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
  • persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
  • Waffensachkundekurs
  • Nachweis eines Bedürfnisses für erlaubnispflichtige Waffen
  • private Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million Euro

Liegt kein Bedürfnis vor, wird ein Antrag in der Regel abgelehnt. Antragsteller müssen nachweisen, dass eine Bedrohungslage besteht, die das Führen einer Schusswaffe erfordert.

Waffenschein in Deutschland: Polizisten machen diesen während der Ausbildung.
Waffenschein in Deutschland: Polizisten machen diesen während der Ausbildung.

Hierzu muss auch belegt werden, dass diese Situation durch das Ändern einer Verhaltensweise oder andere sicherheitstechnische Maßnahmen nicht verhindert oder abgeschwächt werden kann. In den meisten Fällen ist es kaum möglich, einen solchen Nachweis zu erbringen.

Mitarbeiter von bestimmten Sicherheitsunternehmen können einen großen Waffenschein machen, wenn durch die Aufträge bzw. das Arbeitsumfeld ein waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Polizisten, Soldaten und Zollbeamte besitzen durch ihren Dienstausweis bereits einen großen Waffenschein, dürfen diese Erlaubnis jedoch nur im Dienst anwenden. Wollen sie Waffen privat in der Öffentlichkeit führen, sind sie an die gleichen waffenrechtlichen Voraussetzungen gebunden, wie alle anderen Antragsteller auch.

Mit einem Waffensachkundekurs einen großen Waffenschein machen

Die Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang sowie das Bestehen der anschließenden Prüfung eine der notwendigen Voraussetzungen um einen großen Waffenschein machen zu können. Doch was beinhaltet der Kurs eigentlich?

Wie den Waffenschein machen? Beim großen Schein ist ein Lehrgang vorgeschrieben.
Wie den Waffenschein machen? Beim großen Schein ist ein Lehrgang vorgeschrieben.

Je nachdem, aus welchem Grund Antragsteller den Waffenschein erwerben wollen, gestaltet sich der Inhalt des Lehrgangs. Für Mitarbeiter von Sicherheits- und Geldtransportfirmen liegt der Schwerpunkt zum Beispiel beim praxisbezogenen Wissen. Hier sind das Führen und der richtige Umgang mit Schusswaffen in der Öffentlichkeit besonders wichtig.

Teilnehmer an einem solchen Lehrgang müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift gut beherrschen. Denn sie müssen Gesetze verstehen sowie auslegen können. In der Regel dauert ein Kurs fünf Tage und ist auf jeweils acht Stunden pro Tag ausgelegt. Allerdings kann sich das je nach Ausrichter unterscheiden.

Staatliche Institutionen und auch anerkannte private Waffenschulen sowie Sicherheitsdienstleister bieten Waffensachkundelehrgänge an. Die Teilnahme ist in der Regel schriftlich anzumelden. Interessierte sollten sich im Vorfeld über die richtige Vorgehensweise sowie über die Zahlungsmodalitäten beim Anbieter informieren.

Meist sind die Kurse ähnlich aufgebaut, da sie dem Gesetz nach die gleichen Grundlagen vermitteln müssen. Zu den Grundthemen gehören die rechtlichen Grundlagen der Waffensachkunde, eine Aufklärung über waffenrechtliche und technische Begriffe. Verbotene Gegenstände werden üblicherweise ebenso behandelt wie die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition.

Darüber hinaus werden auch folgenden Themen behandelt:

  • die wichtigsten Bestandteile einer Schusswaffe, Arten von Waffen
  • Munition, Geschosse, Kaliber
  • Grundlagen der Ballistik, Berechnung der Flugbahn, Gefahrenbereiche
  • Definition von persönlicher Eignung, waffenrechtlicher Zuverlässigkeit, Bedürfnis
  • Erwerb und Besitz vom Schusswaffen sowie Munition
  • Waffenbesitzkarten, Anzeigepflicht nach Erwerb, korrekte Aufbewahrung
  • Definition von Führen, Schießen, Notwehr, Notstand
  • Übungen zum praktischen Schießen, zur sicheren Handhabung

Sachkundeprüfung als Kursabschluss

Waffenschein in Deutschland: Machen Sie den Sachkundekurs, muss auch eine Prüfung erfolgen.
Waffenschein in Deutschland: Machen Sie den Sachkundekurs, muss auch eine Prüfung erfolgen.

Durch den Sachkundelehrgang soll sichergestellt werden, dass Antragsteller, die einen Waffenschein machen möchten, das notwendige Wissen zum verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen und Munition erhalten und auch entsprechend nachweisen können.

Daher ist dieser mit einer Prüfung abzuschließen, die vor einem Prüfungsausschuss stattfindet. Dies kann unter anderem auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) geschehen. Darüber hinaus ist es gemäß § 7 WaffG auch möglich, die Prüfung bei der Polizeibehörde am Wohnort oder bei einem anerkannten Bildungsträger abzulegen.

Im Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind in § 3 die gesetzlichen Vorgaben geregelt, unter denen eine Sachkundeprüfung erfolgen darf. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfungsfragen für den theoretischen Teil entstammen dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes. Nach Bestehen der notwendigen staatlichen Prüfung wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt, welches mit dem Antrag einzureichen ist.

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese in bestimmten Abständen erneut absolviert werden. Wann dies möglich ist, legt die Prüfungskommission fest. Teilnehmer können diese Angaben beim zuständigen Prüfungsinstitut erfragen.

Antrag über die Waffenbehörde

Sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, können Antragsteller den Waffenschein machen. Je nach Bundesland könne unterschiedliche Dienststellen als Waffenbehörde fungieren und zuständig sein. In der Regel sind dies jedoch die Landratsämter, Ordnungsämter oder auch bestimmte Polizeidienststellen.

Bei einer Alkoholsucht dürfen Sie einen Waffenschein nicht machen bzw. beantragen.
Bei einer Alkoholsucht dürfen Sie einen Waffenschein nicht machen bzw. beantragen.

Diese überprüfen den Antrag und ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Liegen Zweifel vor, kann die zuständige Behörde eine psychologisches Gutachten verlangen oder den Antrag ablehnen. Dies gilt sowohl für den kleinen als auch den großen Waffenschein. Neben der geistigen Eignung wird auch die körperliche überprüft. So darf weder eine Alkohol- noch eine Drogenabhängigkeit bestehen.

Für den Antrag bei der Waffenbehörde sind Ausweisunterlagen und beim großen Waffenschein auch die Waffenbesitzkarte mitzubringen. Müssen Arbeitnehmer den großen Waffenschein beruflich machen, sind die Genehmigung beziehungsweise ein Auftragsnachweis vom Arbeitgeber vorzulegen.

Wird dem Antrag stattgegeben, gilt ein kleiner Waffenschein unbegrenzt lang. Der große Waffenschein ist maximal drei Jahre gültig. Nach Ablauf des Zeitraums ist eine Verlängerung zu beantragen. Hier erfolgt eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung. Allerdings ist es nicht notwendig, den Waffenschein erneut zu machen, der Antrag auf Verlängerung reicht in der Regel aus. Wie beim Erstantrag ist auch die Verlängerung bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

Minderjährige Personen, die einen Waffenschein beruflich machen müssen und sich in der Ausbildung befinden, sollten zuvor mit dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden abklären, ob eine Ausnahmeregelung möglich ist. Ansonsten ist es nicht möglichen einen Waffenschein zu machen. In Einzelfällen kann auch eine Teilnahme an einem Sachkundelehrgang begonnen werden, wenn die Prüfung nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt. Auch dies sollte vorher mit dem Veranstalter und der Behörde besprochen werden.

Kosten für einen Waffenschein

Einen Waffenschein zu machen, geht mit Kosten einher.
Einen Waffenschein zu machen, geht mit Kosten einher.

Es ist natürlich nicht kostenlos, wenn Sie einen Waffenschein machen. Aber wie teuer wird es dann? Nicht nur die Gebühren für die Ausstellung der Erlaubnis sind zu beachten, sondern bei einem großen Waffenschein auch Kosten für die Teilnahme am Sachkundelehrgang.

Zunächst sollten Antragsteller darauf achten, ob sie meist ein Führungszeugnis benötigen. In der Regel liegen die Kosten für eine Ausstellung bei 13 Euro. Soll ein europäisches Führungszeugnis vorliegen, ist mit 17 Euro zu rechnen.

Die eigentlichen Ausgaben, wenn Sie einen Waffenschein machen wollen, unter­scheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für einen kleinen Waffenschein liegen die Ausgaben derzeit zwischen 50 und 100 Euro.

Für einen großen Waffenschein werden derzeit etwa rund 200 Euro veranschlagt. Allerdings sind hier auch die Kosten für den Sachkundelehrgang sowie für die notwendige Prüfung mit einzuberechnen. Diese liegen in der Regel zwischen 200 und 400 Euro. Ist noch keine private Haftpflichtversicherung vorhanden, ist diese, wenn Antragsteller einen großen Waffenschein erwerben wollen, noch abzuschließen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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