Wunschkennzeichen bestellen: Worauf gilt es zu achten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Der Weg zum Wunschkennzeichen

Welche Vorschriften sind zu berücksichtigen, wenn Sie ein Wunschkennzeichen bestellen?
Welche Vorschriften sind zu berücksichtigen, wenn Sie ein Wunschkennzeichen bestellen?

Wer sich für sein Nummernschild eine ganz besondere Kombination aus Buchstaben und Zahlen wünscht, kann sich bei der Zulassungsstelle ein sogenanntes Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Als zusätzlichen Service können Sie dort die angestrebte Zusammenstellung auch im Vorfeld reservieren, denn so verhindern Sie, dass Ihnen jemand diese bis zur tatsächlichen Kfz-Zulassung wegschnappt. Damit Sie dann aber auch tatsächlich mit dem individuellen Nummernschild losfahren können, müssen Sie die Wunschkennzeichen bestellen und von der Zulassungsstelle mit einem Siegel versehen lassen.

Doch wie können Sie an Ihre individuellen Nummernschilder gelangen? Erhalten Sie diese direkt bei der Zulassungsstelle oder besteht die Möglichkeit, die Wunschkennzeichen online zu bestellen? Und welchen gesetzlichen Vorgaben müssen die Kfz-Kennzeichen dabei in Deutschland entsprechen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Wunschkennzeichen bestellen

Wo erhalte ich Kfz-Kennzeichen?

Die Wunschkennzeichen können Sie entweder bei einem Kennzeichenservice oder bei einem Onlineanbieter in Auftrag geben.

Worauf muss ich achten, wenn ich Kennzeichen bestelle?

Damit die Nummernschilder von der Zulassungsstelle akzeptiert werden, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dabei sind unter anderem die Maße der Kennzeichen wichtig.

Wie teuer ist es, Wunschkennzeichen zu bestellen?

Für die Anfertigung von einem Paar Nummernschilder müssen Sie in der Regel 15 bis 20 Euro einplanen.

Video: Wunschkennzeichen beantragen und Kennzeichen ummelden

Wie kommen Sie zu Ihrem Wunschkennzeichen? Erfahren Sie es hier im Video!
Wie kommen Sie zu Ihrem Wunschkennzeichen? Erfahren Sie es hier im Video!

Wo lassen sich Wunschkennzeichen bestellen?

Damit ein Auto oder ein Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss dieses in Deutschland zugelassen sein und über ein amtliches Kfz-Kennzeichen verfügen. Das Nummernschild dient dabei gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dazu, den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren.

Wunschkennzeichen bestellen: Wer dies online macht, muss auf die Post warten.
Wunschkennzeichen bestellen: Wer dies online macht, muss auf die Post warten.

Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, wird jede Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nur einmal vergeben. Als Unterscheidungszeichen werden dabei die ein bis drei Buchstaben bezeichnet, die Auskunft über den Landkreis bzw. die Stadt geben. Diese können nicht frei bestimmt werden. Anders sieht es hingegen bei der Erkennungsnummer aus, die sich aus maximal zwei Buchstaben und vier Zahlen zusammensetzt. Denn diese Kombination lässt sich je nach Verfügbarkeit anpassen, wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren bzw. bestellen.

Benötigen Sie ein Nummernschild, haben Sie in der Regel zwei Optionen, um dieses zu besorgen. Zum einen können Sie einen entsprechenden Kennzeichenservice aufsuchen. Diese befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle und haben den Vorteil, dass Sie die Kennzeichen meist nach einer kurzen Wartezeit direkt mitnehmen können.

Alternativ dazu können Sie Ihre Wunschkennzeichen aber auch bestellen. Online ist dies bei zahlreichen Anbietern möglich, die vor allem mit günstigeren Preisen werben. Abhängig vom Unternehmen müssen Fahrzeugbesitzer aber ggf. mit Versandkosten rechnen. Zudem ist die Bestellung im Internet mit Wartezeiten verbunden, da der Versand per Post erfolgt.

Übrigens! Viele Zulassungsstellen weisen darauf hin, dass eine bestehende Reservierung nicht in jedem Fall sicherstellt, dass Sie das gewünschte Nummernschild auch tatsächlich erhalten. Aus diesem Grund sollten Sie die Wunschkennzeichen erst bestellen, nachdem die endgültige Vergabe im Zuge der Zulassung erfolgte.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Kfz-Kennzeichen?

Achten Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen online bestellen.
Achten Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen online bestellen.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Wunschkennzeichen im Internet bestellen oder bei einem Kennzeichenservice anfertigen lassen, müssen die Nummernschilder den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Gerade online bieten Händler häufig verschiedene Varianten und sogenannte Fun-Schilder an, die für den Einsatz im Straßenverkehr nicht zulässig sind.

Die grundlegenden Vorschriften zur Ausgestaltung eines Kennzeichens gehen unter anderem aus der FZV hervor. In § 10 Abs. 1 Satz 1 FZV heißt es dazu zum Beispiel:

Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen.

Zudem müssen Nummernschilder laut Gesetzgeber reflektierend sein, dürfen gleichzeitig aber nicht spiegeln oder mit einer Folie beschichtet sein. Weitere Vorgaben, die es zu beachten gilt, wenn Sie ein Wunschkennzeichen bestellen, ergeben sich aus Anlage 4 FZV. In dieser sind zum Beispiel die Maße der Kennzeichenschilder, die zu verwendende Schrift und auch deren Strichbreite von Schrift sowie Umrandung genau definiert.

So muss ein einzeiliges Kennzeichen, welches bei Pkw zum Einsatz kommt, 520 mm breit und 110 mm hoch sein. Damit das bestellte Wunschkennzeichen am Ende tatsächlich auf der Straße ein Fahrzeug zieren darf, muss dieses über eine sogenannte Stempelplakette verfügen. Hierbei handelt es sich um den bunten „Aufkleber“, der das Wappen des jeweiligen Bundeslandes enthält. Die Stempelplakette stellt die zuständige Zulassungsbehörde aus, die im Zuge dessen auch prüft, ob die Vorgaben fürs Nummernschild auch tatsächlich eingehalten wurden.

Fahrzeugbesitzer, die ein Wunschkennzeichen bestellen, dass nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen daher damit rechnen, dass Sie keine Plakette erhalten. Das Fahrzeug darf dadurch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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