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Wann Sie um den „Lappen“ bangen müssen
Auch aufmerksame Autofahrer erlauben sich Fehltritte im Straßenverkehr. Da mal ein paar km/h zu viel, dort mal falsch geparkt – solche eher kleinen Patzer kommen vor. Wer sich jedoch als unbelehrbar im Verkehr erweist oder sogar eine Straftat begeht, dem kann auch schnell die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Ab wann ist der Führerschein also sicher weg? Im Nachfolgenden finden Sie die eine Zusammenfassung, aufgeteilt nach Punkten, gefahrener Geschwindigkeit und Alkohol hinterm Steuer.
FAQ: Wann ist der Führerschein weg?
Haben Sie insgesamt acht Punkte im Fahreignungsregister (FAER) angesammelt, müssen Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden.
Überschreiten Sie die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, kommt zumindest ein Fahrverbot auf Sie zu. Spätestens ab 1,6 Promille droht Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h mit einem Fahrverbot rechnen, außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies normalerweise ab 41 km/h zu schnell der Fall.
Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg?
Grundlegend gilt: Wer sich den achten Punkt in Flensburg einhandelt, dem wird im Regelfall umgehend die Fahrerlaubnis entzogen – gesetzt dem Fall, der Fahrer befindet sich nicht mehr in seiner Probezeit. Denn in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb werden Fehltritte im Verkehr noch in A- und B-Verstöße eingeteilt. Beim dritten A-Verstoß wird umgehend der Führerschein einkassiert, unabhängig von den vorherigen Punkten.
Wann der Führerschein wegen Punkten weg ist, hängt auch davon ab, wie viele davon auf einmal vergeben werden. Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen
- Ordnungswidrigkeiten: ein Punkt
- Grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftaten: zwei Punkte
- Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis: drei Punkte
Letztere Gruppe wird in diesem Zusammenhang wichtig: Begeht ein Fahrer eine Straftat im Verkehr, für welche es drei Punkte auf einmal gibt, dann ist auch die Fahrerlaubnis dahin. Hierzu zählt etwa Nötigung oder fahrlässige Körperverletzung.
Ab wie viel km/h ist der Führerschein weg?
Bei wie viel km/h der Führerschein vorläufig/dauerhaft weg ist, hängt zunächst mal davon ab, wo sich der Fahrer bei der Geschwindigkeitsübertretung befand.
Wann der Führerschein für Bleifüße weg ist – also dauerhaft – hängt weiterhin von den genauen Umständen ab: Es müsste schon eine horrend hohe Geschwindigkeit gefahren werden, damit dies eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt.
Kann aufgrund des Hergangs vermutet werden, dass die Geschwindigkeitsübertretung mit Vorsatz und/oder fahrlässig erfolgte, dann kann dem Delinquenten eine mangelnde Kompetenz zum Führen von Fahrzeugen unterstellt werden. Auch dies würde einen Fahrerlaubnisentzug rechtfertigen.
Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?
Wann der Führerschein wegen Alkohol hinterm Steuer weg ist, ist ebenso wie die Geschwindigkeitsüberschreitung von den Begleitumständen abhängig. Kamen Dinge oder gar Personen zu Schaden, dann kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch schon bei weniger als 1,6 Promille veranlasst werden. Zudem erfolgt dann auch meist die Auflage zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung; eine neue Fahrerlaubnis kann erst dann beantragt werden, wenn ein positives MPU-Ergebnis vorliegt.
Wer unter dem Einfluss illegaler Drogen beim Autofahren steht, der kann sich der Entziehung der Fahrerlaubnis im Regelfall sicher sein. Die genaue Dosis ist dabei oft nicht relevant. Außerdem gilt: Auch wer wiederholt gegen bestimmte Vorschriften verstößt, kann ein Fahrverbot erteilt bekommen – dies wird als „beharrliche Pflichtverletzung“ bezeichnet.