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Fahrtenschreiberkarten für Techniker
Seit dem 01. Mai 2006 müssen Fahrzeuge für den gewerblichen Gütertransport, die zum ersten Mal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erhalten, über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen. Damit diese Technik auf ordnungsgemäß funktioniert, sind regelmäßige Wartungen notwendig. Um zum Beispiel eine Kalibrierung durchzuführen, müssen die Angestellten in der Werkstatt über eine sogenannte Werkstattkarte verfügen.
Doch warum wird diese überhaupt benötigt? Wer kann eine solche Werkstattkarte beantragen? Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen? Ist regelmäßig eine Verlängerung notwendig? Und welche Kosten fallen für eine Werkstattkarte an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Werkstattkarte
Die Werkstattkarte ist notwendig, um den digitalen Tachographen einzubauen, zu kontrollieren und zu kalibrieren.
Welche Informationen die Werkstattkarte enthält, erfahren Sie hier.
Ebenso wie bei der Fahrerkarte setzen sich auch in diesem Fall die Kosten aus zwei Komponenten zusammen: den pauschalen Betrag des KBA und dem Verwaltungsanteil der Behörde. Dabei variieren die Kosten je nach Bundesland, liegen meist aber zwischen 30 und 50 Euro.
Wissenswertes zur Werkstattkarte
Der Gesetzgeber schreibt beim gewerblichen Gütertransport bestimmte Lenk- und Ruhezeiten vor. Um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, werden die Tätigkeiten des Fahrzeugführers aufgezeichnet. Möglich ist dies mithilfe von digitalem Tachograph und Fahrerkarte. Die Werkstattkarte wird hingegen benötigt, um die Kontrollgeräte einzubauen, zu prüfen und zu kalibrieren. Gleichzeitig ermöglich sie auch das Herunterladen der Daten im Zuge der Datensicherung.
Dabei ist die Werkstattkarte grundsätzlich das Eigentum des Arbeitgebers und darf nur von einer einzelnen, dort angestellten Fachkraft verwendet werden. Um einen Missbrauch zu verhindern, ist die Werkstattkarte mit einer PIN gesichert. Damit diese auch innerhalb der Werkstatt tatsächlich geheim bleibt, erfolgt der Versand der PIN an die Privatadresse des Technikers.
Bei der Werkstattkarte handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches über zahlreiche personenbezogene Daten verfügt. Daher ist diese vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen. Folgende Informationen sind auf der Werkstattkarte vermerkt:
- Name der Werkstatt
- Vollständiger Name der Fachkraft
- Gültigkeitsdauer
- Ausstellende Behörde
- Kartennummer
- Anschrift der Werkstatt
Darüber hinaus speichert die Karte auch Daten, die sich über einen Computer oder einen Fahrtenschreiber auslesen lassen. Dabei handelt es sich unter anderem um Informationen über die Werkstattkarte, den Inhaber der Karte sowie die gefahrenen Fahrzeuge. Ebenso werden Daten zum Beginn und dem Ende des Arbeitstages verzeichnet.
Wer kann eine Werkstattkarte beantragen?
Unternehmen, die eine Werkstattkarte benötigen, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Welche Institution dafür zuständig ist, variiert je nach Bundesland. So kann es sich bei der Ausgabestelle um die Fahrerlaubnisbehörde, die Gemeinden, den TÜV oder auch die DEKRA handeln.
Der Gesetzgeber schreibt für die Herausgabe einer Werkstattkarte verschiedene Anforderungen vor. So muss es sich um Werkstatt handeln, dessen Personal entsprechend ausgebildet und ermächtigt ist. Darüber hinaus wird überprüft, ob die beteiligten Personen über die fachliche Eignung verfügen. Die Vorgaben dafür ergeben sich insbesondere aus § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Verfügt eine Werkstatt nicht über qualifiziertes Personal oder kommen die zuständigen Behörden zur Einschätzung, dass der Betrieb nicht zuverlässig genug ist, besteht auch die Möglichkeit, dass diese die Ausstellung einer Werkstattkarte verweigert.
Um auch sicherzustellen, dass alle Antragsteller die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sind verschiedene Nachweise zu erbringen. Gemäß § 7 Abs. 2. Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind beim Antrag der Werkstattkarte folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vom Unternehmen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Anerkennung der Werkstatt gemäß § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vom Techniker:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung
- aktueller Beschäftigungsnachweis
- Schulungsnachweis nach § 57b Abs. 3 StVZO
- Vom Vertretungsberechtigten des Unternehmens:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung
Die Gültigkeit der Werkstattkarte ist auf ein Jahr beschränkt, allerdings besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Einen entsprechenden Folgeantrag können Sie frühestens einen Monat und bestenfalls 15 Tage vor dem Ablauf der Gültigkeit stellen. Möchten Sie Ihre Werkstattkarte verlängern, ist zusätzlich die bestehende Fahrtenschreiberkarte mit zubringen.
Kosten der Werkstattkarte
Die Ausstellung einer Werkstattkarte geht grundsätzlich mit Kosten einher. Diese sind von der jeweiligen Werkstatt zu tragen und bereits bei der Antragstellung zu entrichten. Dabei setzen sich die Ausgaben aus der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und einem Verwaltungsanteil zusammen.
Das KBA erhebt für alle Fahrtenschreiberkarten grundsätzlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 12 Euro. Wohingegen sich der Verwaltungsanteil aus den Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer ergibt. Aus diesem Grund hängt die Höhe der Gebühren für eine Werkstattkarte grundsätzlich von der zuständigen Behörde bzw. dem Bundesland ab. Die Kosten bewegen sich daher in der Regel zwischen 30 und 50 Euro.