Waffenverbot: In Deutschland nur für bestimmte Waffen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 2. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Waffenverbot kann in Deutschland in zwei unterschiedlichen Varianten auftreten

Ein generelles Verbot von Waffen gibt es nicht

Ein generelles Waffenverbot ist in Deutschland nicht vorhanden.
Ein generelles Waffenverbot ist in Deutschland nicht vorhanden.

Das Thema Waffenverbot spielt in der Regel im Alltag meist nur dann eine Rolle, wenn es zu Straftaten oder ähnlichen Vorfällen mit Waffen gekommen ist. Meist weiß auch niemand so richtig, was ein solches Verbot beinhalten soll und ob es eine rechtliche Grundlage für ein solches gibt.

In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) den Umgang mit Waffen. Hierzu gehören neben dem Erwerb, Besitz und Führen von Waffen auch die Voraussetzungen, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten sowie die Definition von Waffen bzw. verbotenen Waffen. Ein Waffenverbot wird allerdings im Gesetzestext nur in einem bestimmten Zusammenhang erwähnt.

Was das WaffG zum Waffenverbot sagt, was dieses umfasst und welche weiteren Möglichkeiten es geben könnte, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Waffenverbot

Gibt es in Deutschland ein generelles Waffenverbot?

Nein, das Waffengesetz benennt allerdings verschiedene Arten von Waffen, deren Erwerb und Besitz untersagt sind.

Wo ist definiert, welche Gegenstände als verbotene Waffen gelten?

In der Anlage 2 zum WaffG ist bestimmt, bei welchen Waffen der Erwerb und Besitz grundsätzlich verboten sind. Hier handelt es sich dann um ein Waffenverbot.

Gibt es ein individuelles Waffenverbot?

Weisen Personen nicht die notwendige waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder Eignung auf, kann ihnen eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein verweigert werden. Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen ist dann untersagt. Ein Verbot zum Erwerb kann auch für erlaubnisfreie Waffen ausgesprochen werden. Mehr dazu finden Sie hier.


Was bedeutet Waffenverbot in Deutschland?

Ein Waffenverbot kann in Deutschland in zwei unterschiedlichen Varianten auftreten. Zu einem gibt es das individuelle Verbot, das gemäß §§ 5, 6 und 41 WaffG gegen eine einzelne Person verhängt wird. Zum anderen sind in Anlage 2 WaffG Waffen definiert, deren Erwerb und Besitz in Deutschland grundsätzlich verboten sind. Für diese Waffen gilt dann ein Waffenverbot.

Drogen? Alkohol? Fehlt die Eignung, kann ein individuelles Waffenverbot in Deutschland verhängt werden.
Drogen? Alkohol? Fehlt die Eignung, kann ein individuelles Waffenverbot in Deutschland verhängt werden.

Des Weiteren sind in dieser Anlage auch alle waffenrechtlichen Bestimmungen festgehalten, die einen Erwerb beziehungsweise den Besitz oder das Führen von Waffen betreffen.

Ein generelles, allumfassendes Verbot gibt es in Deutschland allerdings nicht. Liegen die im Gesetz bestimmten Voraussetzungen vor, ist es berechtigten Personen gestattet, erlaubnispflichtige Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu nutzen oder auch zu führen. Darüber hinaus können Volljährige erlaubnisfreie Waffen erwerben.

Zusätzlich informieren die zuständigen Waffenbehörden sowie das BKA regelmäßig über Entscheidungen zu verbotenen Waffen und Gegenständen, die als Waffen einzustufen sind.

Individuelles Waffenverbot: Was das bedeutet

Wie bereits erwähnt, nennt das Waffengesetz das Thema Waffenverbot nur im Zusammenhang mit einem individuellen Verbot. Das Verbot kann sowohl erlaubnispflichtige als auch erlaubnisfreie Waffen betreffen.

In den Paragraphen 5 und 6 WaffG finden sich die Voraussetzungen, die für einen Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen vorliegen müssen. Sind die dort definierte Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung nicht vorhanden, werden die waffenrechtlichen Genehmigungen, wie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein nicht erteilt. Es besteht als ein Verbot mit erlaubnispflichtigen Waffen umzugehen.

Wichtig ist hier auch § 41 WaffG:

(2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist[…]


Bezügliches eines Verbotes erlaubnisfreier Waffen ist Folgendes festgehalten:

(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,
1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist […]

Im Gesetz gibt es für ein Waffenverbot keine Verjährung.
Im Gesetz gibt es für ein Waffenverbot keine Verjährung.

Ist gemäß WaffG eine Person also nicht geeignet, verantwortungsbewusst mit einer Waffe umzugehen, kann die zuständige Behörde ein Waffenverbot in Bezug auf den Erwerb und Besitz erlassen. Wie lang ein individuelles Verbot gilt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Können Betroffene eine Eignung nachweisen, ist eine Aufhebung des Verbotes möglich. Für ein Waffenverbot ist eine Verjährung im eigentlichen Sinne nicht vorgesehen. Wurde das Verbot aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffenrecht verhängt, kann nur dieser verjähren.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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