Körperverletzungen können in verschiedenen Stärken beurteilt werden. Es wird unterschieden zwischen fahrlässiger Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, sowie leichter- und schwerer Körperverletzung. Eine Körperverletzung begeht laut Strafgesetzbuch (StGB) „[wer] eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“.
In diesem Ratgeber soll es um schwere Körperverletzung (oft abgekürzt als „schwere KV“) gehen. Fragen wie „Was ist schwere Körperverletzung?“ und „Wann verjährt schwere Körperverletzung?“ sollen beantwortet werden. Außerdem wird der Unterschied zwischen Körperverletzung und schwerer Körperverletzung geklärt und es wird erläutert, welche Strafe auf versuchte schwere Körperverletzung steht.
Inhaltsverzeichnis
Schwere Körperverletzung – Die Definition
Wer einem anderen Menschen körperlichen Schaden zufügt, der begeht eine Körperverletzung. Um zu beurteilen um welche Art der Körperverletzung es sich handelt, gibt es bestimmte Kriterien für die einzelnen Tatbestände. Anhand derer kann die Schwere des Delikts bestimmt werden. Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert schwere Körperverletzung in § 226 folgendermaßen:
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
- das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
- ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
- in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Die einzelnen Folgeschäden sollen nun genauer betrachtet werden:
- Der Verlust bestimmter Fähigkeiten: Ein Verlust tritt dann ein, wenn der Ausfall für einen längeren Zeitraum besteht und dessen Ende nicht absehbar ist. So kann auch eine Verletzung der Augen, die zum Tragen einer Brille führt in diese Kategorie fallen. Hier kann die Beeinträchtigung zwar durch ein Hilfsmittel ausgeglichen werden, die Schädigung des Auges besteht allerdings trotzdem.
- Der Verlust eines wichtigen Glieds: Als Glied wird ein Körperteil bezeichnet, der eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus hat. Der Körperteil muss außerdem durch Gelenke mit dem Rumpf verbunden sein. Als „verloren“ gilt das Glied, wenn es vollständig vom Körper abgetrennt wurde. Das kann auch durch eine medizinisch indizierte Amputation erfolgen. „Wichtig“ ist das Körperteil, wenn dessen Verlust eine erhebliche Beeinträchtigung nach sich zieht.
- Entstellung, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung: Entstellt ist jemand, wenn dessen äußeres Erscheinungsbild durch eine körperliche Verunstaltung wesentlich beeinträchtigt ist. „Dauernd“ ist eine Entstellung, wenn sie für eine unbestimmte Zeit auftritt. Diese Zeit kann auch die Wartezeit auf eine eventuelle Schönheits-OP zur Ausbesserung der Entstellung sein.Siechtum ist ein chronischer Krankheitszustand, der das Allgemeinbefinden beeinträchtigt und die Hinfälligkeit zur Folge hat. Eine Lähmung ist eine gravierende Bewegungsunfähigkeit eines Körperteils. Eine Lähmung kann vorübergehend auftreten. Allerdings sind einige Arten der Lähmung irreversibel.
Das Strafmaß für schwere Körperverletzung
Schwere Körperverletzung steht unter Strafe. Die Strafe für schwere Körperverletzung hängt von der Schwere der Tat und den daraus resultierenden Folgen für das Opfer ab. Generell ist für schwere Körperverletzung ein Strafmaß von einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren auszugehen.
Wird eine Folgeschädigung absichtlich durch die schwere Körperverletzung verursacht, darf die Strafe nicht unter drei Jahren liegen. Die Strafe bei schwerer Körperverletzung in einem minder schweren Fall beträgt sechs Monate bis zu fünf Jahren, wenn die Tat den Verlust bestimmter Fähigkeiten zur Folge hatte.
Das Jugendgerichtsgesetz definiert in § 1, wer überhaupt ein Jugendlicher ist und nach Jugendstrafrecht bestraft werden kann:
Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
Fällt ein Täter in diese Kriterien, wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Da eine Resozialisierung angestrebt wird, fallen die Strafen deutlich geringer aus als bei einer Verurteilung für schwere Körperverletzung nach StGB.
Schwere Körperverletzung – Ein Schema um diesen Tatbestand zu ermitteln
Um ein Delikt einzuordnen und eine Anklage formulieren zu können, existieren verschiedene Schemata, mit deren Hilfe ein Delikt eingeordnet werden kann. Es gilt immer bestimmte Voraussetzungen zu prüfen. Im Fall der schweren Körperverletzung sind das:
- Der Tatbestand: Zunächst muss geprüft werden, ob es sich bei dem Delikt tatsächlich um eine körperliche Misshandlung oder Schädigung der Gesundheit eines anderen Menschen, also um eine Körperverletzung handelt. Wird dieser Tatbestand bejaht, erfolgt im nächsten Schritt die Qualifikation der Tat.
- Die Folge der Tat: Hier wird überprüft, ob ein Folgeschaden durch die Körperverletzung entstanden ist. Folgeschäden sind, wie oben beschrieben, Entstellung, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, der Verlust eines Gliedes und der Verlust bestimmter Fähigkeiten. Tritt eine dieser Folgen ein, kann von einer schweren Körperverletzung ausgegangen werden.
- Die Kausalität zwischen Tat und Folge: Ein unmittelbarer Zusammenhangzwischen der Körperverletzung und des Folgeschadens muss bestehen.
- Die Rechtswidrigkeit: An dieser Stelle wird geprüft, welche Rechtsgüter verletztwurden bzw. welche Paragraphen bei einer Anklage zum Einsatz kommen.
- Die Schuld bzw. die Schuldfähigkeit: Um die Schuldfähigkeit eines Täters zu ermitteln, ist mitunter ein psychologisches Gutachten vonnöten. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit kann durch eine psychische Erkrankung bestehen. Auch Alkohol kann eine eingeschränkte Schuldfähigkeit rechtfertigen. Schuldunfähig sind Menschen, die eine schwerwiegende geistige Störung haben.
Können diese Punkte eindeutig geklärt und nachgewiesen werden, kommt es zu einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung. Der Fall wird vor einem Gericht verhandelt, das Urteil fällt der Richter.
Schwere Körperverletzung: Verjährung und Fristen
Eine Verjährung bedeutet, dass ein Täter für eine bestimmte Tat, nach einem bestimmten Zeitpunkt, nicht mehr rechtlich belangt werden kann. Mord verjährt in Deutschland allerdings nie. Schwere Körperverletzung hingegen schon. Die Verjährung für schwere Körperverletzung tritt zehn Jahre nach der Beendigung der Tat in Kraft.
Allerdings kann die Frist unterbrochen werden. Wird eine Anzeige für schwere Körperverletzung erstattet und der Verdächtige vernommen, findet dadurch schon eine Unterbrechung der Frist statt. Generell muss keine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung Folgen, sie ist nicht zwingend erforderlich.
Schwere Körperverletzung – Schmerzensgeld vom Täter?
Ein Schmerzensgeld ist für schwere Körperverletzung im Strafrecht nicht vorgesehen. Allerdings ist laut § 823 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) schadensersatzpflichtig, „[wer] vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“.
Dieser Tatbestand ist bei einer schweren Körperverletzung gegeben. Das Schmerzensgeld kann vom Geschädigten zivilrechtlich eingeklagt werden. Das Ziel von Schmerzensgeld ist es einen Ausgleich und eine Genugtuung für die verübte Tat zu schaffen. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei einer Körperverletzung mit Folgeschäden können das zum Beispiel die Kosten für die ärztliche Behandlung sein.
Über die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich keine genaue Angabe machen. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Allerdings sind Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe, wie etwa in den USA, nicht realistisch. Der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes liegen folgende Kriterien zugrunde:
- Schmerzintensität: Die Schmerzintensität hängt immer ein Stück weit davon ab, wie die betreffende Person Schmerz empfindet. Manche Menschen haben eine höhere Schmerztoleranz als andere. Zu überprüfen ist auch, ob die Schmerzen zu einer (vorübergehenden) Arbeitsunfähigkeit führen können.
- Eingriffsintensität: Mit der Eingriffsintensität wird überprüft, welche medizinischen Eingriffe infolge der Körperverletzung nötig wurden. Wird beispielsweise eine Operation nötig, so erhöht sich der Anspruch auf Schmerzensgeld.
- Folgeschäden: Dieses Kriterium ist bei der schweren Körperverletzung am wichtigsten. Dabei ist zu prüfen, wie schwerwiegend die Folgeschäden sind und in welchem Maße der Geschädigte dadurch beeinträchtigt wird. Ist beispielsweise das Opfer durch die schwere Körperverletzung gelähmt und voraussichtlich für den Rest seines Lebens auf einen Rollstuhl angewiesen, so ergibt sich daraus ein Anspruch auf ein hohes Schmerzensgeld, welches im fünfstelligen Bereich liegen kann.
Fahrlässige schwere Körperverletzung
Wer eine Tat fahrlässig begeht, handelt nicht mit Vorsatz. Fahrlässigkeit ist also das Gegenteil von Vorsatz. Eine Fahrlässigkeitstat ist eine ungewollte Verwirklichung eines Tatbestandes, die aus einer Pflichtverletzung resultiert. Des Weiteren muss es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der Schädigung geben. Ein Beispiel soll diesen Zusammenhang verdeutlichen:
Sie fahren in einer 30er-Zone und überschreiten die Geschwindigkeit. Ihnen läuft ein Kind vors Auto und durch die überhöhte Geschwindigkeit können Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen und fahren das Kind an. Dadurch wird das Kind schwer verletzt.
In diesem Fall ist eine Fahrlässigkeit klar erkennbar, da Sie das Kind nicht vorsätzlichumgefahren haben. Durch Ihre Pflichtverletzung (Geschwindigkeitsüberschreitung) haben Sie das Kind angefahren. Die Ereignisse stehen somit im direkten Zusammenhang. Damit eine Fahrlässigkeit bestraft werden kann, muss auch die Vorhersehbarkeit und die Vermeidbarkeit der Tat geprüft werden.
Auf das Urteil hat eine Fahrlässigkeit bei der schweren Körperverletzung keine Auswirkungen. Sie kann nicht als mildernder Umstand geltend gemacht werden, da die Schwere der Schädigung des Opfers überwiegt. Das Strafmaß bei schwerer Körperverletzung bleibt also von einer Fahrlässigkeit unberührt.
Schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Eine „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ gibt es laut StGB nicht. § 227 definiert den Tatbestand Körperverletzung mit Todesfolge:
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Tritt also nach einer Körperverletzung der Tod des Opfers ein, so ist die Art der Körperverletzung nicht mehr ausschlaggebend. Es handelt sich dann um das Delikt Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB. Eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren oder mehr ist vorgesehen.
Schwere gefährliche Körperverletzung
Eine schwere gefährliche Körperverletzung kann es laut deutschem Recht nicht geben. Beide Definitionen der Körperverletzungsdelikte sind verschieden. Der Fokus wird dabei nicht auf die Handlung selbst gelegt, sondern auf das Resultat (die Folgen für das Opfer).
Hier stellt sich also die Frage „ab wann ist es schwere Körperverletzung?“. Wie eingangs erwähnt, müssen für den Tatbestand der schweren Körperverletzung immer Folgeschäden beim Opfer auftreten.
Bei einer gefährlichen Körperverletzung kommt es hingegen auf eine besonders gefährliche Begehungsweise der Tat an. Eine gefährliche Körperverletzung kann:
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
erfolgen.
Durch diese Kriterien lassen sich beide Delikte gut voneinander unterscheiden. Generell kann immer nur einer der beiden Tatbestände gegeben sein. Eine Tateinheit gibt es in diesem Fall nicht.
Versuchte schwere Körperverletzung – das Strafmaß reduziert sich
Versuchte schwere Körperverletzung wird im Strafmaß milder beurteilt als eine tatsächlich erfolgte schwere Körperverletzung. Doch wann beginnt ein Versuch bzw. wie kann man den Versuch einer Straftat nachweisen?
Ein Versuch ist dadurch gekennzeichnet, dass der Erfolg (in diesem Fall eine schwere Körperverletzung) ausbleibt. Wenn zum Beispiel der Täter dem Opfer mit einer Axt die Hand abhacken möchte, aber daneben schlägt, so kann das als versuchte schwere Körperverletzung ausgelegt werden. In diesem Fall ist die Beweislage eindeutig und der Versuch kann bei der Polizei angezeigt werden.
Rechtfertigungsgründe
Eine Körperverletzung kann unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein. So kann es zum Beispiel bei einer Festnahme zu leichten Verletzungen des Täters kommen, wenn dieser sich zur Wehr setzt. Diese „leichte Körperverletzung“ seitens der Beamten bleibt natürlich straffrei.
Auch eine schwere Körperverletzung kann straffrei bleiben, wenn bestimmte Kriterienerfüllt sind:
- Die Einwilligung: Laut § 228 StGb ist die Einwilligung folgendermaßen definiert:
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Wobei „gute Sitten“ nicht weiter definiert wird. Im Zweifelsfall muss ein Richter entscheiden, ob die schwere Körperverletzung gegen die „guten Sitten“ verstoßen hat oder nicht. Je nachdem bleibt der Angeklagte straffrei oder wird bestraft.
- Die Notwehr: Notwehr wird in § 32 StGB definiert:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Dabei muss allerdings genau geklärt werden, ob tatsächlich ein rechtwidriger Angriff erfolgt ist. Auch muss immer abgewogen werden, inwiefern die Tat, welche in Notwehr begangen wurde, wirklich nötig war. Erfolgt eine schwere Körperverletzung als Abwehr, so ist zu prüfen, ob es nicht andere, weniger gravierende Abwehrmöglichkeiten gab.