Inhaltsverzeichnis
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch bei einem Wildunfall?
Kann es bei einem Wildunfall zu einer Fahrerflucht kommen, wenn die Unfallfahrer den Vorfall nicht melden? Das ist eine der häufigsten Fragen in Bezug auf einen Unfall mit Tierbeteiligung. Trotz der hohen Anzahl von solchen Unfällen (laut deutschem Jagdverband stoßen etwa alle 2,5 Minuten Fahrzeuge mit Tieren zusammen) wissen einige Verkehrsteilnehmer nicht, wie sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten.
Unfälle mit Tieren sind leider keine Seltenheit, denn ein Großteil der Straßen in Deutschland führt durch die Lebensräume der verschiedensten Tierarten. Wie verhalten sich Autofahrer jedoch richtig, wenn sie mit einem Tier kollidiert sind? Besteht bei einem Wildunfall eine Meldepflicht und welche Konsequenzen drohen, wenn Autofahrer einen Vorfall nicht melden? Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der nachfolgende Artikel näher.
FAQ: Fahrerflucht beim Wildunfall
Üblicherweise liegt gemäß § 142 Strafgesetzbuch in diesem Fall keine Fahrerflucht vor.
Nein, denn in den meisten Bundesländern besteht bei Wildunfällen eine gesetzliche Meldepflicht. Zudem verlangen die Versicherungen für die Schadensregulierung meist eine sogenannte Wildunfallbescheinigung, welche die Polizei bzw. der zuständige Förster ausstellen.
Neben einem Verstoß gegen die Meldepflicht kann auch eine Verletzung des Tierschutzgesetzes vorliegen. Tierquälerei stellt eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich zieht.
Video: So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig!
Was ist ein Wildunfall?
Als Wildunfall wird in der Regel ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier wie einem Reh bezeichnet. Sowohl die Kollision mit dem Tier als auch Schäden, die bei einem Ausweichmanöver entstehen, gelten als solche Unfälle.
Anders sieht das beim Überfahren von Tieren wie Igeln, Katzen oder Hühnern aus. Dies ist dann kein Wildunfall. Auch ein Unfall mit Nutztieren wird in diese Definition nicht miteinbezogen.
Das Ausmaß eines Wildunfalls hängt immer von Größe und Gewicht des Tieres sowie von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Ausweichmanöver können zudem nicht nur den Fahrer sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Dies trifft auch auf das verletzte Wild zu.
Daher sollten Autofahrer immer wissen, wie sich bei einem solchen Unfall richtig verhalten. Dieses Wissen ist auch für die Frage, ob bei einem Wildunfall eine Fahrerflucht vorliegen kann, wichtig.
Richtige Verhaltensweise bei einem Wildunfall
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten Autofahrer einige wichtige Dinge beachten. Folgende Punkte sind in einem solchen Fall besonders von Bedeutung:
- zunächst die Unfallstelle absichern und das verletzte Tier nicht berühren
- den Unfall der Polizei melden
- Unfallspuren dokumentieren, gegebenenfalls fotografieren (z. B. Blut, Fell, Schäden am Fahrzeug
- eine Bescheinigung (Wildbescheinigung) für die Versicherung ausstellen lassen
- wenn möglich, Wild von der Fahrbahn/Straße entfernen
Wichtig ist hier, dass ein Wildunfall in jedem Fall gemeldet wird. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Tier noch vor Ort befindet oder nach dem Unfall geflüchtet ist. So muss der zuständige Jagdaufseher, Wildhüter oder Jagdpächter immer informiert werden. Dies geschieht in der Regel über die Meldung des Unfalls bei der Polizei.
Was passiert, wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird?
Im Gegensatz zu einer Unfallflucht, handelt es sich bei einem Wildunfall nicht um Fahrerflucht, wenn ein Verkehrsteilnehmer sich vom Unfallort entfernt, ohne den Vorfall zu melden. Er macht sich also in diesem Sinne nicht strafbar.
Der § 142 Strafgesetzbuch (StGB) greift bei einem Wildunfall nicht, da es sich bei Wildtieren nicht um ein sogenanntes Rechtsgut oder Eigentum handelt. Allerdings wird in diesem Zusammenhang das Jagdausübungsrecht des jeweiligen Jagdberechtigten oder –pächters verletzt.
Bei einem Wildunfall kommt Fahrerflucht jedoch zum Tragen, wenn es zu Sach- oder Personenschäden bei Dritten gekommen ist. Hat der Verursacher also durch ein Ausweichmanöver weitere Schäden verursacht oder ist es durch den Zusammenprall mit dem Tier zu solchen gekommen, darf der Unfallort nicht unerlaubt verlassen werden.
Wie bereits beschrieben, liegt bei einer Nichtmeldung des Unfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, der eine Straftat darstellt und mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Doch muss bei einem Wildunfall für eine Fahrerflucht, keine Strafe für das Verlassen des Unfallortes befürchtet werden.