Wildunfall – So sollten Sie vorgehen!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist ein Wildunfall?

So gefährlich ist der Wildunfall wirklich

Wildunfälle müssen bei der Polizei immer gemeldet werden.
Wildunfälle müssen bei der Polizei immer gemeldet werden.

Besonders wenn Sie in ländlichen oder forstwirtschaftlichen Gegenden mit dem Auto unterwegs sind, kann schnell ein Wildtier auf die Fahrbahn laufen, sodass ein Unfall (§ 34 StVO) ausgelöst wird.

Als Wildunfälle werden Kollisionen mit größeren Tieren bezeichnet, die einen Schaden am Fahrzeug auslösen. Kleinere wilde Tiere wie Igel oder Vögel zu überfahren, zählt nicht als Wildunfall.

Als Wild, welches dem Jagdrecht unterliegt, zählen Reh-, Schwarz-, Dam- und Rotwild sowie Fuchs, Wildschwein, Hase oder Dachs. Zusammenstöße mit diesen Tieren werden als Wildunfall bezeichnet. Gemeldet wurden im Jahr 2015 rund 222000 Wildunfälle in Deutschland. Die Dunkelziffer liegt dabei allerdings besonders hoch, da kleinere Tiere – wie Fuchs oder Hase – oftmals nicht gemeldet werden.

Bayern hat davon 51000 tote Wildtiere zu verzeichnen. Niedersachsen reiht sich mit 34300 verendeten Tieren dahinter ein. In Hamburg konnte 2015 allerdings kein Wildunfall registriert werden. Aber was genau ist zu tun, wenn durch ein Wildschwein ein Unfall verursacht wurde? Wie verhalten Sie sich bei einem Wildunfall bestenfalls und wer zahlt den entstandenen Schaden am Fahrzeug? Ist ein Ausweichmanöver sinnvoll, um einen Zusammenstoß zu verhindern? Mehr dazu finden Sie im folgenden Text!

FAQ: Wildunfall

Wann ist von einem Wildunfall die Rede?

Hierbei handelt es sich um einen Unfall mit einem sogenannten Haarwild. Darunter fallen beispielsweise Rehe, Wildschweine und Füchse.

Muss ich einen Wildunfall melden?

In vielen Bundesländern besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Darüber hinaus verlangen die Versicherungen für die Schadensregulierung meist eine Wildunfallbescheinigung, die der Förster oder die Polizei ausstellen.

Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug?

Bei einem Wildunfall springt üblicherweise die Kaskoversicherung ein. Dabei können Sie als Schadensersatz ggf. auch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten.

Video: So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig!

Was ist bei einem Wildunfall zu tun? Mehr dazu auch im Video.
Was ist bei einem Wildunfall zu tun? Mehr dazu auch im Video.

Wildunfall – Was Sie tun sollten!

Die erste Frage, die sich Ihnen im Falle einer Kollision meistens stellt ist: Was tun Sie bei einem Wildunfall? Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte einmal zusammengefasst:

  • Unfallstelle absichern: Vergewissern Sie sich zunächst, ob von anderen Fahrzeugen auf der Straße keine Gefahr ausgeht. Ziehen Sie anschließend Ihre Warnweste über und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Steigen Sie dann aus dem Auto aus und stellen Sie 100 m vor der Unfallstelle das Warndreieck auf, um auf den Wildunfall aufmerksam zu machen.
  • Polizei informieren: Sie sollten auf jeden Fall den Wildunfall melden. Es herrscht für Wildtiere ab der Größe eines Fuchses Meldepflicht in Deutschland. Andernfalls können Sie sich der Wilderei schuldig machen. Gemeinsam mit dem Jagdpächter kann das Wild dann von der Fahrbahn geräumt werden. Die Beamten nehmen zudem den Schaden auf und stellen Ihnen einen Nachweis für die Versicherung aus.
  • Fotos machen: Um den Schaden genau festzuhalten, können Sie zudem Fotos vom Unfallschaden machen. Gefährden Sie allerdings keine anderen Verkehrsteilnehmer oder sich selbst.
Achtung: Auch wenn das Wildtier nach dem Unfall noch lebt und sich vom Unfallort entfernen könnte, müssen Sie als Fahrer den Wildunfall bei der Polizei melden. Jagdpächter können sich dann auf die Suche nach dem verletzten Tier machen und es ggf. ärztlich versorgen lassen. Übrigens: bei einem Wildunfall kann Ihnen Fahrerflucht nicht vorgworfen werden.

Für umfassende Informationen zum Thema „Wildunfälle: Prävention, Verhalten und Konsequenzen“ klicken Sie auf diese Seite.

Wildunfall – Wer zahlt den Schaden?

In der Teilkasko sind beim Wildunfall alle Schäden am Auto eingeschlossen.
In der Teilkasko sind beim Wildunfall alle Schäden am Auto eingeschlossen.

Zahlt bei einem Wildunfall die Versicherung den Schaden am Fahrzeug? Dies ist abhängig von Ihrer Versicherung und der jeweiligen Schadensregulierung. Ein Wildunfall ist in der Teilkasko und in der Vollkasko mitversichert. Ein Wildschaden hat zudem keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Viele Versicherungen zahlen nicht nur, wenn Sie durch den Zusammenstoß mit einem Reh einen Unfall auslösen, sondern auch bei Kollisionen mit anderen Tieren, die nicht zum Wild zählen. Schauen Sie sicherheitshalber in Ihren Versicherungsunterlagen nach, gegen welche Schäden Sie in Ihrer Teilkasko genau versichert sind.

Wichtig: Versuchen Sie allerdings durch ein Ausweichmanöver dem Tier zu entkommen und verursachen dadurch einen anderen Schaden an Ihrem Auto, ist dieser zwar mit der Vollkasko abgedeckt, allerdings hat er dann Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Versicherung. Allerdings können Sie für die Zeit, in der sich Ihr Auto in der Werkstatt befindet, eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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