Werkstatt: Wenn das Kfz zur Reparatur muss

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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FAQ: Kfz-Werkstatt

Wann muss ein Auto in die Werkstatt?

Logischerweise muss ein Pkw in die Werkstatt, wenn Mängel vorliegen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen eine Inspektion vor. Beim Auto ist diese Hauptuntersuchung üblicherweise alle zwei Jahre erforderlich.

Welche Arten von Werkstätten gibt es?

Bei Problemen mit dem Kfz können Autofahrer entweder eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt aufsuchen. Wer selbst zum Schraubenschlüssel greifen möchte, kann zudem eine sogenannte Selbsthilfewerkstatt in Anspruch nehmen. Was es rechtlich bei der Wahl der Autowerkstatt zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Woran erkenne ich eine gute Werkstatt?

Gute Kfz-Werkstätten zeichnen sich zum einen durch qualifizierte Mitarbeiter und zum anderen durch ihren Umgang mit den Kunden aus. So sollten etwa der Kostenvoranschlag der Werkstatt realistisch sein und mögliche Faktoren für eine Kostensteigerung im Vorfeld offen kommuniziert werden. Auch bei Tuning gilt es Kundenwünsche und rechtliche Vorgaben miteinander in Einklang zu bringen.

Wann ist ein Besuch in der Autowerkstatt notwendig?

Wann sollten die Mitarbeiter einer Werkstatt mein Auto unter die Lupe nehmen?
Wann sollten die Mitarbeiter einer Werkstatt mein Auto unter die Lupe nehmen?

Die Nutzung von Kfz geht mit einer starken Beanspruchung der verschiedenen Bauteile einher. Der damit einhergehende Verschleiß kann zu Mängeln führen und sich somit negativ auf Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit auswirken. Daher sollten Sie, sobald Sie einen Schaden am Fahrzeug feststellen, eine Werkstatt aufsuchen und die Notwendigkeit einer Autoreparatur abklären.

Darüber hinaus geben die Fahrzeughersteller für die einzelnen Bauteile Wartungsintervalle an. Wann ein Kfz zum Service muss, variiert je nach Hersteller, Modell und Fahrleistung. Entsprechende Informationen können Sie dem Scheckheft entnehmen. Zudem weist bei neueren Fahrzeugen auch der Bordcomputer darauf hin, dass das Auto in Werkstatt muss.

Der Besuch einer Autowerkstatt ist allerdings nicht nur erforderlich, wenn das Kfz akut eine Reparatur oder Wartung benötigt. Denn der Gesetzgeber schreibt in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern vor. Die sogenannte Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich auch als TÜV bezeichnet – muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen, wobei Neuwagen erst nach 36 Monaten auf den Prüfstand kommen. Ziel der HU ist es, Mängel frühzeitig zu entdecken und nur noch verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Der Prüfer kontrolliert dabei unter anderem folgendes:

  • Auspuff
  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Fahrwerk
  • Kraftstoffanlage
  • Motor
  • Lenkung
  • Reifen
  • Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten

Stellt der Prüfer bei der HU Mängel fest, haben Sie vier Wochen Zeit, um diese in einer Kfz-Werkstatt beheben zu lassen. Denn erst wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie die neue Plakette. Lassen Sie die HU nicht rechtzeitig durchführen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Was laut Bußgeldkatalog droht, verrät die nachfolgende Tabelle:

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
329113Sie unter­ließen es, das Fahr­zeug zur fälligen Haupt­untersuchung anzu­melden. Der Termin war um mehr als 2 Monate bis 4 Monate über­schritten.15
329119... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate über­schritten.25
329610... um mehr als 8 Monate über­schritten.601

Auch Motorräder und Wohnmobile müssen zur Hauptuntersuchung. Für diese Kfz gibt es allerdings keine Vorteile für „Neuwagen“, sodass die Inspektion regulär alle 24 Monate erfolgt. Ab dem 7. Jahr müssen Wohnmobile sogar alle 12 Monate zum Prüftermin in die Kfz-Werkstatt.

Autoreparaturen: Welche Kfz-Werkstatt ist die richtige?

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kfz zur Reparatur muss?
An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kfz zur Reparatur muss?

Steht eine Reparatur oder ein Autoservice an, haben Fahrzeugbesitzer nicht selten die Qual der Wahl. Denn dafür können sie mit ihrem Auto unterschiedliche Werkstätten aufsuchen. Allgemein wird dabei wie folgt differenziert:

  • Vertragswerkstatt
  • freie Werkstatt
  • Selbsthilfewerkstatt

Vertragswerkstätten stehen in einer vertraglichen Geschäftsbeziehung zum jeweiligen Fahrzeughersteller. Sie sind dadurch für Reparaturen autorisiert und erhalten daher neben den Originalersatzteilen auch das notwendige Fachwissen. Bei Kaskoversicherung und Leasingverträgen gilt nicht selten die sogenannte Werkstattbindung, weshalb Sie dazu verpflichtet sind, eine entsprechende Vertragswerkstatt aufzusuchen. Diese Kfz-Werkstätten zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass Ersatzteile meist direkt verfügbar sind und sich die Mitarbeiter besser mit den jeweiligen Markenmodellen auskennen. Gleichzeitig sind Vertragswerkstätten in der Regel aber auch teurer.

In einer freien Werkstatt erfolgen die Reparaturen unabhängig von einer Markenbindung, sodass jeder Autobesitzer die Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen verfügen die Mitarbeiter daher aber auch über weniger spezifische Kenntnisse und haben ggf. Schwierigkeiten, an Ersatzteile zu gelangen. Allerdings ist eine freie Werkstatt häufig günstiger als die markengebundene Konkurrenz und durch die Vielzahl an Betrieben sind diese üblicherweise besser erreichbar.

Nicht zuletzt können Sie sich auch für eine Selbsthilfewerkstatt entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Werkstatt zum selber Schrauben. Gegen die Zahlung einer Gebühr können Sie dort die Werkzeuge, Hebebühnen und sonstigen Gerätschaften nutzen. Teilweise steht Ihnen dort ein Kfz-Techniker beratend zur Seite, für die Besorgung der Ersatzteile und den Einbau dieser sind Sie allerdings selbst verantwortlich. Suchen Sie eine solche Autowerkstatt auf, können Sie bei einfacheren Reparaturen durchaus Geld einsparen, allerdings haften Sie für mögliche Folgeschäden selbst.

Rechtliches zum Werkstattbesuch

Wie verbindlich ist der Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt?
Wie verbindlich ist der Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt?

Wer mit seinem Kfz eine Werkstatt aufsucht, muss dabei auch so manchen rechtlichen Aspekt beachten. So sollten Sie im Vorfeld einer Reparatur immer einen Kostenvoranschlag anfordern. Dieser beziffert die voraussichtlichen Ausgaben für Ersatzteile und die Stundensätze für die Arbeiten am Kfz. Dabei kann ein Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt entweder verbindlich oder unverbindlich sein. Beim verbindlichen Voranschlag sind die im Vorfeld kalkulierten Kosten für die Reparatur einzuhalten. War die Kostenübersicht hingegen unverbindlich, ist eine Überschreitung des veranschlagten Preises um bis zu 20 Prozent zulässig.

Bedenken Sie zudem, dass die Kfz-Werkstatt bereits für den Kostenvoranschlag Geld verlangt. In der Regel sollten Sie dafür 10 bis 15 Prozent des Reparaturkosten einplanen, wobei jeder Betrieb eigenen Preise definiert. Entschließen Sie sich dazu, die Reparatur oder den Service am Auto bei der entsprechenden Werkstatt durchführen zu lassen, entfallen üblicherweise die Kosten für den Voranschlag.

Ein wichtiger Aspekt beim Besuch in die Werkstatt ist die Garantie. Damit diese erhalten bleiben, verlangen viele Händler die Durchführung von Reparaturen in Markenwerkstätten. An diese Vorgabe müssen Sie sich halten, denn beauftragen Sie eine freie Werkstatt, kann zum Verlust möglicher Garantieansprüche führen. Dies gilt allerdings nur für Reparaturarbeiten, bei Wartungen sind Sie üblicherweise frei in der Werkstattwahl.

Darüber hinaus ist die Autowerkstatt dazu verpflichtet, Mängel wie besprochen zu beseitigen. Ist dies nicht der Fall oder sind neue Schäden aufgekommen, können Sie von Ihrem Recht auf Gewährleistung Gebrauch machen. So können Sie im Zuge der Nacherfüllung verlangen, dass der Mechaniker seiner Verpflichtung innerhalb einer festgelegten Frist nachträglich nachkommt. Dann muss die Werkstatt alle Kosten, die im Zuge der Nacherfüllung anfallen, tragen. Ist eine Reparatur innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht möglich bzw. erfolgreich, können Kunden im Zuge der Gewährleistung eine andere Werkstatt beauftragen, sich die entstandenen Kosten erstatten lassen oder vom Vertrag zurücktreten.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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