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So gefährlich ist der Wildunfall wirklich
Besonders wenn Sie in ländlichen oder forstwirtschaftlichen Gegenden mit dem Auto unterwegs sind, kann schnell ein Wildtier auf die Fahrbahn laufen, sodass ein Unfall (§ 34 StVO) ausgelöst wird.
Als Wildunfälle werden Kollisionen mit größeren Tieren bezeichnet, die einen Schaden am Fahrzeug auslösen. Kleinere wilde Tiere wie Igel oder Vögel zu überfahren, zählt nicht als Wildunfall.
Als Wild, welches dem Jagdrecht unterliegt, zählen Reh-, Schwarz-, Dam- und Rotwild sowie Fuchs, Wildschwein, Hase oder Dachs. Zusammenstöße mit diesen Tieren werden als Wildunfall bezeichnet. Gemeldet wurden im Jahr 2015 rund 222000 Wildunfälle in Deutschland. Die Dunkelziffer liegt dabei allerdings besonders hoch, da kleinere Tiere – wie Fuchs oder Hase – oftmals nicht gemeldet werden.
Bayern hat davon 51000 tote Wildtiere zu verzeichnen. Niedersachsen reiht sich mit 34300 verendeten Tieren dahinter ein. In Hamburg konnte 2015 allerdings kein Wildunfall registriert werden. Aber was genau ist zu tun, wenn durch ein Wildschwein ein Unfall verursacht wurde? Wie verhalten Sie sich bei einem Wildunfall bestenfalls und wer zahlt den entstandenen Schaden am Fahrzeug? Ist ein Ausweichmanöver sinnvoll, um einen Zusammenstoß zu verhindern? Mehr dazu finden Sie im folgenden Text!
FAQ: Wildunfall
Hierbei handelt es sich um einen Unfall mit einem sogenannten Haarwild. Darunter fallen beispielsweise Rehe, Wildschweine und Füchse.
In vielen Bundesländern besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Darüber hinaus verlangen die Versicherungen für die Schadensregulierung meist eine Wildunfallbescheinigung, die der Förster oder die Polizei ausstellen.
Bei einem Wildunfall springt üblicherweise die Kaskoversicherung ein. Dabei können Sie als Schadensersatz ggf. auch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
Video: So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig!
Wildunfall – Was Sie tun sollten!
Die erste Frage, die sich Ihnen im Falle einer Kollision meistens stellt ist: Was tun Sie bei einem Wildunfall? Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte einmal zusammengefasst:
- Unfallstelle absichern: Vergewissern Sie sich zunächst, ob von anderen Fahrzeugen auf der Straße keine Gefahr ausgeht. Ziehen Sie anschließend Ihre Warnweste über und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Steigen Sie dann aus dem Auto aus und stellen Sie 100 m vor der Unfallstelle das Warndreieck auf, um auf den Wildunfall aufmerksam zu machen.
- Polizei informieren: Sie sollten auf jeden Fall den Wildunfall melden. Es herrscht für Wildtiere ab der Größe eines Fuchses Meldepflicht in Deutschland. Andernfalls können Sie sich der Wilderei schuldig machen. Gemeinsam mit dem Jagdpächter kann das Wild dann von der Fahrbahn geräumt werden. Die Beamten nehmen zudem den Schaden auf und stellen Ihnen einen Nachweis für die Versicherung aus.
- Fotos machen: Um den Schaden genau festzuhalten, können Sie zudem Fotos vom Unfallschaden machen. Gefährden Sie allerdings keine anderen Verkehrsteilnehmer oder sich selbst.
Für umfassende Informationen zum Thema „Wildunfälle: Prävention, Verhalten und Konsequenzen“ klicken Sie auf diese Seite.
Wildunfall – Wer zahlt den Schaden?
Zahlt bei einem Wildunfall die Versicherung den Schaden am Fahrzeug? Dies ist abhängig von Ihrer Versicherung und der jeweiligen Schadensregulierung. Ein Wildunfall ist in der Teilkasko und in der Vollkasko mitversichert. Ein Wildschaden hat zudem keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Viele Versicherungen zahlen nicht nur, wenn Sie durch den Zusammenstoß mit einem Reh einen Unfall auslösen, sondern auch bei Kollisionen mit anderen Tieren, die nicht zum Wild zählen. Schauen Sie sicherheitshalber in Ihren Versicherungsunterlagen nach, gegen welche Schäden Sie in Ihrer Teilkasko genau versichert sind.