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Wie viel Fahrer sich erlauben dürfen
Während beim Shoppen gerne mal Punkte für die Kundentreue vergeben werden, sind Flensburger Punkte für Autofahrer häufig ein Graus. Denn diese sind nicht nur Erinnerungen an frühere Delikte im Straßenverkehr; sammeln unvorsichtige Autofahrer zu viele Punkte an, dann ist die Fahrerlaubnis schnell dahin.
Vor allem Fahranfänger plagt deshalb oft die Frage: Wie viel Punkte darf man eigentlich haben, bevor es brenzlig wird? Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Fragen rund um das Punktekonto beantwortet.
FAQ: Wie viele Punkte darf man haben?
Seit der Punktereform im Jahr 2014 dürfen Sie maximal acht Punkte im Fahreignungsregister haben.
Konsequenzen haben Sie erst zu befürchten, sobald Sie vier Punkte in Flensburg angesammelt haben. In diesem Fall kommt es zu einer kostenpflichtigen Ermahnung.
Sobald sich acht Punkte auf Ihrem Konto tummeln, müssen Sie sich auf den Führerscheinentzug einstellen. Sie dürfen also höchstens sieben Punkte haben, wenn Sie dies vermeiden wollen.
Kurz & Knapp im Video: Wie viele Punkte darf man haben?
Allgemeine Informationen zum Flensburger Punktekonto
In der Stadt Flensburg steht das Kraftfahrtbundesamt, kurz KBA. Das KBA ist eine Bundesbehörde, denen verschiedene Aufgaben im Kfz-Bereich zukommen – neben offiziellen Typgenehmigungen zählt hierzu auch die Führung des sogenannten Fahreignungsregisters. Dies ist der offizielle Name des umgangssprachlichen Flensburger Punktekontos, in welchem zentral Informationen über Fahrer geleistet werden, die im Verkehr auffällig geworden sind.
Für die Frage „Wie viel Punkte darf man in Flensburg haben?“ ist weiterhin entscheidend, wann diese verhängt wurden – denn Punkte bleiben nicht ewig bestehen, sondern verjähren nach einer bestimmten Zeit:
- Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt belegt sind: zweieinhalb Jahre
- grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftaten mit zwei Punkten: fünf Jahre
- Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis: zehn Jahre
Hierzu sei noch angemerkt, dass Punkte trotz einer offiziellen Verjährung noch ein weiteres Jahr abgerufen werden können – durch die sogenannte Überliegefrist.
Dies hat folgende Bewandtnis: Angenommen, eine Person begeht einen Tag vor der Verjährung eines Punktes eine Ordnungswidrigkeit. Zum Tatzeitpunkt war dann also noch ein Punkt mehr auf dem Konto, als dies zum Zeitpunkt der behördlichen Bearbeitung der Fall ist. Die Überliegefrist dient genau hierzu: Sie ist also eine Art Abbild eines früheren Kontostandes. Denn die Sanktionen werden stets an den Umständen des Tattages ermessen.
Wenn Sie sich also fragen „Wie viel Punkte darf man haben?“, dann sollten Sie bedenken, dass Punkte aus zurückliegenden Vorfällen eventuell gar nicht mehr in Ihrem Fahreignungsregister verzeichnet sind. Haben Sie Punkte vor der Punktereform 2014 gesammelt, dann gelten für diese Punkte auch die alten Verjährungsfristen.
Wie viele Punkte habe ich überhaupt in Flensburg?
Leisten Sie sich im Straßenverkehr einen Fehltritt, der mit Punkten belegt ist, dann werden Sie im Regelfall durch einen Bußgeldbescheid über Ihre Sanktionen informiert. Dennoch ist es natürlich möglich, dass Betroffene nicht genau wissen, was auf Ihrem Flensburger Konto nun schon verbucht ist oder nicht oder ob diese ggf. schon verjährt sind.
Neben der Frage „Wie viel Punkte darf man haben?“ ist für viele erst einmal wichtig: „Wie viele Punkte in Flensburg habe ich überhaupt?“ Dies können Sie über eine Punkteabfrage in Erfahrung bringen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Punkteabfrage vor Ort: Wenn Sie sich in oder unweit von Flensburg befinden, dann können Sie direkt beim Info-Pavillion des KBA erfragen, wie viele Punkte auf Ihrem Flensburg-Konto verbucht sind. Bedenken Sie, dass Sie für den Antrag ein gültiges Ausweisdokument vorweisen müssen.
- Punkteabfrage per Post: Über einen genormten Antragsvordruck können Sie ebenfalls Ihren Punktestand erfragen. Dem Formular müssen Sie Ihre Personendaten und eine amtlich beglaubigte Unterschrift beifügen; alternativ ist auch die abkopierte Vorder- und Rückseite eines Ausweisdokuments möglich.
- Punkteabfrage online: Besitzen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, dann können Sie ein entsprechendes Gesuch auch über eine Online-Auskunft stellen.
Ab wie viel Punkten verliert man den Führerschein?
Die Frage „Wie viel Punkte darf man haben, bevor die Fahrerlaubnis futsch ist?“ lässt sich nicht allgemeingültig für jede Situation beantworten.
Wie oben bereits erwähnt, unterscheidet der Bußgeldkatalog u. a. in Straftaten, für welche in der Regel stets drei Punkte vergeben werden. Wer drei Punkte auf einmal erhält, dem wird im Normalfall auch gleich die Fahrerlaubnis entzogen – auch wenn dies vielleicht die einzigen Punkte sein mögen, die der Delinquent bis dato gesammelt hat.
Weiterhin ist entscheidend, ob es sich um einen Fahranfänger handelt. In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei A-Verstöße schwerer wiegen. Hat ein Fahranfänger nun drei A-Verstöße angesammelt, dann wird auch hier regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen. Das individuelle Punktekonto ist dafür erst einmal irrelevant.
Ab wie vielen Punkte/Punkten ist der Führerschein endgültig weg?
Aber was gilt nun für „reguläre“ Autofahrer, die weder in der Probezeit sind und keinen schwerwiegenden Delikt begangen, sondern sich immer mal wieder Fehltritte beim Fahren geleistet haben? Wie viele Punkte darf ich/man haben, damit in Flensburg das Konto voll ist?
Die Antwort ist: Acht Punkte. Oder, besser gesagt: Haben Sie bereits sieben Punkte gesammelt und würden erneut mit einem oder mehreren Punkten sanktioniert werden, dann erfolgt im Regelfall stets die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies unterscheidet sich von einem Fahrverbot, bei welchem der Führerschein lediglich vorübergehend eingezogen wird. Denn wird einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen, dann meint das die Berechtigung, überhaupt ein Kfz zu führen. Ergo wird auch der Führerschein ungültig.
Betroffene müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie noch einmal die komplette Fahrschule durchlaufen müssen. Ist die Sperrzeit vorüber und eine etwaige MPU wurde erfolgreich absolviert, dann können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Zur Frage „Wie viel Punkte darf man haben?“ sei noch erwähnt, dass Punkte auch schon vor Ihrer offiziellen Verjährung abgebaut werden können – durch ein sogenanntes Fahreignungsseminar. Dieses ist ein freiwilliges Angebot, durch welches das Flensburger Konto um einen Punkt verringert werden kann. Bedingungen: Sie dürfen solch ein Seminar nur einmal alle fünf Jahre absolvieren, zudem dürfen in Ihrem Fahreignungsregister höchstens fünf Punkte verbucht sein. Auch die anfallenden Kosten sind natürlich selbst zu tragen.